Das Thema “redaktionelle Schleichwerbung” gehört zu meinen Standard-Blog-Einträgen. Weil diese Form der Werbung verboten ist. Das jedoch kümmert weder Lilliveeh noch Hinnerk Blombach. Und so findet der Leser auch heute wieder eine Werbung im 3. Buch Abendblatt, die nicht als Anzeige gekennzeichnet ist.
Es geht um den nebenstehenden Beitrag. Und da sollte sich der Leser nach Recht und Gesetz orientieren und eben nicht in den Toom-Markt gehen. Denn wer unsaubere Werbung treibt, der ist womöglich auch mit seinen Preisen nicht ganz sauber. 😉
Und warum ist die Redaktion so dämlich, solche Werbung für den Baumarkt zu veröffentlichen? Dahinter steckt natürlich System, denn durch solche Geschenke hofft man, weitere bezahlte Anzeigen zu bekommen.
Und nun stelle der Abendblatt-Leser sich mal vor, die Redaktion würde für alle Läden in Stormarn, die Verkaufsaktionen machen, ebenfalls redaktionelle Werbung bringen – das 3. Buch Abendblatt wäre doppelt so umfangreich!