ahrensburg24 (Partner: Stadtwerke Ahrensburg) sucht dringend Leser, und zwar möglichst solche, die für das Werbeportal von besonderem Interesse sind. Und was macht Lilliveeh, um werberelevante Zielgruppen anzusprechen? Antwort: Sie legt in Ahrensburg stapelweise Ansichtskarten aus, und zwar dort, wo neue Einwohner zu finden sind, die von Lilliveeh begrüßt werden mit den Worten: “Willkommen, ahlan wa sahlan, bienvenue, welcome” und: “Willkommen in Ahrensburg” . Und dazu steht das Stadtwappen von Ahrensburg – siehe die Abbildung!
Auf den Bildern der Ansichtskarte sehen wir “Aktivitäten des Freundeskreises für Flüchtlinge in Ahrensburg”. Warum? Vermutlich, weil ahrensburg24 ganz besonders die Flüchtlinge als Leser/innen gewinnen möchte, die dort eventuell noch nicht erkennen, wo Redaktion aufhört und Werbung anfängt. Und das Copyright für die Karte nimmt die Ahrensburger Firma Bernard Bonnin Graphik für sich in Anspruch, die dort ihre E-Mail-Adresse angibt und den Hinweis: “Verkauf untersagt”. Klar, so etwas muss Flüchtlingen gesagt werden, sonst verkaufen sie diese Ansichtskarten womöglich.
Der Witz steht ebenfalls auf der Karte und also lautend: “ahrensburg24.de ist ein lokales Nachrichtenportal: immer aktuell, immer dabei – immer informiert.” Und: “Es ist eigenständig, unabhängig und überparteilich. Es ist mehr als eine Zeitung im Internet. Es ist ahrensburg24.de”. Und im Himmel ist Jahrmarkt.
Richtig ist: Es ist tatsächlich ahrensburg24.de. Allerdings keine “Zeitung im Internet”, sondern ein kommerzielles Werbeportal, bei dem u. a. die Stadtwerke Ahrensburg (Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bürgermeister Michael Sarach) als Partner auftreten, um die Unabhängigkeit von Lilliveeh jeden Tag unter Beweis zu stellen. Und der Geschäftsführer der Stadtwerke ist zugleich der Kämmerer der Stadt, über dessen Arbeit auf ahrensburg24 (Partner: Stadtwerke Ahrensburg) ich noch nie ein kritisches Wort gelesen habe, obwohl Lilliveeh doch angeblich “immer dabei” war und “immer informiert” ist. Komisch, finden Sie nicht…!?
Interessant ist auch, dass Frau Veeh unter der Hand Reklame macht für die Investoren, die auf dem Erlenhofgelände ihre Baukomplexe hinklotzen. Die Werbung ist z.T. sogar in der Berichterstattung versteckt.
Dass Frau Veeh jetzt auch noch ihr Geschäft mit den Flüchtlingen macht, finde ich ziemlich abgeschmackt.
Rüdiger
Na ja, von “Geschäft” kann man hier nicht reden, denn die Flüchtlinge bekommen die Ansichtskarten ja gratis. 😉
Ich finde „ahrensburg24“ prima. Gute Berichte, schöne Fotos alles sehr informativ.
Weiter so Lilliveeh!!
Glauben Sie, dass Ihre flachen Kommentare besser werden, wenn Sie nicht mehr als “Der Troll” kommen, sondern es nun als “Christa Wolf” probieren…? Und wie kommen Sie dazu, Monika Veeh als “Lilliveeh” zu titulieren…?
Sehr geehrter Herr Dzubilla,
nun bin ich ja nicht vom Werbefach und von der Juristerei verstehe ich nüscht und die Strukturen innerhalb der Stadt Ahrensburger kenne ich auch nicht. Aber: Sollte das wirklich das Stadtwappen Ahrensburgs sein, frage ich mich doch, ob Ahrensburg24 überhaupt damit werben darf? Hier ein Link: http://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/handel_wettbewerb/pmu/Flaggen_und_Wappen_auf_Produkten_oder_in_der_Werbung/1672034
Aus dem geht meines Erachtens hervor, dass es verboten ist mit Hoheitszeichen (war mir schon klar), aber auch mit Stadtwappen zu werben. Ich stelle hier nur eine Frage in den Raum und bitte um Beantwortung – oder auch nicht.
Viele Grüße
Martina Meckelein
Liebe Martine Meckelein, ss ist erlaubt, wenn es genehmigt worden ist. Freundlich grüßt Harald Dzubilla
Sehr geehrter Herr Dzubilla,
wer genehmigt das denn – die Stadt?
Zahlt man dafür so eine Art Ablösesumme für die Ab/Benutzung des Wappens?
An wen und wo taucht das Geld (wieviel, gibt es da eine Satzung) dann in den Büchern der Stadt auf?
Also, hier (siehe Link oben) steht doch etwas anderes, oder? Danach kann man doch gar nicht im geschäftlichen Verkehr mit Stadtwappen werben. Ich zitiere:
2. Hoheitszeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen
Für die Anbringung von staatlichen Hoheitszeichen zu Kennzeichnungszwecken auf Produkten enthält das Markengesetz (MarkenG) eine spezielle Regelung.
Danach handelt ordnungswidrig, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder Kommunalverbandes zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt (§ 145 Abs. 1 MarkenG).
Viele Grüße
Martina Meckelein
Hallo Frau Meckelein!
Wikipedia beschreibt die Wappennutzung ziemlich zutreffend mit folgenden Informationen:
“Das Recht zum Führen des Wappens liegt ausschließlich beim Rechteinhaber des Namens, der Gemeinde, der Stadt, dem Gemeindeverband oder der Gebietskörperschaft. Hierin unterscheidet sich die Rechtslage nicht vom privaten Führen von Namen und Wappen. Es ist dem Inhaber des Namens jedoch gestattet, die Führung des Wappens oder das Gebrauchmachen anderen zu gestatten. So kann es im Interesse der Gemeinde liegen, wenn die eigenen Betriebe in selbstständiger Rechtsform (Eigenbetrieb, GmbH, AG usw.) wie etwa Stadtwerke als Erfüllungsgehilfe der Aufgaben der Daseinsvorsorge das einheitliche Wappen führen und damit zu erkennen geben, dass sie Bestandteil des ‘Konzerns’ Gemeinde sind.”
Hierzu müssen Sie als Oststeinbekerin wissen, dass die Stadtwerke Ahrensburg laut Auskunft von Monika Veeh ein “Partner” des Werbeportals ahrensburg24 sind. Im Rahmen dieser Partnerschaft ist das Werbeportal ahrensburg24 ein Bestandteil des ‘Konzerns” Stadt Ahrensburg.
Und wenn Sie diese meine Schulussfolgerung als Satire lesen, dann lesen Sie gar nicht mal so falsch. 😉
Liebe Grüße zur Nacht aus Ahrensburg
Harald Dzubilla
Ich will dem Herrn Dzubilla gar nicht widersprechen *lol*, aber höchst wahrscheinlich handelt es sich hier um eine nicht befugte Führung des Stadtwappens von Ahrensburg durch ahrensburg24.de. Und das ist nicht nur eine Wettbewerbswidrigkeit durch vorgetäuschte “Amtlichkeit”, sondern es ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Und wenn die wissentlich begangen wurde, dann kann das sogar teuer werden für Frau Veeh. Auch der Inhaber der Bonnin Werbegraphik müsste sowas eigentlich wissen.
Wenn ich mir den Kopf von Szene Ahrensburg anschaue, dann erkenne ich auch dort das Stadtwappen von Ahrensburg. Gelten für Sie vielleicht andere Gesetze, Herr Dzubilla, oder sind Sie ebenfalls ein Teil des “Konzerns Stadt Ahrensburg”…?
Hähä, diesen Einwand habe ich erwartet. Hier handelt es sich jedoch um einen völlig anderen Fall, nämlich:
Der Kopf von Szene Ahrensburg zeigt einen steinernen Löwen mit “echten” Augen, der eine rote Zunge heraussteckt. Und auf seinem steinernen Spielball symbolisiert das Wappen, dass dieser Löwe die Stadt in seinen Pranken hat. Das könnte man auch als Karikatur bezeichnen. Jedenfalls ist es ein Kunstwerk. Und damit ist die Verwendung des Stadtwappens erlaubt.
In diesem Zusammenhang: Auch in meinem Kunstwerk “Der Blaumann von Ahrensburg” hat der blaue Affe das Stadtwappen in der Hand. Für dieses Bild hat mir übrigens der scheidende Landrat Klaus Plöger im Namen der Sparkassen-Kulturstiftung dermaleinst 500 Euro geboten. Das empfand ich zwar als Kompliment, aber der Preis beträgt nun mal 1000 Euro. 😉