Zwei Paare vor ihrem Hause

Schon das zweite Mal in dieser Woche stellte die Stormarn-Beilage ein Paar vor ein Haus und druckte das ab. Einmal war dieses Haus abgebrannt, einmal soll das Haus abgerissen werden bzw. nur zu einem Teil. Und warum haben sich die Paare vor das jeweilige Haus gestellt? Damit der Reporter von der Stormarn-Beilage Haus & Paar knipsen konnte.

Bildschirmfoto 2013-12-28 um 15.20.42Das Ehepaar, das sein Haus durch Brand verloren hat, ist gut dran: Kein Familienmitglied hat einen körperlichen Schaden davongetragen. Und das Haus war versichert, die Versicherung hat den ersten Betrag bereits überwiesen, sodass die Familie ihr Haus so schnell wie möglich wieder aufbauen will. Dass sie bis dahin in zwei Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück leben muss, ist zwar unangenehm, aber es gibt härtere Schicksale von Menschen, die sich nicht mal einen Wohnwagen leisten können, geschweige denn ein eigenes Grundstück oder ausreichende Nahrung. Trotzdem ist das Ereignis schmerzhaft für die Familie, und ich bekunde durchaus mein Mitgefühl.

Und dann ist da, wie gesagt, das Paar vor dem Haus in der Manhagener Allee. Das war früher mal die Ahrensburger Klinik. Und das Drama ist in meinen Augen weniger das Bauvorhaben der beiden abgelichteten Menschen, sondern das Drama ist, dass wir in Ahrensburg keine Klinik mehr haben!

Wie häufig war ich im Laufe der Jahre selber oder mit meinen Kindern zur schnellen Verarztung in eben dieser Klinik, und zwar am Wochenende, wenn die Arztpraxen geschlossen waren. Dass dort jetzt Wohnhäuser entstehen sollen, nachdem die Klinik stillgelegt wurde, das ist für mich ein negatives Ereignis. Und die Story über das Hin und Her beim Bauvorhaben, die von der Stormarn-Beilage erzählt wird, liest sich in meinen Augen mysteriös und irgendwie nicht so ganz koscher.

Frage an meine Lesergemeinde: Weiß jemand von Ihnen, was dort tatsächlich über die Bühne gegangen ist, bzw. gehen soll…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 28. Dezember 2013

15 Gedanken zu „Zwei Paare vor ihrem Hause

  1. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    Ihre Vermutung wird weit übertroffen. Hinter dem Paar vor dem Alten Klinikgebäude steht ein drittes Paar, denn tatsächlich verbirgt sich hinter der Strohfrau Felshart der stadtbekannte Architekt und SPD-Mann R. Griesenberg – der, obwohl nicht wiedergewählt, trotzdem weiterhin dem Bau- und Planungsausschuss angehört. Und hinter dem Investor Bernhard (SIG) sitzt bekanntlich die Sparkasse Holstein an der Kasse, als Mutter der Tochter SIG. Die handelt bekanntlich mit Immobilien aller Art ….

    Die ersten Planungen für die Neubebauung des sog. Alten Klinikgeländes in der Manhagener Allee wurden vom SPD-Bürgermeister M. Sarach noch leicht empört und offiziell zurückgewiesen, weil das Bauvorhaben gegen das geltende Recht in § 34 BauGB verstoßen würde. Es seien für das Gebiet dort viel zu viele Wohnungen geplant. Das ginge wirklich gar nicht.
    Eigentlich, denn eben dieser SPD-Bürgermeister hatte – in seinem neuen Alt-Wohnhaus ? – ein plötzliches Einsehen. Recht her oder hin – der Investor und Immobilienhändler Bernhard durfte nun plötzlich die geplante Wohnungszahl mehr als verdoppeln. Und in dem herbeigezauberten “Städtebaulichen Vertrag” wurden dem Investor Bernhard (also samt seinem Architekten R. Griesenberg) ganz offen “besondere Vorteile” zugesprochen. Das sind Vorteile gegen kostnix. Der Jurist erkennt daneben sofort und mindestens den Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, also gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz.
    Wen interessiert das aber schon im SPD-Rathaus ?
    Schließlich hat von dort schon die damalige SPD-Bürgermeistern U. Pepper das System erfolgreich ausprobiert, und für die östliche Klaus-Groth-Straße ebenfalls einen passgenauen “Städtebaulichen Vertrag” damals mit dem Investor S. vereinbart – und sogar von dem berühmten und bis heute im Rathaus tätigen Stadtjustiziar T. Reich absegnen lassen.
    In jenem Vertrag wurde dem Investor (und mithilfe anderer Gesetzwidrigkeiten in Serie) ca. 400 qm Straßenfläche ebenfalls gegen kostnix übergeben, also quasi geschenkt, damit der Privatinvestor auf diesem Bauplatz – mitten auf einer bis dahin voll funktionstüchtigen Straße – die beiden berüchtigten Tiefgaragenrampen privat errichten und privatwirtschaftlich betreiben kann, in der später sog. Rampengasse.
    Motto: Recht her oder hin. Unser SPD-Mann R. Griesenberg macht das schon. Im Gegenzug bekommt er dann als beauftragter Planer (sowie sein jeweiliger Auftraggeber und Investor) die gesetzwidrigen Genehmigungen und kann so ein gewisses Zubrot in die eigene Tasche erwirtschaften.

    Kürzlich hat mir der Petitionsausschuss des Landtages bestätigt, dass Frau SPD-Ex-Bürgermeisterin U. Pepper die ca. 400 qm öffentliche Straßenfläche zwar geliefert hat, aber tatsächlich keine “monetäre Gegenleistung” vereinbart hat. Das ist ein Verstoß gegen Gesetze aller Art und in Serie.
    Preisfrage an Ihre Leser:
    Interessiert das etwa die Stadtverordneten, die die Interessen der Bürger vertreten ? Oder die vom BGM M. Sarach zweifach arglistig getäuschte Kommunalaufsicht im Kieler SPD-geführten Innenministerium ? Oder die Staatsanwaltschaft in Lübeck ?

    Hermann Jochen Lange, Ammersbek

  2. ein stiller Beobachter

    Der Investor hat das Grundstück zu einem Kaufpreis erworben, der für Einzel-oder Doppelhausbebauung gilt. Aufgrund des städtebaulichen Vertrags mit der Stadt Ahrensburg erhält der Investor nachträglich die Ausnahmegenehmigung, an dieser Stelle Geschosswohnungsbau zu errichten . Dafür gelten aber weitaus höhere Grundstückspreise, die der Investor auf diese Weise nicht bezahlen musste. Selbst wenn der Investor dieses Grundstück gar nicht bebauen sondern nur weiterverkaufen würde, hätte er mithilfe dieses Vertrages einen satten Gewinn gemacht.
    Dafür lohnt es sich, mit ernster Miene vor Herrn Klingel-Domdeys Kamera zu treten und sich in der Stormarnbeilage bitterlich zu beklagen über die ach so strengen Auflagen , die der Investor bei der Bebauung einzuhalten hätte.

    Ein stiller Beobachter

  3. Adam Riese

    Hallo, Herr Dzubillla,

    Das Architekturbüro Griesenberg hat sich mit dem “Terrakottaklotz” und der “Rampengasse” ein bleibendes Denkmal in Ahrensburg gesetzt. Für viele Bürger ist das ein Schandfleck in der Stadtmitte. Bauträger haben da wohl einen anderen Blick . An diesem Gebäude kann man nämlich ablesen, weiviel höher und breiter als normalerweise erlaubt man in Ahrensburg bauen kann, wenn man die “richtigen Leute ” kennt . Die SIG hat sich also das richtige Büro ausgesucht für die Durchsetzung ihrer Bebauung des alten Klinikgeländes. Auch die Drähte zum Hamburger Abendblatt funtkionieren bestens, siehe die aufwendige Berichterstattung zugunsten des Bauträgers in der Stormarnbeilage.

    Beste Grüße

    Adam Riese

  4. Hermann Jochen Lange

    Hallo “Stiller Beobachter”,
    schön, dass es Sie gibt, dass Sie den Mut gefunden haben.
    Und Sie haben völlig Recht. Dieses hier einmal SPD-Pepper-Griesenberg-System genannte Prinzip kann sog. “geldwerte Vorteile” in Millionenhöhe quasi aus dem Nichts herbeizaubern. Dafür sind “lediglich” bestimmte gesetzwidrige Genehmigungen aus dem immer noch SPD-geleiteten Rathaus erforderlich – wie bereits mehrfach nachgewiesen. Das gilt auch für das Grundstück mit der Alten Klinik in der Manhagener Allee.
    Es stimmt auch, dass der jeweilige Grundstücksverkäufer Schadenersatzansprüche hier an die Stadt Ahrensburg stellen kann – also an alle Bürger.
    Das Alte-Klinik-Gelände wurde meines Wissens von der Park-Klinik Manhagen an die Tochter der Sparkasse Holstein SIG verkauft. Die Geschäftsleitung der Park-Klinik könnte also den SPD-Bürgermeister M. Sarach auf Schadenersatz verklagen. und damit stellvertretend alle Bürger.
    Der Schaden dürfte sich sechsstellig summieren.
    Weiß die Geschäftsführung der Park-Klinik von dieser Möglichkeit ? Man müsste es ihr stecken.

    Schon damals im Bereich der Klaus-Groth-Straße Ecke Große-Straße (heute u.a. Penny / nicht “CCA” Herr BGM Sarach … ) hat die SPD-Ex-Bürgermeisterin U. Pepper (samt SPD-Mann R. Griesenberg) dieses Geldvermehrungssystem erfolgreich ausprobiert.
    Schadenersatzansprüche hätte dort als Grundstücks-Verkäuferin zunächst die bekannte Familie H. .
    Außerdem – kein Scherz: Auch die Stadt Ahrensburg hätte Schadenersatzansprüche gegen sich selbst und pflichtgemäß stellen müssen. Konsequent ausgesprochen bedeutet das: Alle Bürger hätten sich selbst auf Schadenersatz verklagen müssen.
    Und das ist so zu erklären: Damals hat die SPD-Bürgermeisterin U. Pepper (selbstverständlich mit Unterstützung des bis heute im Rathaus rechtsverantwortung-tragenden Stadtjustiziars T. Reich) den dortigen kleinen Parkplatz (aus dem Vermögen der Allgemeinheit entnommen und) an den Investor Skraps verkauft. Der Quadratmeterpreis hat sich mit höchster Wahrscheinlich an dem ausgerichtet, der auch mit der benachbarten Familie H. vereinbart worden ist. Das ist zugleich der Preis, der sich an der damaligen Bau-Rechtslage orientiert hat, nämlich dem dort (bis heute) gültigen Bebauungsplan. Tatsächlich hat Frau Pepper jedoch vielfach abweichend vom B-Plan und damit gesetzwidrig genehmigt , also z.B. etwa das Doppelte des zulässigen Bauvolumens – samt mehrfach gesetzwidriger “Rampen”.
    (Für Fachleute: Verstoß gegen § 31 Abs. 2 BauGB, Art. 3 GG, StGB in Serie usw. usw.) .
    Experten haben mehrere Millionen “geldwerte Vorteile” zugunsten des Investors ermittelt.
    Ergebnis: Der angemessene Grundstückspreis hätte deshalb tatsächlich und a) zugunsten der Familie H. sowie b) zugunsten der Stadt Ahrensburg etwa verdoppelt werden müssen (Zwischenfrage: Sind deshalb die Verträge sittenwidrig und daraus nichtig ?).
    Daraus ist der Schaden zu errechnen, den der Stadtjustiziar seiner SPD-Rathausleitung als Streitwert in einer Klage gegen sich selbst hätte pflichtgemäß anraten müssen. Das hat er nicht getan. Insofern hat sich (neben Frau Pepper) auch der Stadtjustiziar T. Reich pflichtwidrig und erneut veruntreuend verhalten.
    1. Frage:
    In welchen Taschen sind eigentlich die Millionen verschwunden – damals wie heute ?
    2. Frage:
    Warum sollten zwei SPD-Bürgermeister gesetzwdrige Genehmigungen und Verträge in Serie und offziell gegen kostnix verteilen ?
    Ist es naiv zu glauben, dass es für diese suggestive Frage keinen Grund gibt, weil beide Bürgermeister bereits aus Steuergeldmittel auskömmmlich besoldet werden ? Samt Stadtjustziar ? Samt derjenigen, die beteiligt bis heute im Rathaus tätig sind / bzw. die Pension genießen ?

    Justiziable Nachweise u.a. bei Hermann Jochen Lange, Ammersbek

  5. Observator

    Hallo! Ich verstehe die ganze Aufregung nicht! Das, was die Verwaltung dort an Großinvestoren verschenkt hat, nimmt sie doch nun auf Antrag des tüchtigen Stadtkämmerers wieder ein, indem die Grundsteuer in Ahrensburg erhöht wird. So tragen alle Bürger die Kosten für die Geschenke der städtischen Verwaltung. Was mich nur wundert: Wie feige müssen Stadtverordnete sein, die im Angesicht dieses Skandals still sind und den Kopf in den Sand stecken?!? Sonst sind Sie doch immer so forsch, Herr Bellizzi, wenn es um die Schulden und Ausgaben der Stadt geht…!

  6. Wolfgang König

    Hallo, liebe Bürger, liebe Leser,
    der oben beschriebene Vorgang schwelt schon seit Jahren in diesem Blog. Siecherlich ist die Staatsanwaltschaft Lübeck bereits informiert. Entweder haben sich tausende Bürger, die Verwaltungsangehörigen unserer Stadt, die Politiker, die Presse, die kompetenten Blog- Antworter und auch die Staatsanwälte in Lübeck strafrechtlich schwer schuldig gemacht, weil sie nach StGB §§ 258 und 258a (Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt; bis fünf Jahre oder Geldstrafe) keine Anzeige erstattet haben, oder es liegt keine Straftat vor, oder es handelt sich um ein bereits schwebendes Verfahren oder die Staatanwaltschaft Lübeck sieht den Vorgang als nicht verfolgungswürdig an. Wenn unsere Verwaltung, die Presse und die Politik kein Interesse an Aufklärung sowie einer Gegendarstellung haben, scheint wenig dran zu sein an den Vorwürfen! Oder???
    Verwaltung und Politik waren auch nicht daran interessiert, die aufsummierten Pensionskosten für unseren Bürgermeister von den Bürgern abzuwenden. Sicherlich haben sie auch hier die Sinnlosigkeit des Aufwandes erkannt. Und die verdeckten schweren Mängel bei der Innenstadt-Pflasterung interessiert auch niemanden. Wer die Aufträge für Ausbesserungsarbeiten erteilt, müsste rote Ohren bekommen. Und , und, und……
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

  7. ein stiller Beobachter

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,
    Verehrte Mitdisputanden,

    Es ist schon sehr interessant, dass kein einziger Stadtverordneter/ keine einzige Stadtverordnete in den vergangenen Jahren die Forderung nach Aufklärung der Vorgänge um den Bau des “Terrakottaklotzes” und der so genannten Rampengasse stellte.

    Mit den besten Wünschen für 2014

    Ein stiller Beobachter

  8. Hermann Jochen Lange

    Lieber Herr König,
    auf Ihre Frage “Oder ??? “:
    Doch, es ist etwas dran an den Vorwürfen. Und weit mehr als Sie sich offenbar vorstellen können. Sonst würde ich die Vorwürfe nicht hier und an anderer Stelle, nimmermüde sowie öffentlich behaupten.
    Unterstellen Sie einfach mal, dass die Staatsanwaltschaft und die anderen von Ihnen aufgelisteten Leute strafvereiteln und / oder aus bestimmten Gründen kein Interesse an Aufklärung haben (Allein in Ahrensburg beginnt die Liste beim SPD-Chef und endet nicht beim CDU-Bürgervorsteher).
    Es ändert alles nichts:
    Übrig bleiben die nicht zu leugnenden Tatsachen. Sie sind für Jedermann und auch für Sie öffentlich zugänglich. Man muss die Tatsachen nur in die Hand nehmen und lesen und denken. Die Tatsachen sind teilweise von jedem “Schulkind” als Verstöße gegen allgemein bekannte Regeln und Gesetze erkennbar – zu entlarven. Man muss dann aber diese Erkenntnis auch aussprechen.
    Ihre Schlussfolgerung gleicht der eines Kindes, dass die Hände vor das Gesicht hält, um zu glauben, die Schrecklichkeiten dieser Welt gäbe es gar nicht.
    Wenn Sie persönlich die Kraft haben, extrem dicke Bretter zu bohren, helfen Sie mir und unserem kleinen Team – dann helfen Sie den Interessen der Allgemeinheit.
    Etwas was “schwellt”, wie Sie sagen, kann irgenwann explodieren – vorhersehbar explodieren.
    Kurz vorher nimmt das kleine Kind die Hände vom Gesicht und ruft laut: Der Kaiser hat ja gar keine Kleider an !

  9. Dietmar Lorenz

    Hallo,
    die ursprüngliche Frage war was über die Bühne ging bzw. gehen soll. Darüber wurde die Öffentlichkeit Anfang November im Rathaus informiert. Aktuell wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan erstellt und es wird jetzt erstmals die Meinung der Anwohner, also der Öffentlichkeit gehört. Dazu haben die unmittelbar betroffenen Anwohner ihre Nachbarn in einem offenen Brief informiert. Viele haben bereits an das Rathaus geschrieben. Nach dem ersten SCHOCK über die geplante massive Bebauung der drei von der SIG (Sparkasse) erworbenen Grundstücke sind wir jetzt dabei das Gespräch mit den Politikern und dem Bauausschuss zu suchen. Sie können sich vorstellen, dass die erhebliche und extreme Verdichtung mit Wohnblocks (30 Eigentumswohnungen in 4 Wohnebenen mit Flachdach, so hat uns das Herr Bernhard als Geschäftsführer der SIG im letzten Monat präsentiert.) nicht auf Gegenliebe bei den Anwohnern stößt. Aus meiner Sicht hat die kontroverse Diskussion mit den Anwohnern gerade erst begonnen. Von einer moderaten Nachverdichtung, wie sie noch 2012 auf der Fahrradtour des Bauausschusses anhand zahlreicher Beispiele erklärt wurde, ist aktuell keine Rede mehr. Die SIG erklärte den Anwohnern, dass das Grundstück teuer erkauft wurde, deshalb müsse so hoch wie möglich verdichtet werden.
    Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr. Für einige Anwohner wird das vermutlich ein ungeplant und ungewollt spannendes Jahr, weil sich der Charakter des Wohngebietes zwischen Manhagener Alle, Babenkoppelredder und Ahrensfelder Weg nach Vorstellung der SIG massiv ändern soll.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dietmar Lorenz

  10. Wolfgang König

    Lieber Herr Lange,
    wir unterhalten uns nun über den Kopf von Herrn Dzubilla als Vermittler hinweg.
    Ihren Kommentar und Ihre Aufforderung zu einer Anzeige hätte ich schon längst erwartet. Sie selber sind offenbar nicht zu einer Anzeige bereit. Ich habe mit “Oder????”nur ein wenig in die Asche gepustet, um Glut für ein flackerndes Feuer zu erzeugen. Ich habe Ihre Argumente schon immer mit Interesse verfolgt und bin Ihrer Meinung, wenn alle Ihre Fakten stimmen. Für eine offizielle Anzeige könnte ich mich als Bürger nur auf Hörensagen durch Sie berufen. Ich möchte mich sehenden Auges nicht selber vorführen, um dann mit geöffneten Augen vor des Kaisers Kleidern zu erschrecken. Sie und andere stecken offenkundig voll in der Materie. Warum kommt keine Anzeige von Ihnen oder von Ihren Mitstreitern? Sie und Ihre Mitstreiter haben sich durch Unterlassung einer Anzeige offenkundig strafbar gemacht. Warum möchten Sie nun mir den Schwarzen Peter einer Anzeige zuschieben, um mir die Hände vom Gesicht zu reißen und dicke Bretter bohren zu lassen?
    Ich habe schon genug Anzeigen gegen Gauner mit deutlichen Daten gestartet. Diese wurden von den Staatsanwaltschaften/Polizei als unrelevant oder nicht nachvollziehbar abgelehnt. Ich habe auch Zivilklagen ohne Anwalt in unserem Amtsgericht geführt.. Das tollste Richterargument war, dass ich zwar “obsiegt” hätte, aber die Kosten trotzdem tragen müsste.
    Heute Mittag war ich zum Frühschoppen mit netten Leuten und habe über obiges Thema gesprochen. Szene Ahrensburg wird als sehr gut empfunden, da Ahrensburger Missstände darin großflächig breitgetreten werden können. Leider blieben Reaktionen der Verwaltung und der Mandatsträger aus (Vogel-Strauß-Symptom). Ich melde mich hin und wieder über diesen Blog und über überwiegend unveröffentlichte Leserbriefe an unserer Presse. Antworten und Reaktionen gehen gegen Null. Auch unsere Durchschnittsbürger sind emotionslos.
    Übrigens gibt es auch den Tatbestand der Hehlerei (StGB, §259) zwischen beteiligten Organisationen.
    Einen guten Rutsch und ein besseres 2014, 2015, 2016…………..
    Wolfgang König

  11. Wolfgang König

    Hallo, Herr Lorenz,,
    es existiert eine Bestandschutzsatzung der Stadt Ahrensburg zum Schutz der Baustrukturen der Villengebiete um die Hagener Allee über die Manhagener Allee bis hin zur Parkallee (die genaue Bezeichnung dieser Bestandsschutzsatzung fällt mir momentan nicht ein). Initiator war Bau-Bürgermeister Thiele, der auch durchgehende gleichartige rote Backsteinbauweise im Stadt-Zentrum wollte, wie es im Bereich des platten-braunen CCA und beim schwarzen Neubau Doppeleiche nicht realisiiert wurde. Er genehmigte auch weitere zahlreiche Ausnahmen. Die Einhaltung dieser Satzung ist für die privaten Villen-Eigentümer sehr teuer. Wie bei der Baumschutzsatzung verfügt die Stadt Ahrtensburg immer über das Recht, Ausnahmen zu genehmigen. So sind in diesem beschriebenen Villen-Gebiet schon zahlreiche extreme Ausnahmen genehmigt worden, die absolut nicht in das Bild dieses erhaltenswerten Villenvirtels passen. Ahrensburg verstößt ständig gegen die eigene Satzungen – auch beim Baumschutz (Große Straße – Fällaktion, ehemals geplante Kasten-Linden und andere Fällaktionen).
    Als vor ca. fünf Jahrzehnten im Waldgut Hagen achtgeschossige Wohntürme errichtet werden sollten, gründete sich die Ahrensburger Wählergemeinschaft WAB und reduzierte die Höhe der Bauwerke.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

  12. ein stiller Beobachter

    Hallo Herr Lorenz,
    Sie schreiben, dass Sie als betroffenener Anwohner erst im November 2013 informiert wurden. Das ist auf jeden Fall sehr spät. Sie schreiben weiterhin, dass die SIG Ihnen gegenüber die Verdichtung der Bebauung über den hohen Kaufpreis für das Grundstück gerechtfertigt hätte. Hat Ihnen die SIG dafür einen Beleg vorgelegt ? Woran macht die SIG fest, was ein hoher Kaufpreis für ein Grundstück ist?

    Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurde in Ahrensburg für Geschosswohnungsbau ein Preis von bis zu 700 Euro pro m² gefordert., allerdings in einer schlechteren Wohnlage als in der Manhagener Allee. Der Preis für Einzel -oder Doppelhausbebauung lag in der Regel um etwa 50% darunter.
    Ob diese Preise dann tatsächlich erzielt wurden , steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem sollte dies erwähnt werden , um einmal die Größenordnungen festzuhalten, um die es hier geht.

    Ansonsten hoffe ich, dass Sie neben Ihrem Verhandlungsgeschick und dem Ihrer Nachbarn einen guten Rechtsbeistand haben, der den städtebaulichen Vertrag zwischen der SIG und der Stadt Ahrensburg noch einmal gründlich durchleuchtet. So, wie die Stadt Ahrensburg ihre Verträge strickt, könnten Sie durchaus gute Chancen haben. Vor allem bleibt ungeklärt, warum in einem §34 Gebiet auf einmal statt einer Einzel-oder Doppelhausbebauung eine Verdichtung mittels Geschiosswohnungsbau erlaubt sein soll. Genau das will § 34 BauGB gerade verhindern, weil sich die neue Bebauung an der bisherigen Bebauung ausrichten soll !

    Alles Gute für Sie und Ihre Nachbarn für 2014 ! Halten Sie durch!

    Viele Grüße !

    Ein stiller Beobachter

  13. Hermann Jochen Lange

    Lieber Herr König,
    selbstverständlich bin ich schon vor geraumer Zeit meiner Bürgerpflicht gefolgt und habe Strafanzeige gestellt – unter meinem Namen. Was dann geschah, einschließlich nachgewiesener Ignoranz durch Ahrensburger Spitzenpolitiker füllt das Drehbuch für einen abendfüllenden Kinofilm.

    Und zu dem „stillen Beobachter“: Er hat es bereits zutreffend erklärt. Danke.
    Und ich füge noch hinzu:
    Ein „städtebaulicher Vertrag“ sowie der damit verbundene „vorhabenbezogene Bebauungsplan“ (wie für das Klinkgelände geplant), muss nach BauGesetzBuch (BauGB) weitere Voraussetzungen erfüllen. So muss diese sog. „Bauleitplanung“ grundsätzlich die sog. „städtebauliche Ordnung“ zum Ziel haben. Zweifelsfrei ist auf dem Gelände der „Alten Klinik“ das Gegenteil geplant, wenn dafür das geltende Baurecht (§ 34 BauGB) für einen einzelnen Bauwilligen aufgehoben werden muss = zusätzlich Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz wg. Ungleichbehandlung.
    Und: Die Kommune Ahrensburg ist nicht befugt, Bundesrecht (hier BauGB + andere Gesetze) durch Beschluss zu ändern. Die Stadtverordneten haben allerdings auch schon in der „Rampengasse“ (+ Fällaktion „Große Straße“) ihre fehlende Befugnis nicht bemerkt – der Stadtjustiziar T. Reich samt SPD-Ex-BGM U. Pepper, bzw. SPD-BGM M. Sarach haben es ihnen verschwiegen. Die darauf aufbauenden Beschlüsse sind bereits deshalb nichtig.

  14. Wolfgang König

    Hallo, Herr Lange.
    berichten Sie doch bitte einmal in Stichworten über Ihre Erlebnisse mit unserer Justiz. Haben schon Gerichtsverhandlungen stattgefunden? Gerne hätte ich gewusst, wo die monetären Verluste unserer Stadt für die Straßenfläche Klaus-Groth-Straße und möglicherweise anderer Flächen verblieben sind. Sicherlich interessieren sich auch viele andere Bürger unserer Stadt für das Verhalten unserer Justiz und unserer Verwaltung. Das lehrt uns ggf. offenbar rechtsfreie Räume/Flächen auch für private Aktionen abzuschätzen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang König

  15. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr König,
    wir wollen diesen Blog nicht überfordern, aber Ihre Frage nach dem Verbleib der gemeinten Gelder zielt in den absoluten Kern der Sache. Jeder Bürger (dieser mit 40 Millionen verschuldeten Stadt) kann den Verbleib bereits erahnen, wenn er nur die inzwischen hier aufgelaufenen 14 “Antworten” aufmerksam nachliest. So sind etwa auch in dem – oder besser unter das – extrem teure (aber extrem schlecht verlegte) Granitpflaster der Rampengasse etwa 1/2 Millionen Euro Steuergeld verschwunden. Wenn daneben eine Bürgermeisterin dort 400 qm Straßenfläche aus dem Vermögen der Allgemeinheit entnommen hat, an eine Privatperson übergeben hat, dafür aber keine Gegenleistung vereinbart hat, wurde der Gegenwert naturgemäß in den Taschen des Vertragspartners (Skrabs) realisiert. Die Kernfrage lautet: Warum nur hat eine SPD-Bürgermeisterin einen derartigen Vertrag unterschrieben ?

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