Stellen Sie sich einmal vor, die Stadtverordneten-Versammlung hat beschlossen, dass Ahrensburger Straßen endlich saniert werden. Und daraufhin stellt der Senioren-Beirat den Antrag, dass die Stadtverordneten ihren Beschluss zurücknehmen sollen. Eine entsprechende Begründung dafür? Fehlanzeige. Das ist vergleichbar, wie würde ein Rechtsanwalt nach Verkündung eines richterlichen Urteils ohne weiteren Kommentar den Antrag stellen: Nehmen Sie den Beschluss zurück!
Die Ahrensburger Stadtverordnete haben beschlossen, dass der Stormarnplatz vorübergehend als Parkplatz benutzt werden soll, weil die Alte Reitbahn bebaut wird. Und wenn die Stadtverordneten sich am 26. August 2019 wieder im Marstall versammeln, dann liegt dort ein Antrag vom Kinder- und Jugend-Beirat vor. Unter Tagesordnungspunkt 17 ist zu lesen: „Aufhebung des Beschlusses der Vorlage 2018/115/1 vom 26.04.2019“. Diese Angabe stimmt allerdings nicht überein mit dem Antrag des Kinder- und Jugend-Beirates, denn dieser bezieht sich auf einen Beschluss vom 24.06.2019 – siehe die Abbildungen am Fuße dieses Blog-Eintrages!
Und ich stelle in der Stadtverordneten-Versammlung auch einen Antrag, und zwar nach Reinhard Mey, der uns vom “Antrag für den Antrag eines Antragsformulars” gesungen hat. Damit will der Barde sagen, dass es Anträge gibt, die so sinnvoll sind wie Käsekuchen gegen Keuchhusten.