Schäd(e)liches aus dem Ahrensburger Amtsgericht

Was gibt es eigentlich zu berichten aus dem Ahrensburger Amtsgericht, und zwar vom Strafprozess gegen Klaus H. Schädel, den ehemaligen Bürgermeister-Kandidaten von Ahrensburg? Der Prozess gegen den pöbelnden Möbelpacker & Privatdetektiv läuft nun bereits im 3. Jahr mit rund 20 Verhandlungstagen. Und es ist wirklich eine Posse, was Richter und Staatsanwalt sich von diesem Herrn so alles bieten lassen.

Der Pressesprecher und Ghostwriter des angeklagten Straftäters, der 80jährige Hamburger Prozesshansel & Stalker Rolf Schälike, der in seinen skurrilen Wortbeiträgen im Internet einen höchst fragwürdigen Geisteszustand erkennen lässt, schreibt u. a. folgende Episode aus dem Ahrensburger Gerichtssaal:

Zwei glorreiche Halunken

„Der Angeklagte Klaus Schädel hielt den ersten Teil seines Schlussvortrages. Nach kurzer Einleitung las Herr Schädel den Film Zwölf Geschworene vor und verglich die Diskussion zwischen den Geschworenen mit dem laufenden Strafverfahren. Von den Akteuren des laufenden Strafverfahrens sind Richter Holtkamp, Staatsanwalt Dr. Buscher, Pflichtveteidiger Brand überzeugt, Klaus Schädel ist zu bestrafen. Nur Klaus Schädel als einziger hat eine andere Meinung, wie der Geschworene Nr. 8 im Spielfilm. Zum Schluss kamen alle 12 Geschworenen zur Überzeugung, der Angeklagte sei unschuldig.“

Ich wiederhole: Richter, Staatsanwalt und selbst der Pflichtverteidiger sind nach Angaben von Schädels Pressesprecher Rolf Schälike davon überzeugt, dass der Angeklagte bestraft werden müsse. Nur einer nicht, und zwar wer? Richtig: Der Angeklagte selbst. 

Der Möbelpacker mit dem berühmten Firmen-Equipment im Halteverbot in der Ahrensburger Bahnhofstraße

Donni, donni aber auch, das ist wirklich ein Brüller. Und Sie werden darüber vermutlich genauso lachen wie ich; wir sollten dabei aber auch bedenken: Solchen Schwachsinn lassen Richter und Staatsanwalt am Ahresburger Amtsgericht über sich ergehen. Wie gesagt: Im 3. Verhandlungsjahr. Und auf Kosten des Steuerzahlers, versteht sich.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 9. Januar 2018

16 Gedanken zu „Schäd(e)liches aus dem Ahrensburger Amtsgericht

  1. A. Burger

    Sagt man nicht, dass die Verhandlungszeit anschließend in die Gefängniszeit umgesetzt wird? Beide Herren haben ja schon Knasterfahrungen gesammelt.

  2. H.J. Lange

    Mit Verlaub meine Herren,
    in Deutschland gilt die “Unschuldsvermutung”, zunächst bis zur Urteilsverkündung in der 1. Instanz.
    Bislang gibt es kein Urteil.
    HJL

    1. Der Kümmerer

      Da haben Sie durchaus Recht, Herr H.J.Lange. (Übrigens: Ich würde vor meinen Namen niemals HJ setzen, dann doch lieber ausschreiben! 😉 )Also halten Sie sich in Zukunft mit Ihnen Schuld-Zuweisungen in Sachen CCA und Klinik zurück, denn auch hier gilt erst mal die von Ihnen zitierte Unschuldsvermutung. Eine Meinung, die Frau Pepper bestimmt mit mir teilen wird.

          1. H.J. Lange

            Hallo Herr Dzubilla,
            das können Ihre Leser doch nur beurteilen, wenn sie meinen Kommentar lesen könnten, was aber SIE unterbinden.
            Ergebnis: IHNEN persönlich passt mein Kommentar nicht.
            ICH: Wer meine Meinung meint wegdrücken zu müssen adelt mich.
            HJL

  3. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    vielleicht kommen wir ja doch noch ins Gespräch:
    Im Kern meines Kommentars hatte ich zusammen mit “Der Kümmerer” vorgeschlagen, Sie Herrn Dzubilla zu befragen, wie Sie als erklärter Christ zu dem Grundsatz stehen, kein falsch Zeugnis wider seinen Nächsten zu denken oder gar auszusprechen.
    HJL

  4. Rüdiger

    Übrigens: Aus H.J.Lange ein HJ zu machen, wie es der selbst ernannte “Kümmerer” macht, ist eine ziemlich billige und geschmacklose Form der persönlichen Diffamierung. Lieber Herr Dzubilla, ich wundere mich, dass Sie so etwas kommentarlos durchgehen ließen.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Rüdiger, wissen Sie, was ich dabei gedacht habe, als ich das gelesen hatte? Ich habe daran gedacht, als ich das erste Mal Szene Ahrensburg abkürzen wollte und feststellen musste: Das geht gar nicht! Und mit H.J. ist es doch so ähnlich. Ich verstehe den Kommentar nicht als boshaft, sondern als hilfreich, auch, wenn das vielleicht nicht so deutlich rüberkommt, wie ich es hier darstelle. Ich kenne den Kommentator und weiß, dass er das nicht böse gemeint hat. Genügt das als Kommentar meinerseits?

    2. H.J. Lange

      Hallo Rüdiger,
      dazu kann ich ergänzen: Eine frühere SPD-Bürgervorsteherin hatte sich dagegen ausgesprochen, die offizielle Einweihung (samt Bürgermeister Boenert) des von mir initiierten und ausgeführten Gedenksteins / an den “3. Oktober 1990” / in der Großen-Straße / ausgerechnet auf den “20. April” zu legen.
      Ergebnis: Nicht nur meine gekürzten Vornamen, sondern sogar die Nutzung von allgemein verfügbaren Kalendertagen können von rückwärtsgerichteten Gemütern als politisch-nicht-korrekt erklärt werden.
      HJL

  5. Rüdiger

    Lieber Herr Dzubilla,
    leider kann ich Ihre Auffassung nicht teilen. Wenn jemand mit Nazi-Kürzeln sein Spiel treibt, dann kann das m.E. nicht in guter Absicht geschehen sein. Wenn das Spiel mit derartigen Kürzeln so harmlos wäre, würde der Gesetzgeber das auch nicht als Straftatbestand werten. Wenn der Ihnen bekannte Kommentator diesen Zusammenhang übersehen haben sollte, kann er sich ja bei Herrn H.J. Lange entschuldigen. Wenn er das nicht tut, würde sich bestätigen, dass Herr H.J. Lange mit diesem Kommentar persönlich beleidigt werden sollte. Selbstverständlich ist auch das Pseudonym “Kümmerer” in diesem Zusammenhang abwertend bzw. als indirekte Verballhornung von Herrn Langes Anliegen gemeint.

    1. Der Kümmerer

      Oh je, oh weh, da bin ich aber missverstanden worden. Mein Ehrenwort: Ich wollte Herrn Lange nicht beleidigen oder gar in eine rechte Ecke rücken. Wenn er das so aufgefasst haben sollte, dann entschuldige ich mich. Ich bin einfach nur über die Abbreviatur seines Vornamens gestolpert und hatte das mehr als freundlichen Hinweis gemeint, weshalb ich doch auch einen Smily dahinter gesetzt habe. Da ich Herrn Lange aus dem Verein Bürger für Ahrensburg kenne, würde ich nie auf die Idee kommen, ihm etwas in die Schuhe zu schieben, von dem er weit entfernt ist.

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