Das 3. Buch Abendblatt berichtet heute: „Ahrensburger Kirche verklagt eigenen Pastor“. Und die Ahrensburger Christenheit fragt sich: Was ist passiert? Die Antwort: Passiert ist, dass Pastor Helgo Matthias Haak lange Zeit krank gewesen ist und ärztliche Hilfe benötigt hat. Dafür hat er einen Therapeuten seines Vertrauens außerhalb des Gemeindegebietes in Anspruch genommen. Und weil die Krankheit eine berufsbedingte Folge gewesen ist, hatte der damalige Kirchengemeinderat beschlossen, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten der Behandlung beteiligt. Und dieses Geld will die Kirche jetzt zurück mit der Begründung, dass die Ausgabe kirchenrechtlich nicht zulässig sei.
Ich erinnere daran, dass es Pastor Haak gewesen ist, der nach Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der Ahrensburger Kirche eine öffentliche Aufklärung des landesweit bekannt gewordenen Skandals gefordert und die Kirchenleitung kritisiert hatte, weil man dort möglichst viel unter den Tisch kehren wollte. Daraufhin bekam der Geistliche vom Nordelbischen Kirchenamt einen Maulkorb. Und als er sich zu dieser Zeit um das Amt des Propstes beworben hatte, da wurde er zur Wahl nicht zugelassen; und ein Hardliner mit Namen Hans-Jürgen Buhl wurde ohne Gegenkandidat zum Propst gekrönt. Anschließend versuchten die Hohepriester in einem sogenannten Ungedeihlichkeitsverfahren, den unbequem gewordenen Pastor Helgo Matthias Haak aus seinem Amt zu entfernen.
In seinem heutigen Kommentar schreibt Ralph Klingel-Domdey: „Nun stellt sich die Frage, was schwerer wiegt: Die Tatsache, dass sich ein Pastor 5310 Euro Kosten für Fahrten zu Therapeuten von seinem Arbeitgeber erstatten ließ, wo es vielleicht deutlich günstigere Optionen gegeben hätte. Oder das Vorgehen des Beauftragtengremiums, das vor dem heute amtierenden Gemeinderat die Klage gegen den Pastor anstrengte und das Geld zurückfordert?”
Klingel-Domdey hält fest, dass es sich bei Pastor Helgo Matthias Haak um einen verdienten Geistlichen handelt, “der an die 1000 Ahrensburger taufte, weit mehr konfirmierte, mehr als 1000 mit zu Grabe trug und trauernden Angehörigen seelischen Beistand leistete. Und der offenbar sehr darunter litt, dass ihm zwischendurch ein eisiger Wind aus den eigenen Reihen ins Gesicht blies.”
Das damals eingesetzte Beauftragtengremium der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Ahrensburg, das bei vielen Gemeindemitgliedern höchst umstritten war, behauptete, der Pastor habe das Geld nur als Darlehen erhalten, sodass er es zurückzahlen müsse. Zeugen dagegen sagen aus, dass das nicht stimme. Und auch im Protokoll ist davon nicht die Rede. Und deshalb zitiere ich das 8. Gebot und also lautend:
DU SOLLST NICHT FALSCH ZEUGNIS REDEN WIDER DEINEN NÄCHSTEN!
Und seit Jahren müssen die Kirchenfürsten erleben, dass immer mehr Gläubige den Predigten fernbleiben oder sogar aus der Kirche austreten, weil sie vom Glauben abgefallen sind. Aber viele von ihnen haben nicht den Glauben an Gott verloren, sondern nur den Glauben an die Kirche. Auch ich gehöre dazu, obwohl ich immer noch Mitglied der Gemeinde bin.
Wie arm muss diese Kirche sein?
MfG
Uwe John
Hallo Herr Dzubilla,
es bestätigt sich: Todgeglaubte leben länger.
Die Leser Ihres Artikels, bzw. des Zitates aus dem HA lernen erstaunt:
“Die Klage” gegen Pastor Haak wurde noch vom damaligen sog. “Beauftragtengremium” angestrengt.
Ich selbst hatte damals nachgewiesen, dass jenes skandalöse Gremium – nach Verweigerung der verfassungsgemäßen Wahl der Gemeindemitglieder für deren Kirchengemeinderat – per Order “von oben” eingesetzt wurde.
Diese Vorgänge waren nach weltlichem Recht, dem kirchlichen Recht der Kirchenverfassung und menschlicher Logik unzulässig – und somit waren auch die von jenem Gremium getroffenen Entscheidungen unzulässig. Aus allem könnten diese Entscheidungen angefochten werden . . .
Nach dem Aus für jenes unselige Gremium – hatte man den Gemeindemitgliedern wieder eine verfassungsgemäße Wahl zugestanden – der Kirchengemeinderat wurde komplett neu besetzt – bis auf ein letztes Mitglied, das sich damals gegen die Interessen der Kirchengemeinde quasi negativ verdient gemacht hatte – sowie eine weitere Person aus der damaligen Graben- und Kirchen-Abrisszeit (“das Ding muss weg !”) deren heutige Tätigkeit im Kirchennebel nicht feststellbar ist.
Beide Personen sind aber im Impressum jedes Kirchenblattes zu finden.
An dieser Stelle gilt mein Dank dem Förderverein St. Johannes und dem Kirchengemeinderat insgesamt – für deren fortgeschriebenen Vertrag – der im Ergebnis das Kirchengebäude St. Johannes erhält.
Interessant ist die Verfolgung der Lebenswege der Pastorinnen und Pastoren, die
inzwischen Ahrensburg den Rücken gekehrt haben, bzw. verschwinden mussten . . .
HJL
Glaubensabfall: Anscheinend sind die sog. “Schäfchen” nicht mehr so dumm, wie man sie doch gern noch hätte. Bez. der Mißbrauchs-Vorfälle wird nach wie vor in allen Kirchen gemauert, verdrängt, vertuscht, kaputt geredet oder vergessen. Und wenn dann mal ein Kirchenfürst ehrlich aus Überzeugung diese Mißbräuche aufarbeiten will, wird er entsorgt, also weggelobt. Und so wundert man sich jedes Jahr in diesen Kreisen immer wieder darüber, dass die Kirchenaustritte nicht aufhören. Man kann auch ohne Kirche glauben!
Immer mehr “Schäfchen” wissen das. Und diese Austritte haben nichts mit gesellschaftlicher Verrohung oder Gleichgültigkeit oder Entfernung vom Glauben zu tun.