Das alte Lied von der Linde vor dem Vaterhaus kann meine Tochter singen. Denn vor ihrem Vaterhaus steht tatsächlich eine Linde. Das wäre auch schön, wenn diese Linde nicht gerade vor der Carport-Einfahrt zum Vaterhaus stehen würde – siehe die Abbildung! Und damit komme ich erneut zum Thema Bäume in Ahrensburg und die Genehmigung, diese Gewächse fällen zu lassen.
Die Linde vor der Einfahrt zu meinem Carport macht das Einparken schwieriger – besonders für zwei Wagen – als es sein würde, stünde dort keine Linde. Speziell das rückwärtige Einparken macht Mühe. Aber das hat auch einen Vorteil: Wer bei mir einparken will, muss absolut nüchtern am Steuer sitzen. Weil er sonst womöglich gegen die Linde fahren würde.
Trotzdem würde ich die Linde gern fällen lassen. Würde der Baum auf meinem Grundstück stehen, wüsste ich jetzt wie man es macht: Säge und los! Denn wer vorher bei der Verwaltung anfragt, der ist nachher der Dumme. Aber die Linde steht außerhalb meines Grundstücks, gehört also der Stadt. Demzufolge müsste die Stadtverwaltung die Säge ansetzen. Was meinen Sie: Soll ich einen Antrag stellen? Die Stadt ist ja bezüglich von Linden an öffentlichen Straßen sehr, sehr großzügig…! 😉
Hallo Herr Dzubilla,
Erinnern Sie sich an die Frau Kirchgeorgs Begründung, warum die alten Linden an der Wilhelmstraße gefällt werden müssten? “Dort sind zuviele Autos über die Wurzeln gefahren.”
Hallo Fritz aus Ahrensburg – vielen Dank für den Hinweis! Ich werde jetzt mein Fahrrad öfter stehen lassen und mit dem Auto
über die Wurzelnfahren! 😉Früher stand am Brunnen vor dem Tore ein Lindenbaum? Und heute? Heute ist der Brunnen vor dem Tore längst versiegt. Was sagt uns das? Gelinde gesagt: Wir brauchen Kastenlinden an den Springbrunen in der Großen Straße. Dann können wir singen: Am Springbrunnen in der Großen Straße, dort steht ein Kastenlindenbaum…!
Die Alternative: Ein Bürgerbegehren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung in Ahrensburg! 🙂
Herr Dzubilla, Sie haben aber auch Pech mit Bäumen…
Erst eine Kiefer nun eine Linde.
Wären es eine Fichte und eine Pappel, hätten sie laut der Ahrensburger “Satzung zum Schutz der Bäume” keine Probleme.
Siehe §2 (4)
http://www.ahrensburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Ortsrecht/index.php?La=1&NavID=2603.33&object=tx%7C2603.332.1&kat=&kuo=2&sub=0
Diese Ausnahmen muten schon etwas seltsam an, da insbesondere Pappeln schon zu mächtigen Bäumen heranwachsen können und die Satzung besonders unter § 1 auf die Funktion der Bäume auf Landschaftsbild, Kleinklima und Luftreinhaltung
Verweist.
Diese sind von einer (hier nicht geschützten) Pappel, die gut und gerne 30 Meter Wuchshöhe und über 1 Meter Stammdurchmesser aufweisen kann, eindeutig stärker beeinflusst als dies einer Kiefer, die laut Satzung ab einem Stammdurchmesser von 25 cm in 1,3 Metern Höhe geschützt ist, jemals erreicht werden könnte.
Eine solche Pappel dürfte laut der Satzung einfach so umgelegt werden.
Man stelle sich mal vor, wie sie eine Landschaft im Vergleich zu der mikrigen Kiefer prägt.
Ganz zu schweigen von “Kleinklima” (Schatten?) oder besagter “Luftreinhaltung”.
(Wie soll eine kleine Kiefer nur ansatzweise an die Photosyntheseleistung einer 30-Meter-Pappel heranreichen?)
Diese Satzung scheint mir zumindest nicht ganz durchdacht zu sein.
Viele Grüße
Niaelz
Ich bin ja heilfroh, dass mein Buchsbaum nicht unter die Ahrensburger Baumschutzverordnung fällt, sodass ich ihn jederzeit fällen darf. Dagegen soll, wie gemunkelt wird, der Fachdienst Umwelt eine neue Verordnung im Auge haben für ein Verbot von Baumkuchen, wenn dieser mit Sägemehl gebacken ist. Sie halten das für Unfug? Dann passt es ja gut zur bereits bestehenden Baumschutzverordnung, wo eine Lärche gefällt werden darf, nicht aber eine Kiefer.
Och, schade, bei dem von Ihnen gewählten Titel dachte ich, Herr Fornoff bringt den Kindern neuerdings mal Volkslieder bei!
Als Volkslied würde ich dieses Lied von Robert Stolz, das einst Willy Schneider sang, nicht unbedingt sehen. 😉