Ich bin der Meinung, dass alte und schützenswerte Bäume auf städtischem Areal grundsätzlich geschützt sein sollten. Zum einen. Zum anderen bin ich der Auffassung: In seinem eigenen Garten kann jeder Bürger seine Bäume nicht nur pflanzen, sondern auch fällen, wie es ihm beliebt – mit einer Einschränkung: Für das Fällen eines Baumes von bestimmter Art und Größe muss zum Ausgleich ein neuer Baum gepflanzt werden. Letzteres kann im eigenen Garten erfolgen oder auf öffentlichem Gelände, das die Stadt dafür zur Verfügung stellt. Klingt das vernünftig…?
Die Stadt Ahrensburg hat eine eigene Baumschutzsatzung. Warum die unsinnig ist, konnten Sie bereits ausführlich auf Szene Ahrensburg lesen. Und CDU und FDP begründen in einem gemeinsamen Antrag an den Umweltausschuss – siehe die Abbildung! – warum die Baumschutzsatzung abgeschafft werden soll. Am 14. Juni 2017 steht dieser Antrag vom 30. Dezember 2016 auf der Tagesordnung. Ich denke, dass jeder vernünftig denkende Politiker diesem Begehren entsprechend zustimmen wird.
Bargtheide hat die Baumschutzsatzung vor vielen Jahren abgeschafft. Und keiner vermisst sie.
Hallo Ahrensbürgerin,
Bargteheide ist ein gutes Beispiel dafür, dass kleinere Städte, die einen Grüngürtel haben, gar keine Baumschutzsatzung brauchen. Die Innenstadt in Bargteheide ist grün, und die Luft ist sogar besser als in Ahrensburg, Überall blüht es, und die Privatgrundstücke sehen mindestens genauso gepflegt aus wie in Ahrensburg.
Die Befürworter der Ahrensburger Baumschutzsatzung konnten bisher keinen einzigen Grund nennen, warum Ahrensburg immer noch eine Baumschutzsatzung braucht. Wenn die Befürworter behaupten, dass die Baumschutzsatzung verhindern würde, dass zu viel und zu eng gebaut wird, dann ist dies schlicht und ergreifend falsch. Erst kürzlich wurden für das neue riesige Gebäude der Investorengruppe Curata auf dem Lindenhofgelände mehrere gesunde alte Linden gefällt, ohne dass die Umweltabteilung Stadt Ahrensburg dagegen irgendwelche Bedenken geäußert hätte.
Liebe Grüße
Frieda
Die GRÜNEN sehen sich als Verteidiger der Baumschutzsatzung und der Natur. Das Bauprojekt Lindenhof und die Fällung der alten Linden konnte aber nur mit den Stimmen der GRÜNEN durchgeboxt werden. Die GRÜNEN haben aber nichts gegen die Fällung der alten Linden unternommen. Da stimmt doch etwas nicht, oder?
Ich bin fest davon überzeugt: Die Grünen haben dafür Sorge getragen, dass für jede gefällte Linde ein Baum nachgepflanzt wurde oder wird und sei es auch nur eine Zimmerlinde. 😉
Die Ahrensburger Baumschutzsatzung folgt einer doppelten Moral:
Es kommt immer wieder vor, dass ein geschützter Baum ein Wohnhaus stark beschattet. In diesem Fall kann dem Eigentümer unter Berufung auf die Baumschutzsatzung jederzeit untersagt werden, auch nur einen einzigen Ast dieses Baumes entfernen zu lassen. Wenn aber der gleiche Eigentümer oder ein Investor das gleiche Haus abreißt, um dort ein größeres Haus zu bauen, dann kann der geschützte Baum selbstverständlich sofort gefällt werden. Das nennt man doppelte Moral.
…sofern man dabei überhaupt von Moral sprechen kann. 😉
Die Ahrensburger Baumschutzsatzung wurde über viele Jahre hinweg immer wieder “verschlimmbessert”. Und wenn ein Stadtverordneter/ eine Stadtverordnete von den Nachbarn oder den eigenen Kindern gefragt wird, warum in Ahrensburg eine Kiefer besonders schützenswert sein soll , eine Birke , eine Lärche oder eine Tanne jedoch nicht, dann gibt es darauf keine sinnvolle Antwort.
Es sei denn, man würde unterstellen , dass eine Kiefer ein erstklassiger Baum sein soll und z.B. eine Tanne oder eine Lärche ein zweitklassiger Baum. Das ist natürlich kompletter Unsinn. Die Stadt Ahrensburg kann von Glück sprechen, dass nicht mehr Bürger als bisher die Stadt wegen einer derartigen Baumschutzsatzung verklagt haben.
Dazu die passende Skandalgeschichte:
Im Morgengrauen des 4. März 2009 wurde damit begonnen, in der Großen Straße von insgesamt 148 Bäume 37 stück zu fällen. Der Stadtjustiziar T. Reich hatte am 4. März 2009 dem Verwaltungsgericht S.-H. erklärt, alles sei „rechtens“ (AZ: 3B 29/09).
Tatsächlich war nichts rechtens. Die Fällbäume waren mehrfach geschützt, einige sogar dreifach:
1.
Geschützt durch die Ahrensburger Baumschutzsatzung, die von der damalige SPD-Bürgermeisterin U. Pepper durch ihre Unterschrift geltendes Recht wurde. Am 4.3.09 hatte sie persönlich gegen „ihr“ Gesetz verstoßen, da die Fällungen unter ihrer Verantwortung genehmigt und ausgeführt worden sind.
2.
Frau Peppers selbst gestrickte SPD-Rathauslogik: Die Große Straße würde samt der 37 Fällbäume / Zitat 3.8.09 Pepper: „bei den Denkmalschutzbehörden als Kulturdenkmal geführt. Damit gelten sie im Sinne des Gesetzes grundsätzlich als geschützt, was wiederum bedeutet, dass die Baumschutzsatzung … keine Anwendung findet.“ Somit dürfe das geschützte Kulturdenkmal vernichtet werden, bzw. deren Bäume gefällt werden – weil ja beide geschützt seien . . . . . (Der tatsächliche Schutz wurde niemals nachgewiesen).
3.
Einige der 37 Fällbäume waren außerdem durch das LandesNaturschutzGesetz geschützt (LNatSchG § 25 / Abs. 1 / Pkt. 8 in Verbindung mit der sog. BiotopVerordnung § 1 / Pkt. 8). Diese Verordnung schützt Bäume in der Formation einer „Allee“, wie sie die Große Straße charakterisieren. Das LNatSchG sieht ausdrücklich keine Ausnahmen vor.
Auch das hatte Frau Pepper ignoriert.
Die Ahrensburger Baumschutzschützerin, Frau A. Kirchgeorg, hatte am 4.3.09 die Fällaktion persönlich beaufsichtigt.
Ein öffentlicher Kommentar der Stadtverordneten ist nicht bekannt.
Ergebnis:
Gesetzgebende Behörden in Kiel und Ahrensburg haben gegen eigene Gesetze verstoßen.
Diese Behörden werden von der Gesellschaft indirekt beauftragt und zwangsweise bezahlt.
Auch politische Parteien werden teilweise und zwangsweise mit Steuergeld bezahlt.
„Gut gemachtes“ SPD-Motto 2017: „Mehr Gerechtigkeit für alle“.
HJL
Viele Bürger können sich noch gut an das Baummassaker von 2009 in der Großen Straße erinnern, das trotz heftiger Bürgerproteste von der Verwaltung rigide durchgezogen wurde. Mit dieser Aktion hat die Ahrensburger Verwaltung, insbesondere die Umweltabteilung, sehr viel von ihrer Glaubwürdigkeit eingebüßt. Für viele Ahrensburger Bürger ist es eine bittere Erkenntnis, dass die gleiche Verwaltung kontrolliert, welche Bäume wir in unseren Gärten schützen müssen und welche Bäume nicht.
Und eine weitere bittere Erkenntnis: kein einziger Naturschutzverband hat gegen diese Fällaktion von 2009 protestiert, obwohl einzig und allein die Naturschutzverbände die Möglichkeit gehabt hätten, diese Fällungen zu verhindern. Naturschutzverbände und Verwaltung legen also zweierlei Maß an, wenn sie die Ahrensburger Baumschutzsatzung für Privatleute aufrecht erhalten wollen, aber großflächige Fällmaßnahmen im öffentlichen Raum dulden.
Wer zu denen gehört, die mir zurufen, ich könne doch bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige stellen und in Kiel bei den Fachaufsichtsbehörden Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, rufe ich zurück:
1.
Diese Bürgerpflicht wurde vielfach erledigt – bis heute.
2.
Groteske Erfahrungen mit Behörden macht, wer Behörden aufgrund behördlicher Straftaten bei Strafverfolgungsbehörden anzeigt und bei Aufsichtsbehörden etwa Aufsichtsbeschwerden gegen Behörden einlegt, die gegen eigene Gesetze verstoßen oder sogar die eigenen Aufsichtsbehörden schriftlich belügen.
3.
Das wissen auch die beiden letzten SPD-Bürgermeister der Stadt Ahrensburg. Daraus entwickeln sich deren Lernerfahrungen, die den Weg für die nächsten Verstöße gegen hindernde Gesetze ebnen.
Motto: WIR hier oben können machen was wir wollen. Punkt.
Die Stadtverordneten segnen ab, obwohl sie das Recht zur Kontrolle der Verwaltung haben.
Der Stadtverordnete P. Egan referiert öffentlich das theoretische SOLL – nicht das praktizierte IST.
4.
Wer keinen persönlichen Schaden nachweisen kann ist nicht klageberechtigt.
Und wer einen persönlichen Schaden hat, klagt nicht, weil Rechtsanwälte dringend davon abraten, den „Rechtsstaat“ zu verklagen. Das dafür benötigte Geld könne man sich sparen.
5.
Frau Ex-SPD-Bürgermeisterin U. Pepper hätte sich mindestens in einem bekannten Fall dienstpflichtgemäß selbst verklagen müssen. (Verkaufspreis des kleinen öffentlichen Parkplatzes in der späteren „Rampengasse“).
6.
Ihr mir Zurufenden pflegt den naiven Glauben an einen immer auftrags- und pflichtgemäß arbeitenden „Rechtsstaat“ und bezahlt ihn obendrein zwangsweise.
HJL