Am kommenden Montag ist wieder einmal Stadtverordneten-Versammlung in Ahrensburg. Das habe ich von der Homepage der Stadt Ahrensburg erfahren. Und damit hat Bürgervorsteher Roland Wilde gegen die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg verstoßen – was kein Scherz ist.
Zur Erklärung: In § 8 Tagesordnung (§§ 34, 35 GO) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg heißt es: „(5) Die Vertreter der Presse sind von der Anberaumung einer öffentlichen Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung zu unterrichten.“ Und ich bin nicht unterrichtet worden.
Nun könnte der Bürgervorsteher, der zwar wie Roland der Riese auftritt, der sich aber wie ein Zwerg benimmt beim Thema Social Media, wo er sich nach eigenem Bekunden schwertut, der könnte kommen und behaupten: „Ein Blog gehört nicht zur Presse!“ Und damit irrt er sich gewaltig, der Wilde, Roland.
Dass Szene Ahrensburg sich seit über einem Jahrzehnt mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wendet, wird der Bürgervorsteher wohl nicht bestreiten können. Ich halte ihm außerdem vor, dass er die Meinungsfreiheit in unserer Stadt behindert, indem er einer Mitarbeiterin vom 3. Buch Abendblatt erlaubt, in einer Stadtverordneten-Versammlung mit ihrem Handy zu fotografieren, was er mir nicht gestatten wollte. Ein klarer Verstoß gegen die Pressefreiheit und Gleichbehandlung von Medienvertretern.
Für mich ist die Handlungsweise von Bürgervorsteher Roland Wilde untragbar. Und er muss sich nicht wundern, wenn die Bürger mehr und mehr das Vertrauen in die Ahrensburger Politik verlieren.
….so steht es seit dem 13.06.19 auf der Homepage der Stad Ahrensburg Und damit sind Sie und weitere Pressevertreter unterrichtet worden. Wo ist das Problem?
13. Juni 2019
Amtliche Bekanntmachung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 24.06.2019
Ort, Raum: Ahrensburg,Reithalle des Marstalls, Lübecker Straße 8
Beginn: 19.30 Uhr
Das Problem ist: Sie sind kein Admin, als der Sie sich hier ausgeben. Zweitens: Die Presse ist zu unterrichten, bedeutet nicht, dass die Presse sich selbst aus den Bürgerinformationen zu unterrichten hat, sondern dass sie die Informationen als Pressemitteilung direkt bekommt mit offizieller Einladung zur Teilnahme an der Versammlung. Das nennt man auch Akkreditierung der Presse, mit der u. a. das Fotografieren und die Nutzung von Bildern erlaubt wird.
Sie sollten einsehen, Herr Dzubilla, dass die Politiker – und der Bürgervorsteher ist auch einer – als Presse nur Berichterstatter haben möchten und keine Journalisten, die dazu auch noch ihre Meinung schreiben. Und Fotos sollen Berichte nur illustrieren und nicht dokumentieren, wenn was im Procedere falsch läuft. Wie damals bei der Abstimmung, an der ein Stadtverordneter teilgenommen hatte, der von der Entscheidung selber betroffen war. Das haben Sie im Foto festgehalten und veröffentlicht. Und bestimmt kam aus dieser Fraktion die Forderung an den Bürgervorsteher, solche Fotos in Zukunft zu verhindern.