Ich versuche mal, den folgenden Fall so sachlich wie möglich zu schildern und dazu Fragen aufzuwerfen, die Sie als Bürger von Ahrensburg für sich selbst beantworten mögen. Es geht dabei primär um die Frage, ob ein Stadtverordneter sein politisches Amt ordnungsgemäß führt, wenn er dabei seine Dienststellung missbraucht.
Es dreht sich dabei wieder einmal um Jürgen Eckert (SPD). Der Mann ist Geschäftsführer der örtlichen AWO und gleichzeitig Stadtverordneter in der Fraktion der SPD. Und er macht eine Veranstaltung im Namen der AWO (Peter-Rantzau-Haus), wo er als “Reiseleiter” auftritt und bei einer Fahrradtour “kommunalpolitisch diskutiert” – wenn Sie sich bitte mal den nebenstehenden Beitrag aus dem heutigen MARKT durchlesen wollen!
Nach meiner Auffassung entspricht ein ehrenamtlicher Stadtverordneter in Ahrensburg einem Gemeinderat anderswo. Und hierzu fand ich eine Anweisung, in der die “Pflichten eines Gemeinderates” in Sachsen geregelt sind. Und bei diesen Pflichten “stehen ein Missbrauchsverbot hinsichtlich der Dienststellung und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung des Amtes im Vordergrund” – siehe die Abbildung rechts oben!
Ich verstehe das so, dass ein Gemeinderat in Sachsen seine Dienststellung nicht für sein politisches Amt missbrauchen darf. Ob diese Pflichten auch für Ahrensburger Stadtverordnete bestehen, weiß ich nicht. Aber Bürgervorsteher Roland Wilde (CDU) wird es wissen und es uns mitteilen, denn das gehört wiederum zu den Pflichten eines Bürgervorstehers.
Der verehrte Herr Bürgervorsteher brütet vermutlich noch über seine Antwort. Es muss wohl erst nachlesen, um dann mit einem Zitat zu antworten. 😉