Heute berichtet die Stormarn-Beilage über den Prozess-Ausgang im Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen Klaus Schädel, den ehemaligen Bürgermeister-Kandidaten von Ahrensburg, Bad Oldesloe und Rendsburg, den die Redaktion merkwürdigerweise als „Erwin T.“ bezeichnet. Das Urteil für den Straftäter: 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
In dem Beitrag im 3. Buch Abendblatt wird auch die Behauptung aufgestellt, dass die Beleidigungen von Schädel gegenüber einem Ahrensburger Blogger wegen des Rechts auf Gegenschlag aus der Anklage herausgenommen worden waren. Der Name des Ahrensburger Bloggers wird mit “Horst L.” angegeben, sodass der Ahrensburger Blogger Harald Dzubilla nicht gemeint sein kann.
In diesem Zusammenhang: Ich habe vor dem Landgericht Hamburg die richterliche Bestätigung bekommen, dass ich mein Recht auf Gegenschlag gegenüber Klaus Schädel ausüben durfte. Das hat aber mit dem Prozess vor dem AG Ahrensburg, wo die Staatsanwaltschaft gegen Klaus Schädel geklagt hat, überhaupt nichts zu tun, auch wenn Dorothea Benedikt wiederholt versucht hat, Zusammenhänge zu konstruieren. Weiterlesen