Verstoßen Stadt und Politiker gegen das Grundgesetz?

Artikel 14 unseres Grundgesetzes gewährleistet und schützt sowohl das Eigentum als auch das Erbrecht. Dabei stellt die Norm zum einen ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat dar, zum anderen verpflichtet es den Gesetzgeber, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen.

Als Eigentum gelten in diesem Zusammenhang alle vermögenswerten Positionen, die die Rechtsordnung einer Person zuordnet. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Baum auf eigenem Grund und Boden. Was mich zur Frage führt: Kann eine städtische Satzung das Grundgesetz außer Kraft setzen – siehe die Ahrensburger Baumschutzsatzung?!

Wenn ich einen Baum, der mein Eigentum ist, zu Brennholz verarbeiten möchte, um meinen Kamin damit zu befeuern, dann mache ich von meinem Eigentumsrecht Gebrauch. Käme die Stadt mit einer Satzung, nach der allein die städtische Verwaltung entscheiden kann, ob ich mein Eigentum zu Brennholz verarbeite oder es im Garten stehen lassen muss bis der Sturm es fällt, dann wäre ich in meinen Grundrechten beschnitten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. Oktober 2017

2 Gedanken zu „Verstoßen Stadt und Politiker gegen das Grundgesetz?

  1. Gerüchteküchenmeister

    Wie ich glaube gehört zu haben, will die Stadt A. ihre Baumschutzsatzung noch ausweiten. In Zukunft, so munkelt man, darf in Ahrensburg auch kein Baumkuchen mehr gebacken werden, wenn dabei der Anteil des Sägemehls deutlich höher liegt als der Anteil vom Weizenmehl. Man einigte sich im Umweltausschuss darauf, dass die Mitglieder jeden Baumkuchen probieren müssen, bevor dieser in den Verkauf kommt. Das gilt aber nur für Baumkuchen, der in Ahrensburg gebacken wird. Industriell gefertigte Baumkuchen können weiterhin vorbehaltlos in den Verkauf kommen. Weiterhin liegt ein Antrag der Grünen vor, dass Ahrensburger Kinder nicht mehr in die herkömmlichen Schulen kommen sollen, sondern nur noch in Baumschulen unterrichtet werden. Statt Schulmeister wird es dort Waldmeister geben. Bürger, denen das nicht gefällt, die sollen sich tropische Bäume in den Garten stellen, damit sie dort auf die Palme gehen können. Doch was völlig unglaublich ist: Es gibt sogar Ahrensburger Politiker, die die Baumschutzsatzung als richtig erachten.

  2. Harald Dzubilla Artikelautor

    Mir fällt gerade etwas ein: Wenn Sie einen Baum fällen lassen möchten, den die Baumschutzsatzung nicht zulässt, dann beauftragen Sie diese Firma aus Hameln mit der Fällung: http://www.garten-sturm.de/gartnermeister-gartenbautechniker-hameln.html Und wenn die Stadt Ahrensburg das irgendwann tatsächlich bemerken sollte, dann teilen Sie per notarieller Beurkundung mit: “Der Sturm hat meinen Baum gefällt.”

    Auch dieser Hinweis gehört zum Bürgerservice von Szene Ahrensburg.

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