Ahrensburg: Bürgerantrag bei Stadt und Verordneten

Klaus Groth (1819–1899) gehört zu den bekanntesten Schriftstellern und Lyrikern im niederdeutschen Dialekt. Zusammen mit Fritz Reuter gilt Klaus Groth als einer der Begründer der neueren niederdeutschen Literatur. Auch die Stadt Ahrensburg würdigt den großen Dichter, nach dem eine Straße in der Stadt benannt worden ist.

Klaus Groth (Maler: Bokelmann)

Klaus Groth (Maler: Bokelmann)

Und dann passierte etwas, wodurch das Ansehen von Klaus Groth in Ahrensburg beschädigt wurde, denn eine unaufrichtige Bürgermeisterin und ihr städtischer Winkeladvokat haben es bewerkstelligt, dass die Klaus-Groth-Straße heute in einer Gasse endet, nämlich der Rampengasse, wo nackter Beton das Auge der Menschen verletzt. Und in dieser Rampengasse hat der Supermarkt Penny auch noch eine Open-Air-Kneipe eröffnet, über die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen muss. Ja, und all das unter dem Namen Klaus Groth. Auch der Terrakotta-Klotz am Ende der Gasse spricht  Bände für das Unbehagen der Bürger.

Als Bürger von Ahrensburg stelle ich hiermit bei der Stadt und ihren Verordneten den Antrag, die Klaus-Groth-Straße an der Kreuzung Manfred-Samusch-Straße/Reeshop enden zu lassen und das letzte Stück bis zur Großen Straße offiziell abzutrennen und umzubenennen in Rampengasse, wie das Teill ja schon heute im Ahrensburger Volksmund heißt.

Natürlich könnte man diese Betongasse auch Usula-Pepper-Gosse nennen, aber nach der ehemaligen Bürgermeisterin wurde ja schon eine andere Straße in Ahrensburg benannt, nämlich die Koschietstraße, mit der ihre Arbeit für unsere Stadt ausreichend gewürdigt wird.

Die Alaternative: Die Stadtverordneten beschließen, die Betonrampen in der Gasse unverzüglich zu entfernen und die Straße wieder für den allgemeinen Durchgangsverkehr passierbar zu machen. Zum bautechnischen Procedere ist die Meinung von einem Fachmann, nämlich Dipl.-Ing. und Architekt Jochen Lange aus Ammersbek einzuholen, der diesbezüglich bereits in Vergangenheit einen entsprechenden und kostenlosen Vorschlag für die Stadt gemacht hat.

schweigenAch ja, und noch etwas: Sollte dieser mein Antrag nicht beantwortet werden, dann betrachte ich Schweigen als Genehmigung und werde dafür sorgen, dass die Straßenschilder entsprechend ausgetauscht werden. Hierzu auch ein Zitat aus dem Rechtlexikon.net, das sich zwar im besonderen auf Kaufleute bezieht, aber die Verantwortlichen für die Rampengasse waren oder sind ja Kaufleute, da sie uns Bürger für dumm verkauft haben, indem sie ein dubioses Geschäft mit auswärtigen Investoren abgewickelt haben, das nicht im Interesse von uns Bürgern ist.

Wer anderer Meinung ist, der schreibe den ersten Kommentar. Oder einen von allen weiteren!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. September 2016

20 Gedanken zu „Ahrensburg: Bürgerantrag bei Stadt und Verordneten

  1. Frieda B.

    In der Stormarnbeilage war vor einiger Zeit ganz nebenbei zu lesen, man würde in der SPD
    “unter der Hand” darüber sprechen , dass man beim Bau von Terrakottaklotz, CCA und Rampengasse über den Tisch gezogen worden sei. Interessant ist dabei das “man”, was bedeutet, dass niemand in der Partei sich persönlich verantwortlich sieht. Durch die Passivform wird zudem der Eindruck erweckt, als ob der SPD und den anderen Parteien bei diesen Abstimmungen etwas zugestoßen sei. Das ist aber nicht richtig. Schließlich haben die SPD und die anderen Parteien zu den Beschlussvorlagen der Verwaltung brav die Hand gehoben.

    Und was ist mit den Akteuren , die die Stadtverordneten über den Tisch gezogen haben? Die damalige Bürgermeisterin (SPD) kassiert ihre stattlichePension, der damalige Bauamtsleiter (CDU) kassiert seine stattliche Pension und der Dritte im Bunde, der Justitziar der Stadt , wird in Kürze auch eine stattliche Pension genießen.

  2. Friedhelm

    Bis zum heutigen Tag hat kein einziger Stadtverordneter uns Bürgern erklärt, warum die Zufahrt und die Abfahrt zu einer privaten Tiefgarage mitten in eine öffentliche Straße gelegt wurde . Schließlich haben die Stadtverordneten dazu ihre Zustimmung gegeben.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Und dann beklagen Frau Hengstler und Herr Stern sich darüber, dass die Bürger gegenüber der Arbeit der Stadtverordneten so wenig Respekt zeigen. Frage: Warum sollten wir Bürger der Arroganz dieser Damen und Herren mit Respekt begegnen…?!

  3. Britta S.

    Herr Christian Schmidt von den Grünen hat in diesem Blog die Bürger ermuntert, Fragen an die Stadtverordneten zu stellen. Damt möchte ich hiermit anfangen und eine Frage zum Terrakotta-Klotz an die Stadtverordneten stellen:
    Vor dem Bau wurde den Bürgern ein elegantes, schlankes, verglastes Gebäude mit überdachten Bogengängen vorgestellt. Statt des ursprünglich geplanten und genehmigten Gebäudes steht dort jetzt ein klotziges, überdiminensioniertes Gebäude mit Industriearchitektur vor uns (Architekt: R. Griesenberg, SPD). Von daher die Frage: Wie und warum kam es zu diesen Veränderungen in Abweichung von der ursprünglichen Planung? Warum haben die Stadtverordneten diesen Veränderungen zugestimmt?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wenn unangenehme Fragen kommen, dann taucht Herr Schmidt lieber unter. Genauso wie seine Kollegen Hansen und Schubbert, die sich hier auch schon lange nicht mehr zu Wort gemeldet haben.

    2. H.J. Lange

      Hallo Britta S.
      nein, der “Terrakottaklotz” (KLaus-Groth-Straße Ecke Große-Straße) samt „Rampen“ weicht nicht von irgendeiner Planung ab – sondern von den gesetzlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43 / 5. Änderung, die bis heute gelten.
      Danach sollen Tiefgaragenrampen auf Privatgrundstücksflächen liegen, wie üblich.

      Die privaten ( ! ) aber tatsächlich mittig auf der öffentlichen ( ! ) Fahrbahn ausgeführten “Rampen” sind mehrfach rechtswidrig und verkehrstechnischer Unfug, wie sich inzwischen augenscheinlich herausgestellt hat. Das ausgeführte Bauvolumen des “Terrakottaklotzes” hat das nach B-Plan zulässige Volumen nachweislich sogar nahezu verdoppelt usw.. (Die Verdoppelung des Zulässigen ist inzwischen zum “System”-Merkmal der SPD-Rathaus-“Familie” geworden – incl. Abnicken durch die Stadtverordneten).

      Die nachweislich rechtswidrige Baugenehmigung (der damaligen SPD-Bürgermeisterin U. Pepper v. 13.10.2005 / AZ: IV.2-19b-00239-05) verstößt u.a. gegen § 31 BauGesetzBuch, gegen das Grundgesetz und übrigens auch gegen das Strafgesetz. (Antragsteller war das Architektenbüro des damaligen SPD-Stadtverordneten R. Griesenberg).

      2005 hätten zur planungsrechtlichen Abhilfe die Stadtverordneten eine 6. Änderung des B-Plans Nr. 43 beschließen müssen, was aber nicht erfolgt ist. Dieser Vorgang hätte zudem eine entsprechende “öffentliche Auslegung” erfordert, was folgerichtig ebenfalls nicht erfolgt ist.

      Insgesamt handelt es sich um klassische Willkür, bzw. einen Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, also durch den Staat, der Angriffe gegen das Grundgesetzes mithilfe von Steuergeld verteidigen soll – eigentlich. In der “Rampengasse” hat der Staat selbst gegen das Grundgesetz verstoßen, was unter anderem aber sogar den SPD-Innenminister S. Studt nicht interessiert.

      Liebe Britta S., Ihre weiteren WARUM-Fragen konnten schon vor Jahren detailliert und objektiv nachweisend beantwortet werden. Stadtverordnete waren darüber informiert, haben aber geschwiegen.
      Die damals die Stadtverordneten und die Bürger täuschenden Vorgänge wurden von der SPD-Pepper-“Familie” regelrecht inszeniert. Das nachschreibende Drehbuch ist in Arbeit.

      Anmerkung: An den Aufklärungen waren mehrere Personen beteiligt, auch Insider.
      HJL

  4. Britta S.

    Hallo Herr Dzubilla,
    es handelt sich hier um eine reine Informationsfrage , ohne jegliche Polemik. Neben den Stadtverordneten der Grünen sind im Bauausschuss sämtliche anderen Parteien vertreten, die genauso antworten könnten, zumal die meisten jetzigen Stadtverodneten dort bereits zu der Zeit der o.g. Beschlüsse vertreten waren.
    Falls Sie mal wieder zum Thema “Erlenhof” oder “bezahlbaren Wohnraum” schreiben: Auch
    dazu habe ich einige Fragen, die ich gern an die Stadtverordneten stellen möchte.
    Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen
    Britta

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Liebe Britta S. – diese Ihre Fragen können Sie auch an dieser Stelle stellen, denn es geht hier ja um die Gesamtthematik Ahrensburg. Und da führt die Rampengasse doch direkt zum Erlenhof mit dem für reiche Menschen bezahlbaren Wohnraum! 😉 Auch Ihnen einen sonnigen Sonntag! 🙂

  5. Britta S.

    Gern, Herr Dzubilla. Hier noch zwei weitere Fragen und ein Einwand: Wer reich ist, zieht ins Villenviertel , aber nicht an den Erlenhof. Und hier die Fragen:

    1) Für den Erlenhof war angekündigt, dass die Baukosten für die Kita von den Investoren bezahlt würden, während die Stadt dann später die Kosten für das Personal und den Unterhalt übernehmen sollte. Später war dann in der Presse zu lesen, dass die Baukosten für die Kita in Höhe von ca. 5 Millionen von der Stadt übernommen worden waren.

    Dazu meine Frage: Warum wurden die Baukosten für die Kita von der Stadt getragen und nicht von den Investoren?

    2)Für den Erlenhof verabschiedeten die Stadtverordneten einen B-Plan , der eine Bebauung fast ausschließlich mit Einzel-und Doppelhäusern und nur – zur ehemaligen B75 hin – mit wenigen Reihen -und Mehrfamilienhäusern vorsah. Tatsächlich wurde die Vergabe von Einzelhausgrundstücken nach der ersten Tranche gestoppt. Seither werden ausschließlich riesige Reihenhaus- und Mehrfamilienhauskomplexe gebaut. Vergleicht man die Zeichnungen aus dem B-Plan mit dem, was dort gebaut wurde und weiterhin gebaut wird , stellt man fest, dass die reale Bebauung wenig mit den Festlegungen im B-Plan zu tun hat . Meines Wissens haben die Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung aber nie eine Änderung des B-Plans beschlossen.

    Dazu meine Frage: Warum wird bei der Bebauung am Erlenhof von dem von den Stadtverordneten beschlossenen B-Plan abgewichen?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wir erkennen, dass sich die Stadtverordneten von ihren Verabschiedungen schon längst verabschiedet haben. Und irgendwann verabschieden sie sich auch als Stadtverordnete. Nur wir Bürger können uns nicht verabschieden, es sei denn, wir zögen fort aus Ahrensburg. 🙁

  6. Jürgen Plage

    Guten Morgen sehr verehrte Damen und Herren,
    ich kann mich schwach erinnern, dass es im Jahr 2002 Überlegungen zu einem Stadtbusverkehr gab. Idealer Umsteigepunkt war Ecke Große Straße- Klaus Groth Straße! Später plante man für die Tiefgarage des CCA Zu-und Abfahrt an der Doppeleiche . Allerdings war die Gefahr groß, dass es dort am Innenstadtring starke Verkehrsbehinderungen geben würde. So verlegte man die Zufahrt und die Ausfahrt in die Klaus Groth Straße und stellte fest, dass Busverkehr dort nicht mehr möglich ist. So wurde aus der Straße eine Fußgängerzone. Damit war natürlich auch der Umsteigepunkt gestorben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Plage

  7. Friedhelm

    Sehr geehrter Herr Plage,
    selbstverständlich muss die Zufahrt zu einer Tiefgarage an einer Straße liegen. In diesem Fall wurde aber die Zufahrt zu einer privaten Tiefgarage mitten in und nicht an eine öffentliche Straße gelegt und die öffentliche Straße damit unbrauchbar gemacht. Die Straße wurde sozusagen an den Investor verschenkt, damit der Investor die Zufahrt nicht auf seinem eigenen Grundstück herstellen musste . Das bedeutet für den Investor eine höhere Anzahl an Stellplätzen und damit mehr Gewinnabschöpfung aus der Tiefgarage. Weder eine Verwaltung noch Stadtverordnete sind dazu berechtigt, öffentliches Eigentum zu verschenken, und schon gar nicht, um einem Investor damit zu höheren Gewinnen zu verhelfen.
    Der Vorgang wird sowohl von der Verwaltung als auch von den Stadtverordneten bis heute totgeschwiegen. Und gleichzeitig wundern sich die Stadtverordneten, dass die Bürger nicht in die Ausschusssitzungen und in die Stadtverodnetenversammlungen kommen und auch bei Wahlen den Parteien zunehmend den Rücken zukehren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm

    1. H.J. Lange

      Hallo Friedhelm,
      wenn ich ergänzen darf: Es ist weiter schlimmer:
      Sogar alle drei Investoren konnten ihre privaten Grundstücksflächen von Tiefgaragenrampen freihalten, denn diese Flächen hätten die Rendite gedrückt. Stattdessen konnten dort weitere die Rendite steigernde Ladenflächen errichtet werden – dank der SPD-Bürgermeisterin U. Pepper samt SPD-Nachfolger – die insofern beide selbstverständlich gratis arbeiten ….. ).
      Beispiel:
      Die private Rampe am Durchgang zur HASPA-Filiale wurde vom Investor L. abgerissen, um anschließend den Verkehr aus Dzubillas Lieblingsgarage unter dem Rathausplatz unterirdisch abzuleiten: Mit zusätzlichem Verkehr in die sowieso schon rechtswidrige Rampenanlage unter und mittig auf der Fahrbahn der Klaus-Groth-Straße *)
      Danach folgte die Überbauung der ehemaligen Rampenfläche und Vermietung an eine Preiswert-Apotheke.
      Ergebnis:
      Der Investor L. konnte zum Schaden der Allgemeinheit seine Rendite steigern und sogar unter den Augen jedes Passanten und jedes Stadtverordneten (Siehe Fotostrecke).

      Der verantwortliche Verwaltungschef im Rathaus hatte dabei erneut gegen seine Vermögensbetreuungspflicht zum Erhalt von Straßenfläche im Allgemeinbesitz verstoßen und damit mindestens wegen fortgesetzter Untreue gegen § 266 Strafgesetzbuch.

      Diese außerordentlichen Phänomene sollen bereits Studentengruppen der Fachrichtungen Kommunalrecht, staatliche Stadtzerstörung und Privat-Ökonomie besichtigt haben.

      ——————–
      *) Die Anzahl der heute aus der Ostrampe heraus kriechenden Automobile konnte 2005 logischerweise in keiner verkehrlichen Hinsicht berücksichtigt worden sein. Denn a) die ursprüngliche (rechtswidrige) Genehmigung für die “Rampen” hatte die zusätzlichen Verkehre aus b) der späteren “CCA”-Tiefgarage und c) aus der noch späteren Rathausplatzgarage unstreitig noch gar nicht enthalten. Diese Umstände bestätigen den Verstoß jener Genehmigung gegen § 31 BauGB: Die Abweichung vom Bebauungsplan ist städtebaulich nicht vertretbar. Die Genehmigung war mehrfach unzulässig.
      Das weiß auch der (bemitleidenswerte) Abteilungsleiter Straßenwesen im Rathaus, Herr S. Schott, wenn er am 03.09.2016 im HA erklärt, er würde die rathausgemachten und vorhersehbaren Stauprobleme im Anschluss an die Ausfahrtsrampe “regelmäßig beobachten”. Mehr darf er nicht, denn auch er wird für sein Mundhalten bezahlt – mit Steuergeld.
      HJL

  8. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Ihr Artikel folgt dem Gedanken, dass die “Rampengasse” mit Namen “Klaus-Groth-Straße” wieder als Straße genutzt werden könnte oder “Gasse” bleibt.
    Das ist insofern gut möglich, da es weiterhin keinen früher sog. “Generalverkehrs-Plan” gibt, der die Auswirkungen von Verkehr in oder aus einer Straße oder “Rampengasse” auf das übergeordnete Straßennetz festschreiben könnte.
    Also keine Panik, denn es ist noch alles offen, ungeplant und deshalb von weitsichtiger Vernunft geprägt.
    Beweis:
    a)
    Der CDU-Fraktionsvorsitzende T. Koch verschweigt seine Vernunft, wenn er öffentlich beruhigend von einem “Master-Plan-Verkehr” spricht, obwohl er weiß, dass es diesen “Plan” doch gar nicht gibt.
    b)
    Im August irgendwo auf “ahrenburg24″: Der Vorsitzende der Ahrensburger SPD, Herr J. Proske / Zitat: ” … findet deutliche Worte: Verantwortungsbewusste Politik muss die Auswirkungen einer Einzelentscheidung auf die Gesamtentwicklung im Blick haben…”. Und weiter: “Dazu gehöre insbesondere auch das erhöhte Verkehrsaufkommen am so genannten AOK-Knoten für dessen Abwicklung es bisher kein Konzept gebe.”
    Herr Proske bestätigt damit die vernünftige Möglichkeit, irgendwann einmal doch ein Verkehrs-“Konzept” zu haben und die Möglichkeit, daraus dann irgendwann auch einen vernünftigen Verkehrs-“Plan” zu entwickeln. Einschließlich “Rampengasse”.
    c)
    Und ebenfalls auf “ahrensburg24” hält Ihr SPD-Landtagskandidat Herr v. Pein im Juli ein Schild hoch: “Meine Stimme für Vernunft”.
    Genau das ist sie, die supertolle Lösung, denn ein “Generalverkehrs-Plan” wäre überaus vernünftig.
    HJL

  9. Rüdiger

    Würde der Vertrag zwischen der Stadt Ahrensburg und den Investoren bezüglich des Baus der Zufahrt zu dieser privaten Tiefgarage von einem unabhängigen Juristen überprüft, könnte sich schnell herausstellen, dass der Vertrag rechtswidrig ist. Die Tatsache, dass die Stadtverordneten die Angelegenheit weiter totschweigen, weist darauf hin, dass sie eine derartige unbhängige Überprüfung und eine öffentliche Diskussion fürchten.

  10. Rüdiger

    Hallo Herr Lange,
    vielen Dank für die Informationen zur Rechtswidrigkeit der Rampen. Inzwischen ist mir klar geworden, dass sich eine Verwaltung so viele Rechtsverstöße leisten kann, wie sie will, solange sie sich dafür die Zustimmung der Stadtverordneten einholt. Genau nach diesem Prinzip wird offensichtlich in Ahrensburg seit Jahren verfahren. Mit der Zusimmung zu den Vorlagen der Verwaltung ist die juristische Verantwortung auf die Stadtverordneten übergegangen, und damit kann die Verwaltung kaum mehr belangt werden. Eine Staatsanwaltschaft wird schwerlich gegen Stadtverodnete vorgehen, weil sie in dem meisten Fällen wohl eher aus Dummheit und nicht aus Vorsatz heraus derartige Rechtsverstöße legitimiert haben.

  11. H.J. Lange

    Hallo Rüdiger,
    die Stadtverordneten entscheiden juristisch als Laien aufgrund von Beschlussvorlagen, die sie vom insofern fachlich für befähigt erklärten Bürgermeister erhalten (mit rechtlich beratendem Stadtjustiziar im Rücken – und allerlei externen Gutachtern, auf die der Bürgermeister seine eigene Verantwortung im Zweifel auslagert).
    Sind die Beschlussvorlagen in der Sache oder sogar an sich rechtswidrig, hat zunächst der Bürgermeister samt Stadtjustiziar ein Problem, was beide aber nicht stört, denn sie haben gelernt, dass ihre Fehler keine Konsequenzen haben. Eher im Gegenteil . . . . .

    Die Stadtverordneten haben allerdings a) ein Kontrollrecht, b) Juristen in Ihren Reihen und könnten c) ebenfalls Strafanzeige stellen oder d) in Kiel Überprüfungen verlangen usw.

    Ich selbst habe jahrelang nachgewiesen, dass z.B. Herr M. Sarach nicht nur seine eigene Aufsichtsbehörde schriftlich täuscht, sondern dass Staatsanwaltschaften samt Kieler Aufsichtsbehörden im Ergebnis schlicht die Arbeit verweigern,
    Beide Behörden haben ein Problem, ihre eigene Existenzberechtigung nachzuweisen.. Von “Rechtspflege” keine Spur. Der Staat ist hier von innen marode.
    HJL

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