Es gibt Firmen, die wollen ganz besonders schlau sein mit ihrer Werbung. Weshalb sie sich einfach bekannter Worte bedienen, um aufzufallen. So schmarotzen sie z. B. an Fernsehsendungen und überschreiben ihre Anzeige mit „Wetten, dass…?“ oder „Verstehen Sie Spaß?“ und wundern sich dann, wenn sie vom Fernsehsender eine Abmahnung bekommen.
Eine Gartenbaumschule in Bargteheide will nun ganz pfiffig sein in der Hoffnung, den Rechtsweg zu umschleichen. Und deshalb schreibt der Gärtner nicht „Aktenzeichen XY ungelöst“, sondern: „Gartenzeichen XY ungelöst“ – siehe die Abbildung!
Doch wenn der Gartenbaumschuldirektor sich dafür nicht die Genehmigung beim ZDF eingeholt hat, dann könnte es Ärger mit der Öffentlich-rechtlichen Anstalt geben. Denn natürlich hat das ZDF für seine Sendung einen Titelschutz gem. § 5, Abs. 3, Marken-Gesetz beantragt und erhalten – siehe Abbildung der nachfolgenden Anzeige, wobei es hier um „Aktenzeichen XY ungelst Spezial“ handelt.
Und nun könnte Gartenbaumschulmeister Andresen kommen und sagen: „Häha, ich habe doch gar nicht ‚Aktenzeichen’ geschrieben, sondern ‚Gartenzeichen’!“
Das aber spielt gar keine Rolle. Denn in der Titelschutz-Anzeige ist ausdrücklich erklärt, dass man Titelschutz beansprucht „in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film. Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD.CD-I. Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien“.
Andresen hat den Original-Titel abgewandelt und lässt ihn online verbreiten. Dafür hat man sich bestimmt beim ZDF eine Genehmigung für die Werbung geholt, zumal man das XY genauso in einen offenen Kreis dargestellt hat, wie es in der Orginal-Zeile gestaltet ist – wenn Sie das bitte mal vergleichen wollen!
Und Lilliveeh vom Pressemitteilungsforum ahrensburg24 (Partner: Stadtwerke Ahrensburg) übernimmt diese Werbung vermutlich ungeprüft genauso wie die heutige Stormarn-Beilage – oder hat man beim ZDF nachgefragt und bestätigt bekommen, dass der Fall mit dem Aktenzeichen XY gelöst ist…?