Dr. Michael Eckstein ist nicht nur Vorsitzender der Bürgerstiftung, sondern er ist auch verantwortlich für das „Ahrensburg-Portal“ im Internet, das man auch als „Pressemitteilungs-Portal“ bezeichnen könnte. Und hier wird ständig Schleichwerbung getrieben, was meint: Es erscheint dort Werbung, die nicht als „Anzeige“ kenntlich gemacht wird. Und das ist wider die guten Sitten, nämlich gesetzwidrig und könnte jederzeit juristisch abgemahnt und entsprechend bestraft werden.
Der Vorwurf, den ich hier erhebe, ist hart, aber es gibt nun mal das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Und dort gibt es § 5a, wo es um „Irreführung und Unterlassen“ geht. Und wenn Herr Dr. Eckstein das nicht zur Kenntnis nehmen will, dann darf er sich nicht wundern, wenn Justitia ihm plötzlich einen Knüppel zwischen die Beine werfen wird.
Und was die Sache auch nicht besser macht: „Ahrensburg-Portal“ wird durch eine Stiftung finanziert.
Dieses ist nicht der erste Hinweis auf verbotene Werbung auf dem “Ahrensburg-Portal”. Dr. Michael Eckstein wäre gut beraten, meine Hinweise ernst zu nehmen. Richter haben nämlich sehr viel weniger Geduld als ein Blogger. 😉
Und selbst, wenn die Werbung als “Anzeige” gekennzeichnet ist: Finden Sie es angebracht, dass eine gemeinnützige Stiftung sich in den Wettbewerb mit dem Anzeigenblatt MARKT begibt…?
Und warum macht er das, der Herr Doktor?
Mit Werbung, die redaktionell veröffentlicht wird, sollen Leser an der Nase herumgeführt werden. Ist das die Absicht der Bürgerstiftung? Oder warum macht man das überhaupt? Die Werbung der Haspa ist immerhin als Anzeige kenntlich gemacht.