Ich lach mich schlapp! Warum? Vergleichen Sie doch mal zwei Absätze aus der heutigen Stormarn-Beilage!

Online zeigt die Stormarn-Redaktion vom Hamburger Abendblatt heute unter einem Osterhasen einen Mann mit der Überschrift: “Ahrensburg: Itzehoer baut Fachmarktzentrum”. Und die Unterschrift lautet: “Die May-Gruppe investiert 13 Millionen Euro in einen Toom-Baumarkt am Beimoorweg. Zugleich kauft er ein acht Hektor großes Areal” – “er“, also der May-Gruppe!

Und nun vergleichen Sie bitte mal zwei Absätze der Stormarn-Redaktion und beachten Sie den letzten Satz im zweiten Absatz, den ich fett wiedergegeben habe! Einen weiteren Kommentar dazu verkneife ich mir, denke dabei nur an einen berühmten sächsischen Schriftsteller, der auch May hieß und tolle Geschichten erzählt hat! 😉

aus: Hamburger Abendblatt online

aus: Hamburger Abendblatt online

„Es ist eine überraschende Nachricht, die bei der jüngsten Sitzung des Bauauschusses in Ahrensburg bekannt wurde: Das Gelände für das geplante Fachmarktzentrum im Gewerbegebiet Beimoor-Süd an der Straße Kornkamp-Süd ist an einen Investor verkauft worden. Der Umzug des Famila-Verbrauchermarktes, des Discounters Aldi und des Tierbedarfshandels Futterhaus vom Gewerbegebiet Beimoor-Nord auf das weiter südlich gelegene Gelände wird damit nun doch wie geplant realisiert werden.“

Das ist, um es klarzustellen, eine Tatsachenbehauptung. Und in einem Absatz danach heißt es dann:

“Der Investor plant, im ersten Quartal 2017 mit der Erschließung des Geländes fertig zu sein. Im zweiten Quartal soll dann der Bau des Fachmarkzentrums beginnen. Für 2018 ist die Eröffnung geplant. Neben Famila, Aldi und Futterhaus soll das Zentrum auch eine Tankstelle und ein Fast-Food-Restaurant umfassen. Mit den potenziellen Mietern habe May noch nicht über das Projekt am Kornkamp-Süd gesprochen, ist aber zuversichtlich.” 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. März 2016

13 Gedanken zu „Ich lach mich schlapp! Warum? Vergleichen Sie doch mal zwei Absätze aus der heutigen Stormarn-Beilage!

  1. Britta S.

    Auch das ist wieder ein schlauer Deal – für den neuen Investor, versteht sich. Vor ein paar Tagen war noch in der Zeitung zu lesen, dass der B-Plan ohne dieses Grundstück fertiggestellt werden muss, weil der Bauer das Grundstück nicht verkauft. Und kaum ist dieses Grundstück aus dem B-Plan herausgenommen, wird es doch verkauft – an einen anderen Investor. Klingt doch so , als sei dies alles vorher genauestens abgesprochen.
    Und jetzt kann der neue Investor einen vorhabenbezogenen B-Plan machen. Das heißt, dass der Investor selbst festlegt, wieviel er auf dem Areal bauen möchte. Und das wird auf jeden Fall mehr sein, als wenn sich der Investor nach dem B-Plan der Stadt richten müsste. Die Gewinnmaximierung ist damit garantiert.
    Es ist schon sehr merkwürdig, wie das zeitich so schnell aufeinander folgt, und wie sich die Investoren in Ahrensburg so die Klinke in die Hand geben.
    Britta S.

  2. Waldemar

    So einen Artikel nennt man Gefälligkeitsberichterstattung. Die Verbeugungen der Stormarnbeilage vor den Investoren werden immer tiefer.
    Waldemar

  3. Wolfgang König

    Ups!!! Sollte es sich hier um einen großen Irrtum handeln? Da ist die Baufläche nördlich des Beimoorweges, über die ich vor zwei Jahren in Szene Ahrensburg berichtete und eine neuen Baumarkt sowie McDonalds ankündigte und da ist die Baufläche Beimoor Süd für Familia, Aldi, Futterhaus………. und einem widerspenstigen Bauern mit 2000 Quadratmetern. es handelt sich also um zwei verschiedene Bauflächen. Oder irre ich mich?????

  4. Britta S.

    Hallo Herr König,
    Der Bauer hat verkauft, und zwar an den neuen Investor, der anstelle des ersten Investors das Gelände bebauen wird. Dies bestätigt der gestrige Artikel in der Stormarnbeilage. Der Artiikel manipuliert den Sachverhalt sehr geschickt zugunsten dieses neuen Investors. Es wird so getan, als ob der neue Investor die Teilung des B-Plans bedauern würde. In Wirklichkeit profitiert er aber davon.
    Die Teilung war bekanntlich erfolgt, weil der Bauer sein Grundstück ja angeblich nicht verkaufen wollte. Und wenige Tage nach der Entscheidung des Bauausschusses stellt sich heraus, dass der Bauer nun doch verkauft hat. Das ist doch ein merkwürdiger zeitlicher Zusammenhang.
    Für das Gelände, das der neue Investor gekauft hat, wird es also keinen von der Stadt erstellten B-Plan geben. Damit kann der Investor für das Gelände einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, in dem er selbst bestimmt, wie das Gelände bebaut werden kann. Das wird in dem Artikel so ausgedrückt, dass der Investor und die Stadt einen Vertrag schließen sollen. In diesem Vertrag sollen “die Erschließung und das zu schaffende Baurecht geregelt werden”. Das heißt in anderen Worten, dass für diesen Investor ein eigenes Baurecht geschaffen wird. Bisher hat dies immer dazu geführt, dass auf diesem Wege Investoren höher, breiter und dichter bauen konnten , als das normale Baurecht es erlauben würden.
    Die Äußerung des Grünen Jörg Hansen (“Wir können den Beschluss auch wieder rückgängig machen …”) lässt darauf schließen, dass die Stadtverordneten gar nicht verstanden haben, was hier abläuft.
    Viele Grüße zum Wochenende
    Britta

    1. Peter Egan

      Liebe Frau S
      wir Stadtverordneten verstehen schon ganz gut, was abläuft.
      Die beschlossene Trennung des B-Plans bedeutet, dass der Investor nur Ackerland gekauft hat, das er überhaupt nicht bebauen darf. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan bedeutet, dass Stadt und Investor vereinbaren, was der Investor bauen darf und was nicht. Der Investor hat überhaupt keine Möglichkeit, ohne Vertrag mit der Stadt aktiv zu werden. Hinzu kommt, dass die vom Investor präferierte Nutzung durch Einzelhandel nur möglich ist, wenn er sich mit Famila, Aldi und Futternapf auf Mietverträge einigt, weil der Standort am “Kornkamp-Nord” zwingend aufgegeben werden muss, bevor der Standort “Kornkamp-Süd” genehmigt wird, dies alles zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt. Das ist alles ziemlich kompliziert, aber Ihre Kommentare legen nahe, dass Sie Zusammenhänge verstehen. Kommen Sie doch mal zu den Fraktionssitzungen der WAB ( 1. und 3. Dienstag 19:00 im PRH), wenn Sie mehr Durchblick suchen.
      Gruß
      Peter Egan

      1. H.J. Lange

        Danke Herr Egan – für die Theorie.
        Darf ich Ihnen die Praxis in Erinnerung rufen:

        Auf dem sog. “Alten Klinikgelände” in der Manhagener Allee hatte der Investor SIG allerlei Grundstücke zusammengekauft, im Wissen, dass er dort gem. § 34 BauGesetzBuch nur das bauen darf, was auf allen anderen Nachbargrundstücken steht. Das waren für ihn maximal “20 Wohneinheiten”.

        Das reichte dem Investor aber nicht. Er wollte das Doppelte.
        Prompt hatten die Stadtverordneten beschlossen, auf “gut gemachtes” Anraten des Bürgermeisters, einen “vorhabenbezogenen Bebauungsplan” aufzustellen, also zwischen “Stadt und Investor zu vereinbaren, was der Investor bauen darf” / Zitat Herr Egan, Stadtverordneter, am 19.03.2016).

        Dafür stand die Beschlussvorlage Nr. 2012/182, in der Frau Becker leider das bestehende Baurecht gem. § 34 BauGB vergessen hatte zu erwähnen, aber die “20 Wohneinheiten” gab es noch.
        (= falsche Unterrichtung der Politik durch den Bürgermeister = Verstoß gegen die Gemeindeordnung).
        Aber dann mit der Beschlussvorlage Nr. 2012/183 hatten die Stadtverordneten dem Investor zugebilligt “mehr Wohnraum zu schaffen, als baurechtlich nach § 34 BauGB zulässig ist.” und ihm sogar “besondere Vorteile” zugesagt.
        Am Ende durfte der Investor das Doppelte bauen, als das, was alle anderen benachbarten Grundstückseigentümer hätten bauen dürfen.
        Warum ?
        Weil die KommunalpolitikerInnen mal wieder übersehen hatten, dass sie nicht befugt sind Bundesgesetze zu verändern.
        Denn Sie hatten mit ihrer Zustimmung gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor dem Gesetz verstoßen, gegen Art. 3 Grundgesetz und das dort für alle geltende Baurecht gem. § 34 BauGB.
        HJL

  5. Britta S.

    Hallo Herr Egan,
    Sie widerlegen, was von mir nicht behauptet wurde.
    Auch mit den einst unbebauten Äckern hat man in Ahrensburg schon genügend Erfahrungen gesammelt . Denn um nichts anderes handelt es sich bei der Erlenhofbebauung. Dort wurde ein B-Plan verabschiedet , der lediglich 300 Wohneinheiten mit relativ großen Grundstücken auf einem bislang unbebauten Ackergelände vorsah. Dort waren mehrheitlich Einfamilienhäuser, einige Doppel – und Reihenhäuser und einige Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Geplant war also eine aufgelockerte Bebauung. Diese Pläne wurden den Bürgern so in der Presse vorgestellt.
    Wenn Sie sich auf dem Baugeleände umsehen, dann hat das, was dort in die Höhe gezogen wird, mit dem ursprünglichen B-Plan nichts, aber gar nichts mehr zu tun. Es wird eng an eng gebaut, es herrscht ein totales architektonisches Durcheinander zwischen Einfamlienhäusern und riesigen Mehrfamilienhauskomplexen , und die Neubürger, die dort einziehen, können sich häufig gegenseitig in die Suppe spucken. Das Ganze zeigt, dass man hier einen B-Plan verabschiedet hat, der aber hinterher nicht eingehalten wurde. Es gibt keine politische Gruppierung in Ahrensburg, die diese Aufweichung des B-Plans und die nachfolgende Bauverdichtung in irgendeiner Weise hinterfragt oder kritisiert hätte. Das gilt auch für die WAB. Dass die Erlenhofkita jetzt aus allen Nähten platzt, ist eine Folge dieser Politik .
    Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen
    Britta S.

    1. H.J. Lange

      Hallo Britta S.,
      Ihr Zitat: “Das Ganze zeigt, dass man hier einen B-Plan verabschiedet hat, der aber hinterher nicht eingehalten wurde.”.
      Das ist leider nicht neu.
      Das ist ein “gut gemachtes” System.
      Etwa der inzwischen sog. Terrakottaklotz in der “Rampengasse” basiert auf dem B-Plan Nr. 43 5. Änderung. Tatsächlich wurde nachweislich nahezu das Doppelte des Zulässigen genehmigt (AZ: IV.2-19b-00239-05 v. 13.10.2005).
      Das verstößt gegen § 31 BauGB und Art. 3 GG, nachgewiesen durch Frau Pepper selbst und von mir.
      Die Kommunal-PolitikerInnen wurden von der Verwaltung zur irrigen Auffassung geführt, sie könnten diese Bundesgesetze durch Abstimmung verändern (Zunächst ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung).
      Und Herr Egan,
      Sie als Stadtverordneter haben bekanntlich das Recht auf persönliche Überprüfung der drei von mir exemplarisch in den Vordergrund gezogenen Fälle. Deren Rechtmäßigkeit wurde auch nicht in den bezüglichen Beschlussvorlagen nachgewiesen. Somit hatten die Vorlagen nicht erschöpfend informiert. Das ist ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
      HJL

  6. Wolfgang König

    Der Bauer Kornkamp-Süd wollte seine 2000 Quadratmeter nicht verkaufen, ein anderer Bauer am Beimooerweg hat offenbar acht Hektar (80 0000 Quadratmeter !!!!!!!!!!) an den Investor May verkauft. Offenbar hat dort Toom privat gekauft und braucht keinen B-Plan, weil dort wohl schon einer besteht. Möglicherweise investiert May auf beiden Flächen und nun werden Äpfel mit Birnen oder Bohnen mit Erbsen verwechselt (Beimoorweg und Kornkamp-Süd). Ruft doch einmal bei Toom an: 23 17 – 0 oder unser Bauamt: 77 – 0…………….

  7. Wolfgang König

    Gemeint war tatsächlich 80 000 Quadratmeter. Man beachte den Abstand hinter der “80”. Entschuldigung. Dafür haben Sie oben irgendwo ein “s” bei einem “dass” vergessen. Wir wollen doch nicht kleinlich sein. Eine Null ist doch nichts.

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