Alle zwei Jahre werden in Deutschland die Fähnchen herausgeholt und ans Auto gesteckt, nämlich zur Fußball-WM genauso wie zur EM. Auch mein Auto trägt ein Fähnchen links und eines rechts und das so lange, wie Deutschland im Spiel bleibt.
Nun habe ich mir gesagt, dass man sich als OD-Fahrer ebenfalls per Fähnchen kennzeichnen muss, und zwar als Ahrensburger. Woraufhin ich im Internet gesucht und bei Amazon gefunden habe: “Auto-Fahne: Ahrensburg – Premiumqualität”. Und das zum Preis von EUR 7,95 + EUR 4,90 Versandkosten, also EUR 12,85. Zum Vergleich: Für ein Deutschenland-Fähnchen habe ich im 1-Euro-Laden 1 Euro gezahlt. Woraus wir erkennen: Ahrensburg steht weit über nationaler Landesebene!
Und weil ich schon im Internet war, guckte ich nach weiteren Fahnen und habe festgestellt: Von der Fahne mit dem Ahrensburger Stadtwappen gibt es eine ganze Reihe in allen Größen und Preislagen bis zu rund EUR 200 das Stück – siehe die Abbildungen!
Nun ist es so, dass Hoheitszeichen etc. nicht so ohne Weiteres verwendet werden dürfen. Und bei einer Verwendung von Stadtwappen für kommerzielle Zwecke haben manche Kommunen sogar Satzungen und Verordnungen über die
kommerzielle Verwendung von Wappen, Logos etc. durch Dritte. Folglich begeht Genehmigungspflicht. Und warum sollte eine Stadt wie Ahrensburg für die Verwendung ihres Wappens zu kommerziellen Zwecken eine Genehmigung geben, ohne sich nicht an den Verkaufserlösen beteiligen zu lassen…?!
Meine Fragen: Wurde eine Genehmigung der städtischen Verwaltung für die kommerzielle Verwendung des Logos erteilt? Falls ja: An welche soziale Einrichtung fließen die Einnahmen? Und falls nein: Wer kümmert sich darum…?