Prolog: Wenn eine Firma eine Stellenanzeige aufgibt, dann muss die gesuchte Person als m/w ausgeschrieben werden, was meint: Stellenanzeigen müssen stets geschlechtsneutral formuliert werden. Oder man bedient sich der Umschreibung, indem man keine/n Büromitarbeiter/in sucht, sondern eine Bürofachkraft. Sollte die Position nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, dann könnte es Ärger geben für den Inserenten.
Meine Tochter, die Politikwissenschaft studiert, erzählte mir, dass ihr Professor großen Wert darauf legt, dass sie in ihren Klausuren geschlechtsneutral formuliert. Zum Beispiel: BürgerInnen. Und ParteianhängerInnen. Wenn sie das nicht tut, gibts einen Abzug an der Note.
Und damit komme ich zur Stormarn-Redaktion vom 3. Buch Abendblatt. Hier werden Männer diskriminiert, weil bei einem Verbrechen vom unbekannten Täter die Rede ist und nicht von Täter/in. Was de facto so ausschaut: „Unbekannter drohte in einer E-Mail zwei Bomben in Famila-Markt zu zünden.“ – siehe die Abbildung! Abgesehen von dem fehlenden Komma muss es selbstverständlich „Unbekannte/r“ heißen, denn wenn der/die Täter/in unbekannt ist, dann kann Dorothea Benedikt nicht einfach behaupten, es war ein „Unbekannter“, also ein Mann.
Epilog: Natürlich meine ich das, was ich gerade geschrieben habe, nicht völlig bierernst. Aber beim Professor meiner Tochter würde Dorothea Benedikt mit ihrer Berichterstattung genauso eine Rüge bekommen wie von mir. 😉
Da ja dieser Staat das 3. Geschlecht – divers – aus der Taufe gehoben hat (und das ist gut so!), sollte es z.B.
“Unbekannte/r/d” usw. heißen. Auch in den Stellengesuchen halten sich nahezu alle Arbeitgeber daran, wenn auch nicht aus Überzeugung, so wohl doch zumindest aus Angst vor Diskriminierungs-Anschiss.
Oder …..z.B. neutral: “die Verbrechenskraft m/w/d hat dies und das gemacht….”…..usw…..grins…..