Eltern, die kleine Kinder haben, warnen ihre Sprösslinge vor gefährlichen Mitschnackern. Und solche bösen Typen gibt es nicht nur auf der Straße, auf Spielplätze und vor Schulen, sondern solche Unholde gibt es auch am Rathausplatz in Ahrensburg, und zwar in der dortigen Haspa-Filiale. Wozu ich Ihnen das nachstehende Corpus Delicti zeige.
Hier ist eine Anzeige der Haspa, mit der ganz direkt kleine Kinder angesprochen und mit Manni der Maus geködert werden, dass die Kleinen ihr Sparschwein nehmen und es zur Haspa bringen sollen, denn „dann erwartet dich eine Überraschung!“
Auch ich habe eine Überraschung für den Zweigstellenleiter der Hamburger Sparkasse in Ahrensburg, und zwar einen rechtlichen Hinweis aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Wer sich nämlich in Sachen Werbung & Recht auskennt, der weiß: Bestimmte Formen der Werbung sind wettbewerbsrechtlich generell unzulässig. Dazu gehört auch die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen.
Verantwortungsvolle Anzeigenverkäufer machen die Inserenten natürlich darauf aufmerksam, dass die abgebildete Anzeige leider nicht in dieser Form geschaltet werden darf, weil die Haspa hier ihre Dienstleistung den Kindern direkt anbietet. Gefunden habe ich das Inserat im aktuellen MARKT.
Lieber Herr Dzubilla,
verantwortungsvolle Anzeigenverkäufer helfen nicht, wenn sie nicht wissend sind
Ein verantwortungsvoller Anzeigenverkäufer ist ein Anzeigenkäufer, der seinen verantwortungsvollen Job im Rahmen einer Ausbildung gelernt hat. Und dann, lieber Herr Lucke, ist der oder die auch wissend.
Das heißt, er handelt nach bestem (Teil-) Wissen und Gewissen?
Oder wissentlich mit schlechtem Gewissen. 😉