In der vergangenen Woche stellte Kay E. Sattelmair in seiner Kolumne in der Bild-Zeitung eine Frage, über die nicht nur die Hohepriester der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde nachdenken sollten, sondern auch die Gemeinde. Und die Frage lautet: “Ist Kirchensteuer für Netzkampagne sogar strafbar?”
Über das Thema hatte ich ja kürzlich einen Blog-Eintag geschrieben unter der Überschrift: “Guck mal, wo unsere Kirchensteuern bleiben!” Und ich setze heute für Bischöfin Kirsten Fehrs den Hinweis dazu: Margot Käßmann ist als Bischöfin schon aus einem Grunde zurückgetreten, der angesichts des derzeitigen Vorwurfs geradezu harmlos gewesen ist.
Kay E. Sattelmair schreibt: “7,3 Mio. Euro erhält die Diakonie jährlich aus Steuergeldern. Aus keiner der Aufgabenbeschreibungen der ‘Diakonie und Bildung’ ist erkennbar, dass ihr Leiter, Theo Christiansen, dieses für ihn fremde Geld zur Stützung der Initiative ‘Unser Hamburg – Unser Netz’ verwenden durfte. Statt für ‘Brot für die Welt’ hat er 40.000 Euro für die Aktion ‘Unser Netz’ gegeben. mit der er offensichtlich privat sympathisiert. “
Und Sattelmair empfiehlt: “Weshalb Theo Christiansen diesen Beitrag aus eigenen Mitteln schnellstmöglich zurückzahlen solle. Bevor sich Gernalstaatsanwalt Lutz von Selle über den diakonischen Klingelbeutel des Kirchenkreises Ost beugt und prüft, ob nicht der unchristliche Tatbestand der Untreue vorliegt.”
Und ich empfehle dem Förderkreis zur Rettung der Sankt Johannes Kirche, sich noch einmal ganz genau die Einnahmen und Ausgaben der Kirche in Ahrensburg anzuschauen, um zu gucken, ob dort nicht womöglich auch Gelder zweckentfremdet ausgegeben wurden, die nun fehlen!
Hallo, Herr Dzubilla,
dass Sie auch noch die Zeit haben, die Bild-Zeitung zu lesen…………………!
Sowohl im MARKT als auch in der Stormarnbeilage wurde ein Leserbrief von Herrn Aschmann veröffentlicht. Darin schreibt dieser über die Nordelbische Kirchenverfassung. Wenn man dazu das StGB aufschlägt und den § 266 (Untreue) liest, frage ich mich, warum die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht schon längst auf der Matte steht wie bei dem Ex – Bundestagsabgeordneten Edathy. Beide Fälle sind zwar nicht zu vergleichen, aber die ev. Kirche hat wohl eine eigene interne (schein-) heilige Gerichtsbarkeit.
Anders als bei Abgeordneten genießen Kirchenangehörige offenbar uneingeschränkte Immunität. Selbst bei der Bundeswehr werden rechtliche Belange nach dem Soldatengesetz vor zivilen Gerichten verhandelt.
Wer von einer weltlichen Straftat (z. B. Untreue) erfährt, muss diese zur Anzeige bringen, sonst ist dies Strafvereitelung (§ 258 StGB). Vielleicht lesen die Staatsanwälte keine (Bild-) Zeitung?
Mit unglaublichen Grüßen
Wolfgang König
Welcher Gläubige würde noch Kirchensteuer zahlen wollen, wenn er wüßte:
1.
In Ahrensburg wurde Kirchensteuergeld für renditeorientierten Mietwohnungsbau verwendet, der tatsächlich keine nennenswerte Rendite abwirft – oder sogar Kosten verursacht.
Der im Kirchengemeinderat sich selbst kontrollierende Herr C. Werner hat seinerzeit dieses “Projekt Schulstraße” gegen alle Widerstände und als Hauptinitiator durchgeboxt – sein “Kind”.
Dieses kirchliche Engagement in der Ausprägung eines gewöhnlichen Bauunternehmens findet statt im Kirchenkreis Hamburg-Ost und es wird deshalb persönlich von Propst Buhl geduldet. Bis heute.
Und deshalb ist auch Herr C. Werner befangen, wenn es darum geht, im Kirchengemeinderat darüber abzustimmen, ob (z.B.) aus “seinem” Projekt Schulstraße Geld herauszuziehen ist, um es für den Erhalt hier der St. Johanneskirche zu nutzen. Herr C. Werner hat meines Wissens a) trotzdem an der diesbezüglichen Abstimmung teilgenommen und b) trotzdem gegen die Verwendung zugunsten des Kirchengebäudes gestimmt (Wohnungsbau statt St. Johanneskirche). Er und auch andere KGR-Mitglieder sind entweder wegen persönlicher Interessen befangen (ggf. z.B. auch Herr Astemer) oder etwa mangels Mandat nicht befugt,
Daraus drängt sich der Verdacht des Verstoßes gegen die Vermögensbetreuungspflicht auf und damit gegen § 266 StGB wegen Ungtreue. Verantwortlich sind die Personen, die den KGR leiten oder der Propst, der dieses Treiben duldet, bzw. sogar fördert.
Die von Herrn Aschmann in seinen Leserbriefen genannten Gründe, aber auch die Präambel samt Art. 1 der Kirchenverfassung lassen ein derartiges selektierendes Fremd-Verwenden von Kirchensteuergeld nicht zu.
2.
Ebenfalls im Kirchenkreis Hamburg-Ost hat ihrerzeit die inzwischen verschwundene 1) Pröpstin M. Baumgarten eine bestimmte Stiftung geduldet, die auch unter Propst Buhl geduldet wird.
Das Wesen einer Stiftung besteht darin, das hineingegebene Kapital (hier Kirchensteuern) “auf ewig” dort festzulegen und daraus lediglich Zinsen (heute gegen Null ? ) und aus weltlichen Steuergeldtöpfen Vorteile zu ziehen. Naturgemäß können derartige Vorteile an die direkte Verwendung des Kapitals nicht heranreichen. Das Kirchensteuergeld ist damit “auf ewig” dem vorgegebenen Verwendungszweck entzogen = Verdacht des Verstoßes gegen § 266 StGB wegen Untreue.
Pikant: Die damalige Ham burger Senatskanzlei musste der Einrichutng dieser Stiftung zugestimmt. Sie hat zugestimmt …..
Fazit: Der Förderverein St. Johannes darf keine vertraglichen Verpflichtungen eingehen, Kosten zu übernehmen, die aus dem Bauhaushalt der Gemeinde bezahlt werden müssen.
Es gilt die Presseerklärung des KGR v. 15.5.13 : Nur Betriebskosten.
1)
Das Verschwinden von Pastoinnen und Pastoren, über die Pröpstin bis hinauf zur Bischöfin und hinsichtlich deren Verantwortung für die Seelen in der ev.-luth. Kirchengemeinde Ahrensburg scheint auf einer Art “Ahrensburger-Kirchenkrankheit” zu beruhen …..
Hermann Jochen Lange, Ammersbek