Jeder Hauseigentümer in Ahrensburg weiß: Wenn man den Gehweg vor seiner Hütte nicht fegt – im Winter genauso wie im Sommer – dann kommt das Ordnungsamt und droht mit einer Geldstrafe. Und wer seine Hecke bis über den Gehweg wuchern lässt, der muss ebenfalls damit rechnen, Ärger mit der städtischen Verwaltung zu bekommen.
Das alles gilt freilich nicht für den Eigentümer eines Grundstücks in der Rantzaustraße, das im Laufe von zig Jahren zum Urwald gewachsen ist. Ich habe schon mehrfach darüber berichtet, dass dort der Gehweg verschmutzt ist und die Büsche bis auf den Bürgersteig wachsen. Das Grundstück ist unbebaut, hat nicht mal eine Gartenpforte, sofern man hier überhaupt von Garten reden kann.
Wieso darf der Eigentümer das? Hat er womöglich gute Kontakte ins Rathaus? Oder ist er verstorben, hat keine Erben, sodass es gar keinen Eigentümer für dieses Grundstück gibt…?
Fragen über Fragen. Und solange ich keine Antwort aus dem Rathaus bekomme, stelle ich meine Vermutung an – siehe oben! Denn es kann ja wohl nicht sein, dass Grundeigentümer in Ahrensburg mit zweierlei Maßstäben gemessen werden.
Auch mitten in der Ahrensburger Innenstadt gibt es ein wunderschönes Grundstück, das brach liegt. Was mir sagt, dass es Menschen in unserer Schlossstadt gibt, die soviel Geld angehäuft haben, dass sie ihre Wertgegenstände quasi brach an der Straße liegen lassen können. Während andere Menschen in Ahrensburg für sich und ihre Familien keinen für sie bezahlbaren Wohnraum finden.
ntzu