Kennen Sie die Zappis, meine lieben Mitbürger? Ich kenne sie nicht. Ich weiß nur, dass die „Zappis on Tour“ sind, und zwar jahrein, jahraus, zu allen Jahreszeiten und immer in der Schimmelmannstraße Sklavenhändlerstraße in Ahrensburg. Was mir schnurzpiepegal sein könnte, wenn ich nicht Tag für Tag einen Bogen um die Zappis herum fahren müsste, und zwar mit meinem Fahrrad auf dem Wege in die Innenstadt. Und ich denke dabei vorrangig an kleine Kinder auf ihren Fahrrädern wie meine Tochter (9 Jahre) und ihre Schulkameraden.
Die Straße, in der die “Zappis on Tour” sind, ist nämlich eine Schulstraße, wo die Grundschule Am Reesenbüttel steht. Neben dieser Straße gibt es keinen Fahrradweg für die Schulkinder, was in meinen Augen ein Unding ist. Und um die Gefahr für die kleinen Radfahrer zu verringern, hat man Pflanzenkübel und Bauminseln auf die Fahrbahn gesetzt und die Geschwindigkeit für Autos auf 30 kmh begrenzt. Und damit die Kinder an den Pflanzenkübeln und Bauminseln nicht mit den Autos zusammenstoßen, hat die Stadtverwaltung rechts daneben einen Streifen für die Fahrradfahrer frei gelassen – siehe die Abbildungen unten rechts!
Das aber interessiert die Zappis offenbar so gut wie gar nicht, denn sie parken auf ihrer Tour genau dort, wo eigentlich die Radfahrer fahren sollten, die deshalb um den Wohnwagen der Zappis herumfahren und dabei höllisch aufpassen müssen, dass ihnen kein Auto entgegenkommt.
Ich vermute, dass die Straßenverkehrsordnung den „Zappis on Tour“ sogar erlaubt, ihre Tour mit dem Wohnmobil dort monatelang auf der Stelle zu machen, wobei das Kfz-Kennzeichen schon sehr viel Patina angesetzt hat, was die Straßenverkehrsordnung natürlich nicht gestattet.
Und die Männer von der Straßenreinigung, die können ja einen Bogen um das Fahrzeug der Zappis machen. Wäre ja auch wahnsinnig anstrengend für die Zappis, wenn sie sich einen Abstellplatz für ihr Sunlight-Mobil suchen müssten, wo sie bei ihrer Tour anderen Menschen nicht im Wege stehen und sie behindern. Unzumutbar wäre das für die Zappis, oder…?
§1 der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Grundschulkinder dürfen (und sollen) bis zur Erlangung des Fahrradführerscheins auf dem Gehweg radeln.
Sie kennen die betreffende Straße nicht; hier ist kein uneingeschränktes Fahren auf dem Gehweg möglich.
Ob die zappies ein Wandergewerbe angemeldet haben?
https://secure.zappie.net/