Stormarn-Beilage im Abendblatt jetzt als Anzeigen-Blatt?

Sollten Sie heute zufällig die Stormarn-Beilage gelesen haben, dann werden Sie das Gefühl gehabt haben, im MARKT zu lesen. Denn der Text unter der Überschrift “Aus dem Einstein wird das Mendoza” ist ein klassischer, redaktionell gestalteter Werbetext. Allerdings: Im Gegensatz zum MARKT, wo über solchen Beiträgen das Wort “Anzeige” steht, hat man es bei der Stormarn-Beilage offenbar total vergessen.

aus: Hamburger Abendblatt

Werbetext aus: Hamburger Abendblatt

Die reine Nachricht ist: “Der Betreiber des Restaurants Einstein in Ahrensburg, gibt seinem Restaurant nicht nur den neuen Namen Medoza, sondern das Lokal ist damit zum Steakhouse geworden.” Punkt.

Doch wenn Sie lesen, was die Werbetexterin Isabella Sauer, die sich auch als Werbefotografin betätigt hat, dazu schreibt, dann werden Sie erkennen: Besser hätte der MARKT das auch nicht bringen können. Und Sie werden sich gewiss fragen: Wieso ist das nicht als Werbung gekennzeichnet? Denn so, wie es dort steht, ist es ein Fall für eine Beschwerde beim Deutschen Presserat, der es gar nicht gern sieht, wenn Werbung unter dem Deckmäntelchen der Redaktion veröffentlicht wird.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. April 2016

3 Gedanken zu „Stormarn-Beilage im Abendblatt jetzt als Anzeigen-Blatt?

  1. Beleidigte Leberwurst

    Als ich Sie, Herr Dzubilla, auf einen sehr ähnlichen Artikel in der Stormarnbeilage anlässlich der Eröffnung des “Söbentein” aufmerksam gemacht habe, taten Sie dies ab – Sie erinnern sich? Nun bin ich mucksch und ziehe mich in die Schmollecke zurück.
    Mit eingeschnappten Grüßen
    B.L.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo Beleidigte Leberwurst! Ich kritisiere nicht, wenn die Redaktion über die Eröffnung eines neuen Restaurants berichtet, denn das ist legitim. Redaktionelle Schleichwerbung beginnt erst dann, wenn der Wortlaut die allgemeine Berichterstattung verlässt und im Werbetext ausartet. So, wie es jetzt geschehen ist. Ich hatte Sie damals gefragt, wo denn werbliche Empfehlungen zu lesen waren, und habe von Ihnen keine Antwort bekommen. Und deshalb können Sie wieder ausschnappen, zumal die Sonne heute scheint. Mit sonnigen Grüßen HDZ

  2. Waldemar

    Hallo Herr Dzubilla,
    Es lohnt sich, die Angelegeheit noch ein bisschen weiter zu denken. Wenn es in der Stormarnbeilage nicht erlaubt Formen der Werbung gibt, dann muss es zwangsläufig auch nicht erlaubte Formen der Bezahlung geben.
    Beste Grüße
    Waldemar

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