In der City von Ahrensburg gibt es beleuchtete Säulen für City Light Poster. Die Firma, die sie aufgestellt hat und in Ahrensburg bekannt wurde durch ihr Luxus-Klo vor dem Rathaus, diese Firma hat über die Werbung in der Stadt einen Vertrag mit der Verwaltung abgeschlossen und darf Werbung auf ihren Säulen offiziell veröffentlichen. Das mal vorweg.
Auch die Post hat eine Säule in der Innenstadt, und zwar direkt am Rondeel gegenüber der Apotheke. Diese Säule ist ein Versorgungskasten und gleichzeitig ein Schandfleck, wie Sie auf dem Foto erkennen – siehe Abbildung links!
Das ist die eine Seite der Säule. Die andere Seite ist ebenfalls verunziert, und zwar von Jens Abel, einem Makler der SIG Holstein, die zur Sparkasse Holstein gehört. Und dieser besagte Herr Abel steht dort mit seiner Reklame in Wort und Bild und erklärt uns Bürgern: „Wir verkaufen Ihre Immobilie“ – egal, ob wir eine Immobilie haben oder diese verkaufen wollen oder nicht.
Ich habe an dieser Stelle schon einmal erklärt, dass ich nicht glaube, dass es in der Innenstadt von Ahrensburg erlaubt ist, auf öffentlichen Versorgungskästen irgendwelche Reklame zu kleben. Denn wenn das jeder machen würde, dann sähe das Stadtbild ziemlich kaputt aus. Meine Meinung wird auch bestätigt durch den Hinweis auf dem besagten Kasten am Rondeel: „Bekleben verboten – Anschläge werden kostenpflichtig entfernt.“ ist dort ausdrücklich vermerkt – siehe Abbildung unten! Dieses Verbot jedoch scheint für die SIG Holstein nicht zu gelten, denn das Plakat klebt dort schon seit Monaten, ohne dass die Post oder das Ordnungsamt dagegen etwas dagegen unternommen haben.
Nun ist es ja so, dass die SIG Holstein in Ahrensburg schon seit jeher besondere Vorteile genießt, was daran liegen könnte, dass die Sparkasse Holstein eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, deren Träger der Zweckverband Sparkasse Holstein ist, an dem die Kreise Ostholstein und Stormarn zu gleichen Teilen beteiligt sind. Und deshalb traut man sich in der städtischen Verwaltung vermutlich nicht, Herrn Abel aus dem Verkehr zu ziehen, sprich seine Reklame kostenpflichtig aus dem Stadtbild zu entfernen.
Hierzu noch ein Hinweis der ARAG-Versicherung, städtische Anlagen betreffend und also lautend:
Gemeinden ahnden Plakatieren mit Bußgeldern In vielen städtischen Polizei- oder ordnungsbehördlichen Verordnungen findet sich das Verbot, städtische Anlagen ohne Genehmigung zu bekleben. Wer dem zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein saftiges Bußgeld. Das gilt übrigens sowohl für diejenigen, die die Plakate kleben, als auch für die hinter dem Plakat stehenden Veranstalter! Außerdem sehen die Verordnungen meist die Möglichkeit vor, eine gebührenpflichtige Beseitigungsanordnung auszusprechen. Wer dem nicht nachkommt, muss zudem noch die anfallenden Kosten für die städtische Beseitigung tragen.
Ob der Versorgungskasten der Post eine “städtische Anlage” ist, vermag ich nicht zu sagen; auf jeden Fall steht er auf städtischem Grund und Boden.
Mir ist ein beklebter, bemalter oder besprühter Kasten lieber, als so eine graue, hässliche Plastikbox in der ohnehin teils trostlos anmutenden Stadtmitte. Je mehr Farbe im Spiel ist, desto besser. Ich bin kein Freund von Sachbeschädigung, aber die graue Stadtmöblierung lässt leider oft zu wünschen übrig. Und da sind mir Symbole der HipHop Kultur oder eine spießige Werbung an einem grauen Stromkasten lieber, als ein nach Hunde-Urin riechender, betongrauer Kunststoffblock, der mit einer äußerst attraktiven Nachricht: „Bekleben verboten – Anschläge werden kostenpflichtig entfernt.“ sein Umfeld beglückt.
Sie haben Recht: Ich habe beobachtet, dass sogar Hunde um die Seite des beschmierten Kastens einen Bogen gemacht und stattdessen an die plakatierte Seite gepinkelt haben. 😉