Auf der Titelseite der heutigen Stormarn-Beilage sind zwei Anzeigen untereinander platziert. Das eine der beiden Inserate ist redaktionell gestaltet. Und während die erkennbare Anzeige auch als “Anzeige” gekennzeichnet ist, steht über der redaktionell gestalteten Werbung nicht das Wörtchen “Anzeige”.
Nun könnte die Stormarn-Redaktion natürlich kommen und sich verteidigen mit den Worten: Wenn ein berühmter Koch wie Diethard Urbansky aus München nach Ahrensburg ins Park Hotel kommt, um dort im Rahmen des “Schleswig-Holstein Gourmet Festival” zu kochen, dann ist das schon eine redaktionelle Meldung wert!
Das ist richtig, liebe Kollegen! Nur euer Praktikant “cg” hat keinen journalistischen Text geschrieben, sondern einen lupenreinen Werbetext formuliert. Mit Firmenname, Angebot, Bestelladresse, Kaufpreis, Telefonnummer. Und damit ist es kein journalister Beitrag, sondern es ist eine redaktionell gestaltete Werbung.
Sollte diese Anzeige vom Park Hotel nicht bezahlt werden, dann handelt es sich hier um redaktionelle Schleichwerbung im Hamburger Abendblatt. Und das ist genauso unfein, Herr Klingel-Domdey, und könnte Ihnen durchaus eine Rüge vom Deutschen Presserat einbringen.