Wenn ich frage ob Schloss Ahrensburg geschützt ist, dann meine ich nicht vor Einbrechern oder Graffiti-Vandalen, sondern ich meine geschützt als Warenzeichen bzw. Bildmarke? Wenn dem so wäre, dann dürfte niemand das Schloss zum Beispiel für Werbezwecke einsetzen, ohne sich zuvor das Recht dazu eingeholt zu haben. Und für so ein Recht muss in aller Regel bezahlt werden. Und das würde Geld in die Schlosskasse bringen.
Ich kam auf das Thema, als ich im Schaufenster von arko einen Stapel Pralinenpackungen gesehen hatte, die als „Süße Grüße aus Ahrensburg“ angeboten werden. Und auf diesem Produkt abgebildet ist das Wahrzeichen unserer Stadt – siehe die Abbildung!
Zwischendurch bemerkt: Diese Grüße sind ziemlich albern, denn die Pralinen werden gar nicht in Ahrensburg produziert – im Gegensatz zu Marzipan, das auch in Lübeck hergestellt wird. Aber immerhin wurden diese Naschereien in Ahrensburg gekauft.
Auf der Pralinen-Packung konnte ich keinen ©-Vermerk erkennen. Was im Allgemeinen ein Indiz dafür ist, dass nichts bezahlt wurde für die Inanspruchnahme des Wahrzeichens von Ahrensburg für gewerbliche Zwecke. Also reiche ich das Thema weiter an denjenigen, der dafür zuständig ist. Und die Pralinen gönne ich mir selber.
Siehe § 59 UrhG.