Kennen Sie den Unterschied zwischen dem Ahrensburger Stadtfest und dem Ahrensburger Oktoberfest?

In Ahrensburg gibt es alljährlich sowohl ein Stadt- als auch ein Oktoberfest. Die Bürger wissen das und kennen auch den Unterschied zwischen diesen beiden Festen. Nicht so aber die Wirtschaftsförderin von Ahrensburg, nämlich Christiane Link: Für sie ist Fest gleich Fest, zumal hier wie dort Bier getrunken wird.

Bildschirmfoto 2016-04-05 um 08.11.52Im Newsletter “Ahrensburg 360°” (der heißt so, weil sich in der Ahrensburger Verwaltung alles im Kreise dreht), ist ein Bild vom Oktoberfest in der Großen Straße abgebildet, wo eine Ahrensburger Firma die Beleuchtung installiert hatte. Und Christiane Link behauptet steif und fest, dass es sich dabei um das “Stadtfest Ahrensburg” gehandelt hat.

Bildschirmfoto 2016-04-05 um 08.08.15Der Unterschied ist schon ein beträchtlicher, denn für das Stadtfest war die besagte Firma, über die hier berichtet wird, vermutlich gar nicht tätig.

Okay, das ist kein schwerwiegender Fehler, es zeigt aber, wie flusig im Ahrensburger Rathaus gearbeitet wird. Denn bevor dieser Newsletter gedruckt wurde, haben bestimmt mehrere Leute auf die Seite geguckt. Und: Seit Wochen steht dieser Fehler auf der Homepage der Stadt, wo man es schon längst hätte korrigieren können. Aber ich wette: Im Rathaus hat es noch kein Schwein bemerkt. Und von den potentiellen Lesern vermutlich auch nicht, weil die das Ding wahrscheinlich gar nicht aufmerksam lesen, da es für sie genauso langweilig wie nichtsagend ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 5. April 2016

8 Gedanken zu „Kennen Sie den Unterschied zwischen dem Ahrensburger Stadtfest und dem Ahrensburger Oktoberfest?

  1. Observator

    Allerdings müssen Sie, lieber Herr Dzubilla, der verehrten Frau Link zugutehalten: Sie hat immerhin ein Foto vom Ahrensburger (!) Oktoberfest abgebildet und nicht vom Münchener Oktoberfest! 😉

  2. H.J. Lange

    Als Gast in Ihrer SCHÖNEN STADT
    bin ich dann zur Stelle, wenn in der GROSSEN Straße ein riesenGROSSES Festzelt abgebaut wird.
    Es klappert und klingt freundlich. Flinke Hände legen Einzelteile zu Stapel bereit, die GROSSE Gabelstapler aufnehmen und sinnvoll auf GROSSE Tieflader ablegen.
    Wo gestern noch Bier floss, tropfen heute die Reste von den hochgerissenen Bodenplatten.
    Leider stören die Linden ein wenig..
    Und auch die Autos aus der Rampengasse wissen nicht so richtig wohin . . . . .
    Und es kommt auch schon mal ein unfreundlicher Mann, erklärt sich als Eigentümer des Zeltprinzips und stößt drohende Hinweise aus: Das sei sein Prinzip und das dürfe nicht fotografiert werden. Das sei verboten. Ich solle weitergehn.
    Selbstverständlich fotografiere ich umso heftiger, während ich auffällig neugierig um den Bauzaun schleiche: Was gibt es da GROSSartiges zu verbergen ?
    Der Mann kommt immer wieder bedrohlich näher, gestikuliert und stößt Warnungen aus.
    Aber er hat mich nicht geschlagen
    HJL

  3. Wolfgang König

    Hallo, Herr Lange,
    ich kann mir denken, weshalb Sie so emsig beim Abbruch des Oktoberfestzeltes dabei sind und weshalb Sie weggescheucht werden: Da sind so unendlich viele Münzen durch die Ritzen der Bodenplatten gerutscht !
    Unser Weinfest wurde nicht erwähnt. Es ist zum Weinen.
    Was viele vermissen, ist der Sky-Würstchenstand im CCA, bei dem es auch gute Suppen, Eisbein, Haxen usw. gab. Und in diesem Zusammenhang wird auch der “Schlemmerabend” in den Innenräumen von Sky vermisst. Der neue Geschäftsführer ist nicht flexibel.

    1. Thomas Groth

      Hallo Herr König,

      passt zwar – genauso wie Herrn Langes INTERESSANTER Beitrag – nicht zum eigentlichen Thema, aber den Sky-Würstchenstand gibt es noch am Donnerstag und Freitag. Für Samstag können Sie ja dann auch “außer Haus” kaufen

        1. Wolfgang Schrimpff

          Hallo Herr Dzubilla,
          selbstverständlich ist es Ihnen unbenommen, dem genannten Unternehmen eine Rechnung auszustellen. Gerade in größeren Unternehmen kommt es zuweilen vor, dass Bagatellbeträge ohne großartige Prüfung der Buchhaltung zur Zahlung angewiesen werden.
          Darf ich Ihnen denn für meinen sachdienlichen Hinweis nunmehr auch eine selbstverständlich maßvolle Rechnung stellen? Und noch wichtiger: Darf ich mit deren zügiger Begleichung rechnen?
          Mit nachbarlichen Grüßen
          Wolfgang Schrimpff

          1. Harald Dzubilla Artikelautor

            Hallo Herr Dr. Schrimpff – vielen Dank für den sachdienlichen Hinweis! Selbstverständlich dürfen Sie mir dafür eine Rechnung ausstellen. Ob die Begleichung zügig vonstatten gehen wird, kann ich nicht versprechen. Tatsache ist, dass die Leitung meiner Buchhaltung zur Zeit nicht besetzt ist, sodass Rechnungen durchaus schon mal ein paar Jahre lang liegenbleiben können.
            Mit freundlichen Grüßen über den Gartenzaun
            Harald Dzubilla

          2. Martens

            Ich wette, der Herr Dr. Schrimpff gehört zu den ständigen Beratern des Ahrensburger Bürgermeisters! 😉

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