Beim Überblättern der Essener Stormarn-Beilage wurde ich heute gefragt: “Wer möchte auf dem Traumschiff arbeiten?” Und wer das möchte, der muss sich “bis 5. Mai bewerben” – siehe die Abbildung!
Holla, habe ich gedacht und mich gefragt: Legt das Traumschiff jetzt auf einem der Gewässer im Kreise Stormarn an und ab? Und dann las ich das Kleingedruckte und stellte fest: Es ist dieses eine Stellenanzeige einer Arbeitsagentur in Lübeck! Und diese Stadt lliegt meines Wissens gar nicht im Kreise Stormarn, genauso wenig wie Travemünde. Aber ich kann mich natürlich täuschen. 😉
Das Merkwürdige an dieser Stellenanzeige ist die Abbreviatur am Ende vom Text: “maw” steht da. Unter diesem Kürzel fanden wir auf Stormarn-online am Wochenende auch schon einen Bericht über eine dumme Kuh, die dem Bauern entlaufen war. (Nachdem ich darüber berichtet hatte, war die Kuh allerdings vom Eis und der Beitrag verschwunden. 😉 )
Und dann fehlt da noch etwas. Sie ahnen es: Das Wörtchen “Anzeige” fehlt über dieser redaktionell gestalteten Anzeige. Aber woher soll Praktikant/in maw das wissen, wenn es der dafür verantwortliche Redaktionsleiter schon nicht weiß?
Postskriptum: Und weil das so schön ist, erscheint auch auf der Stormarn-Online-Seite ein Bericht über das Stellenangebot aus Lübeck, sogar mit Abbildung vom Traumschiff. Und die Reederei hat keinen Cent dazu bezahlt. Oder doch…? Frage an den Kapitän: Darf “maw” vielleicht als blinde/r Passagier/in mitfahren, wenn die MS Deutschland auf große Fahrt geht…?
Möglicherweise erfahren wir dazu ja mehr in der Stormarn-Beilage.
Gelten für uns Gastronomen in Stormarn die gleichen Konditionen wie für Lübeck, auch wenn wir kein Traumschiff haben, auf dem blinde Passagiere mitreisen können? Ich würde maw dann eventuell zu einem warmen Süppchen einladen. Aber sie oder er könnte auch bei uns als Küchenhilfe arbeiten, wenn das Praktikum bei der Stormarnbeilage beendet ist. 🙂
Hallo, Herr Dzubilla,
wenn man……. ähhhh, wenn maw Informationen aus anderen Zeitungen entnimmt,, um diese als Füllsel für die Stormarnbeilage umzugestalten, muss dieses Werk dann auch als “Anzeige” gekennzeichnet sein? Oder muss dies ggf. als Plagiat oder mit Herkunftsangabe gekennzeichnet sein (Rechte erworben von….)?
Wenn maw über eine Veranstaltung mit Eintritt oder über die leckere Speisekarte eines bekannten Restaurants berichtet, muss da auch “Anzeige” darüber stehen? Oder muss nur “Anzeige” darüber stehen, wenn der Veranstalter selber über sich berichtet (also ohne Interview)?
Vor ein paar Jahren hat das HA über einen sehr hoch dotierten Touristikposten einer Hotelkette in Australien berichtet und auch die Bewerbungsdaten geliefert (ein Jahr lang am Strand unter Palmen schaukeln). Da stand auch nicht “Anzeige” drüber.
Mit pressegesetzlichen Grüßen
Wolfgang König
Hallo Her König! Natürlich handelt es sich bei dem Text nicht um eine Anzeige. Der Inhalt des Beitrages ist allerdings kein Thema aus Stormarn. Und entspricht dem Inhalt einer Stellenanzeige, will meinen: Hätte nicht die Redaktion der Stormarn-Beilage den Text von der Agentur bekommen, sondern die Anzeigenabteilung, dann wäre der Beitrag wohl kaum als Meldung auf der Titelseite erschienen, sondern als Anzeige.
Die Grenzen zwischen Werbetext und redaktioneller Berichterstattung sind natürlich fließend. Hätte ich den Beitrag direkt im Hamburger Abendblatt gefunden, dann hätte ich das nicht moniert. Denn der Job auf dem Traumschiff ist ja etwas Besonderes, weshalb die Redaktion durchaus darauf hinweisen kann. Aber als nackte Information auf der Titelseite der Beilage, die ausschließlich über Stormarn berichtet, wirkt es wie eine redaktionell gestaltete Anzeige. Und die Agentur erreicht ihr Ziel und bezahlt nix dafür.