Ein Mann mit Namen Benedikt Kronfeldner ist nach eigener Angabe „Immobilienspezialist“ und tätig bei der Haspa in Stormarn. Weshalb er in seiner Werbung das Wappen von Stormarn abbilden lässt und das vermutlich auch, um den potentiellen Kunden zu suggerieren: Seht her, ich bin ein „Bankbeamter“! Und das soll bei potentiellen Kunden ein amtliches Vertrauen einflößen.
Ich aber vertraue dem Herrn nicht. Denn: „Ordnungswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes … zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt.” So steht es nicht nur im “Handbuch für den Kleinen Werbegestalter”, sondern auch im Markengesetz § 145 Bußgeldvorschriften. Und deshalb sollte man es schon ernst nehmen, wenn man nicht irgendwann mal abgemahnt werden möchte!
Kurz gesagt: Der Hund in der Anzeige ist erlaubt, der Schwan nicht. Und weil ich Ähnliches schon einmal bei der Haspa beanstandet habe, wiederhole ich mich bei diesem Thema. (Hinweis für die Haspa: Diese Werbeberatung ist gratis und bedarf auch keiner besonderen Danksagung Ihrerseits an mich! 😉 )
Richtig, Gesetze muss man ernst nehmen und dafür sorgfältig lesen. Handbuch besitzende und abmahnungswillige Werbegestalter, egal wie klein, schauen dazu bei Anzeigen besser zwei- bis dreimal hin: Im vorliegenden Fall ist ja wohl nicht das Kreiswappen zu sehen, sondern das „Stormarn-Symbol“, das auf der Website des Kreises kostenfrei in diversen Auflösungen zum Download angeboten wird – und dessen werblicher Verwendung offenbar nichts entgegensteht.
Ich bleibe bei meiner Meinung und Darstellung bezüglich “im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form”.
Lieber Herr Dzubilla,
das habe ich kaum anders erwartet. Für interessierte Leser möchte ich dann auf diese Seite verweisen:
http://www.kreis-stormarn.de/kreis/wappen-und-geschichte/index.html
Hallo Herr Lektor – wenn eine Hamburger (!) Sparkasse in ihrer Werbung mit dem Wappentier von Stormarn (!) den Lesern suggeriert, dass das Kreditinstitut eine “Stormarner Institution” ist, dann ist das in meinen Augen sittenwidrig. Aber Sie dürfen gern anderer Meinung sein, ich schätze nämlich Meinungsvielfalt. 😉
Kann eine örtliche Behörde überhaupt ein Bundesgesetz so ohne weiteres außer Kraft setzen? Würde der Kreis Stormarn in Zukunft auch Ladendiebstähle legalisieren, dann können Richter das doch nicht in ihre Rechtsprechung aufnehmen oder?
… und wer steckt hinter https://haspa.stormarn24.de/ ?
Im Impressum steht die Haspa – die Domain stormarn24.de gehört aber der Lillifeh …
Verwechseln Sie das vielleicht mit ahrensburg24.de…?
nö, ich verwechsel es nicht, bei denic steht die Lillifeh als Domaininhaberin von stormarn24.de drin …
Aha. Scheint so, als hätte die Werbeprinzessin zusätzliche Einnahmen im Domainbereich. Dass sie für die Haspa auch redaktionell aufgemachte Werbetexte verfasst, werde ich heute noch bloggen.