Vor dem Amtsgericht Ahrensburg läuft seit Monaten ein Strafprozess, wo dem Angeklagten, einem ehemaligen Bürgermeisterkandidaten für Ahrensburg, Rendsburg und Bad Oldesloe, von mehrfacher Seite Beleidigung, Hetze und Pöbeleien vorgeworfen werden – siehe auch den Abendblatt-Bericht vom vergangenen Freitag!
Eigentlich hätte dieser Prozess nach spätestens drei Verhandlungstagen beendet sein müssen – aber der Angeklagte verzögert den Fortgang mit allen Mitteln, die ihm sein Pressesprecher Rolf Schälike zur Hand gibt. Und der Pflichtverteidiger sitzt sprachlos daneben und muss mit anhören, wie sein Mandant “Sozis” auf dieselbe Stufe stellt mit “Nazis” und auch noch im Gerichtssaal die Menschen bepöbelt.
Zur Hand bekam der Angeklagte dicke Manuskript-Bände, die er stundenlang (!!!) vor Gericht vorgetragen hat. Am letzten Freitag zum Beispiel hat der Mann dabei das Amtsgericht Ahrensburg und seine Richter verglichen mit den Nazi-Gerichtsverhandlungen eines Roland Freisler im 3. Reich und dazu folgenden Text vorgelesen:
“Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat” und „Legitimität” aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.” Weiterlesen