Vor zwei Monaten schrieb ich einen Blog-Eintrag über einen Anwohner in der Sklavenhändlerstraße Schimmelmannstraße, der sich in der Stormarn-Beilage darüber beschwert hatte, dass die Wohn-Container der Kita Am Reesenbüttel vor dem Schulgebäude stehen und er nicht zuvor darüber persönlich informiert worden war. Und es stellte sich sodann heraus, dass es sich bei dem Beschwerdeführer um einen Makler handelt, der gegenüber der Schule wohnt.
Nun lässt der Makler seinen Knüppel aus dem Sack. Und zwar mit einem Schild, das er vor sein Haus gestellt hat. Auf diesem Schild zeigt der Makler an, dass er scheinbar selber keine Grundschule besucht hat; und deshalb hat er vermutlich Angst vor den Kita-Kindern, die schon zur Schule gehen. Warum? Weil sie ihn, den Makler, auslachen werden.
Der Mann hat nämlich auf sein Schild geschrieben: “Wohnungen & Häuser zum verkaufen gesucht!” Ernsthaft: “zum verkaufen”! Obwohl man doch schon in der Grundschule von gegenüber lernt, dass ein substantiviertes Verb großgeschrieben werden muss.
Klar, verschreiben oder vertippen kann sich jeder mal. Aber falsche Rechtschreibung auf einem gefertigten Firmenschild? Dazu gehört schon eine Prise Unwissenheit. Frage: Soll ich jetzt auch zur Stormarn-Beilage gehen und mich darüber beschweren, dass unsere Kinder vor der Schule mit falscher Rechtschreibung konfrontiert werden…?