Auf der Seite 1 einer Zeitung steht im Allgemeinen das Wichtigste und Besondere des Tages. Nicht so auf der Seite 1 vom 3. Buch Abendblatt, der Stormarnbeilage. Dort finden wir zum Beispiel die Meldung “Anja Gust wird zuständig für Wirtschaftsförderung” – siehe oben rechts auf der nebenstehenden Abbildung!
Diese Information konnten Sie bereits auf Szene Ahrensburg lesen. Nicht gestern, nicht vorgestern und nicht vor einer Woche. Sondern genau am 10. September 2017, also vor 22 (zweiundzwanzig) Tagen. So lange hat die Stormarn-Redaktion scheinbar gebraucht, um diese Meldung gründlich zu recherchieren und heute brandaktuell auf der Titelseite zu veröffentlichen.
Und dann findet der Leser am Fuße derselben Seite noch einen Beitrag, der überschrieben ist: “‘Hamburg mit Kindern’ am Kiosk”. Das ist eine redaktionell gestaltete Anzeige für eine Zeitschrift des Verlages, ohne dass diese Werbung als Anzeige gekennzeichnet ist. Warum die Werbung für Hamburg im Stormarn-Teil erfolgt? Klar, weil Stormarn doch ein Stadtteil von Hamburg ist. 😉
Klar, wir fahren mit unseren Kindern natürlich nach Hamburg. Und so bin ich schon gespannt wie eine Wäscheleine, denn “in dieser Ausgabe verrät die Redaktion, wo man sich in der Hansestadt Hamburg zu Halloween am besten gruselt”…!
Und warum steht heute nichts vom Oktoberfest in Ahrensburg in der Stormarnbeilage? Hier waren doch Tausende von Menschen auf den Beinen – kein Thema für die Redaktion, die in derselben Straße ihr Büro hat, in der das Festzelt steht?
Also das ist so: Der MARKT und das Stormarner Tageblatt unterstützen das Ahrensburger Oktoberfest, wie man es der Homepage des Veranstalters entnehmen kann. Darum ist das Fest für die Stormarn-Redaktion vom Abendblatt ein No-go. Das Stormarner Tageblatt hingegen bringt das Ereignis auf seiner Titelseite und zeigt dort sogar “Gruselgestalten” wie den Blaumann auf dem Rondeel, der gut zu den Jahrmarktsständen passt.