Heute bringt das 3. Buch Abendblatt eine großformatige Werbung für den Ahrensburger Fahrradhändler rad-werk, der jetzt auch E-Scooter im Angebot hat. Der Protagonist im Werbebild ist gleichzeitig der Inhaber der Firma, mit deren Logo er seine rote Jacke werblich gekennzeichnet hat.
Die Werbung für rad-werk ist redaktionell gestaltet, ohne dass der Beitrag als Anzeige gekennzeichnet ist. Woraus zu schließen ist: Der abgebildete Bernd Zingelmann ist der einzige Händler im gesamten Kreis Stormarn, bei dem es jetzt E-Scooter zu kaufen gibt. Denn das würde den Bericht als Redaktion rechtfertigen.
Dass dem scheinbar so ist, beschreibt der Werbetexter damit, indem er in seinem Beitrag darauf hinweist, dass zwar auch BMW die neuen E-Scooter verkauft, aber eben nicht in Stormarn, sondern nur in Hamburg. Dazu erfolgt auch noch ein Hinweis auf den Ahrensburger Fahrradhändler Beckmann, der keine E-Scooter verkauft, weil der Inhaber die Fahrsicherheit der Dinger genauso anzweifelt wie deren Nachhaltigkeit.
Noch ein Wort zu Ralph Klingel-Domdey: Laut Impressum Hamburger Abendblatt ist der Ahrensburger Fotograf dort „Leitender Redakteur“. Und er ist „verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes“ für die Regionalausgabe Stormarn. Dort ist er aber kein Mitglied der Redaktion in Ahrensburg, sprich er wird nicht im dortigen Impressum aufgeführt, wo Hinnerk Blombach als Redaktionsleiter genannt wird, der offenbar nicht verantwortlich ist im Sinne des Pressegesetzes. Doch Ralph Klingel-Domdey schreibt und knipst für das 3. Buch Abendblatt, den Stormarnteil.
So hat der Leitende Redakteur vom Hamburger Abendblatt zum Beispiel das Foto mit Bernd Zingelmann auf dem E-Scooter fotografiert, obwohl der den Beitrag gar nicht verfasst hat. Warum? Bekommt er dafür ein Extra-Honorar aus der Redaktionskasse? Oder gibt er seine Fotos außerhalb der Funke-Mediengruppe bei einer Agentur ein, die dann überprüft, ob die Bilder anderswo unerlaubt nachgedruckt werden, sodass daraus ein Nachdruckhonorar für den Fotografen erwächst…?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leitender Redakteur vom Hamburger Abendblatt während seiner Arbeitszeit losgehen darf, um Bilder für eine Regionalausgabe zu knipsen, die der Reporter, der den Beitrag geschrieben hat, auch selber mit seinem Handy hätte knipsen können.