Wir kennen die Geschichte aus Schilda, wo ein neues, pompöses Rathaus gebaut wurde, bei dem der Architekt vergessen hatte, die Fenster einzuplanen. Und weil es in dem Gebäude stockfinster war, versuchten die Schildbürger, das Sonnenlicht mit Eimern einzufangen, um es ins Innere ihres Rathauses zu tragen.
Soweit die Geschichte aus Schilda. Aus Ahrensburg gibt es eine vergleichbare Geschichte zu erzählen. Hier sollte vor Jahren das einzige Krankenhaus der Stadt abgerissen werden, um Platz zu schaffen für ein neues Wohngebäude. Dafür jedoch wollte das städtische Bauamt seine Einwilligung nur geben, wenn die Fassade der alten Klinik in der Manhagener Allee erhalten bleiben würde, da sie doch ein historisches Bild der Stadt ist und damit kulturell wertvoll.
Dieses Handikap war sowohl für den Architekten als auch für den Bauunternehmer ein Riesenaufwand – wenn Sie bitte mal einen Blick auf das mittlere Bild werfen wollen!
Wenn Sie heute durch die Manhagener Allee gehen und noch das alte Klinikgebäude in Erinnerung haben – siehe Abbildung oben! – dann werden Sie deutlich erkennen, dass die historische Fassade – siehe Abbildung unten! – komplett erkennbar und prägend für den Neubau geworden ist, oder…? 😉
Und wenn Sie das alte Klinikgebäude mit der Fassade des neuen Gebäudes vergleichen, dann werden Sie zugeben müssen, dass hier ein attraktives Stadtbild entstanden ist, das das alte Klinikgebäude vergessen lässt.
Lieber Herr Dzubilla,
Sie vergessen hinter die Show-Fassade zu leuchten:
Das “städtische Bauamt”, bzw. deren Mitarbeiter wollten nach Recht und Gesetz nur die Hälfte der Wohnungen genehmigen – die später der Herr Bürgermeister genehmigt hat – nachdem er seine Mitarbeiter in die Schäm-Ecke gestellt hat und sodann dem lieben Investor “besondere Vorteile” verschafft hat, mit neu erdachtem Recht.
Das spielte sich nicht Schilda ab, sondern im realen Ahrensburg.
HJL
Aber war das nicht eine reine genossenschaftliche Angelegenheit quasi von Genosse zu Genosse…?
Auch “Genossen” sind an Recht und Gesetz gebunden.
Aber im real existierenden SPD-Rathaus nicht immer.
HJL
Herr H.J.Lange,
ihre Zeilen implizieren das der Bürgermeister mit seinem Entscheid zum Umbau der Alten Klinik gegen Recht und Gesetz verstoßen hätte. Starke Worte. Ich kann mir das schwer vorstellen.
Mit Verlaub “Hildebrandt”, dann müssen Sie noch viel lernen.
Wenn Sie das wollen, könnten Sie im Rathaus die entsprechenden Akten, Beschlussvorlagen usw. nachlesen – wenn man Sie lässt.
Und auch Herr Dzubilla wird Ihnen gerne behilflich sein, denn auch in diesem Blog finden Sie Begründungen und Quellen für meine “Starken Worte”.
Aber auch bei mir persönlich erhalten Sie gerne Auskünfte.
Denn niemand will Sie gerne mit diesem speziellen Unwissen alleine lassen.
Oder Sie verlassen sich auf die alte Bürgerweisheit:
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
HJL
Danke für Ihre schnelle Antwort Herr Lange. Ein paar “links” welche zu den kopierten Akten weisen, wären in dieser Angelegenheit wirklich hilfreich gewesen. So kann sich der mündige und an Politik interessierte Bürger sein eigenes Bild machen. Schade das eine eigentlich gute Sache, nämlich die Schaffung von Wohnraum, nur durch Umgehung der gesetzlichen Vorgaben zustande gebracht worden ist. Sollte ihre Version des Sachverhalts “Umbau Alte Klinik” tatsächlich stimmen, muss ich mich sehr wundern was mit unserem Bürgermeister los ist : Früher war Herr Sarach durch seine Tätigkeit im Schweriner Innenministerium mit dem Aufspüren von Gesetzesbrechern befasst, nun scheint er selbst auf Abwege geraten zu sein. Ich vermute mal, dass die Zusammenarbeit zwischen Justiziar und Bürgermeister auch nicht gerade reibungslos klappt. Es ist doch Aufgabe des Justiziars den Bürgermeister auf juristische Fallstricke hinzuweisen. Dafür wird der Justiziar bezahlt.
Doch “Hildebrandt” doch,
die Zusammenarbeit zwischen Herrn Stadtjustiziar T. Reich und seinem Chef, Herrn SPD-Bürgermeister M. Sarach, “klappt reibungslos”. Und allerletzte Reibungsverluste kann man bekanntlich durch geeignete Gleitmittel zum Verschwinden bringen. Gut unterrichtete Beobachter behaupten sogar, Herr Reich wird seit “irgendwann” belohnt durch eine Bezahlung quasi deutlich über Tarif.
Die “juristischen Fallstricke” kann man den bezüglichen Beschlussvorlagen für die lieben Stadtverordneten nicht entnehmen – weil es sie darin nicht gibt. Gemeint ist etwa ein Anhang mit einem juristischen Nachweis der Rechtmäßigkeit – hier für den komplizierten Hintergrund für die Neubebauung des “Alten Klinikgeländes”: Gibt es nicht.
Motto 1: Was ich Stadtverordneter nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Motto 2: Ich Stadtverordneter muss der Verwaltung vertrauen können.
Motto 3: Würde ich Fragen stellen, müsste ich mein Unwissen zugeben.
Motto 4: Ich muss nur an der richtigen Stelle meine Hand heben.
Andererseits haben beide Herren in den extrem dicken Entscheidungsunterlagen erklärt, dass der liebe Investor “besondere Vorteile” erhält, was hier prinzipiell nicht rechtmäßig sein kann – denn bekanntlich sind vor dem Gesetz alle gleich.
Dieser Hinweis auf “besondere Vorteile” war dermaßen überraschend zu finden, dass dem kritischen Leser die Frage hochkam, ob vielleicht eine mutige MitarbeiterIn mit dem Hineinschmuggeln dieser Formel ihrem Ärger Luft verschaffen wollte – weil der Herr Stadtjustiziar insofern blind war.
Meine Erfahrung zeigt, dass immer mal wieder derartige Unerklärlichkeiten gefunden werden.
Die Macher ganz oben scheinen manchmal selbst nicht alles gelesen und verstanden zu haben, was sie da unterschreiben.
HJL