Der Verein, der die Sankt Johnannes-Kirche retten will, veranstaltet ein Gospel-Konzert im Eduard-Söring-Saal. Statt Eintritt will man Spenden sammeln, die für die Rettung der Kirche gedacht sind, und zwar der des Heiligen Johannes.
Ich bin kein Jurist und frage deshalb: Geht das denn überhaupt? Darf der Verein öffentlich Spendengelder sammeln für einen Zweck, den dieser Verein gar nicht garantieren, geschweige denn überhaupt beeinflussen kann? Und wenn der Verein entgegnet: „Wir spenden das Geld eben an die Kirche für Sankt Johannes!“ – dann erinnern wir uns der Worte von Probst Buhl, der sich sinngemäß geäußert hat: „Zweckgebundene Spenden an die Kirche sind nicht möglich, die Kirche entscheidet selber, wofür sie eingehende Spendengelder verwendet.“
Die Stormarn-Beilage schreibt: “Die Gruppe ForYourSoul singt für den Erhalt des Gotteshauses“. Und ich frage: Was wird mit diesen Spendengeldern, wenn der Verein das Gotteshaus nicht erhalten kann? Haben die Gospel-Singers ForYourSoul dann genauso umsonst gesungen wie die Soulbridges…?
Nein, liebe Mitglieder der Gemeinde, ihr seid auf dem falschen Wege. Der richtige Weg eines Protestanten ist der Protest. Zum Beispiel am Heiligen Abend vor der Schlosskirche. Vielleicht lassen sich die Schäfchen, die sich dort versammeln, ausnahmsweise mal zum Gottesdienst vor die Sankt Johannes-Kirche bewegen, um ihre dortigen Glaubensbrüder und -schwestern zu unterstützen.
Bemerkenswert ist außerdem: Die Kantorei der Sankt Johannes-Kirche, der sich damals doch so lautstark darüber empört hat, dass die Übungsräume im Gemeindehaus geschlossen wurden, diese Kantorei ist mit fliegenden Fahnen in die Schlosskirche „umgezogen“ und zeigt dem “Rettungsverein” von Sankt Johannes: „Schaut her, es geht auch anders!“ Was mich ein wenig an die Worte von Jesus Christus erinnert, der da zu Petrus gesprochen hat: „Wahrlich ich sage dir: In dieser Nacht, ehe der Hahn kräht, wirst du mich dreimal verleugnen.“
Fehlt nur noch, dass die Kantorei von der Kirchenleitung pro Auftritt in der Schlosskirche mit 30 Judastalern Silberlingen belohnt wird…!
Hallo, Herr Dzubilla,
wenn nun die Sankt-Johannes-Kirche tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt ist, dann sind die Karten neu gemischt. Dann bleibt die Kirche diesem Objekt weiterhin eng verbunden oder ein williger Investor muss sich Gedanken über die Nutzung und den Erhalt des Gebäudes machen. Der Verein………… bekommt wohl kaum so viel Kapital zusammen, um das Grundstück mit Gebäuden zu erwerben, zu nutzen und zu erhalten.
Bei Spenden muss man immer an die Beteiligung des Staates denken. Ist der Verein ein im Vereinsregister eingetragener Verein? Sind die Beiträge und eingehende Spenden laut Finanzamt von der Steuer befreit? Kann dieser Verein also Erklärungen für die Steuerbefreiung ausstellen?
Wenn es ein eingetragener Verein ist, muss in der Satzung stehen, wo die eingenommenen Gelder verbleiben, wenn der Verein seinen Zweck nicht erfüllt oder wenn er sich auflöst.
Dieser Vorgang läuft dann über einen Juristen zum zuständigen Amtsgericht in Lübeck.
Kann die Stadt nicht das Gelände erwerben? Es wird doch Wohnraum gesucht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang König
Lieber Herr König – meine Fragestellung war eine andere. Noch mal deutlich: Darf ein Verein Spenden(!)gelder sammeln für utopische Projekte?
Gruß von Harald Dzubilla
Hallo, Herr Dzubilla,
wer sagt, dass die Ziele dieses Vereins utopisch sind? Die Mitglieder sehen das sicherlich nicht so. Bei Zweifeln am Sinn seiner Spende, kann jeder Spender einen Blick in die Satzung des Vereins werfen oder mit schriftlicher Zweckbindung spenden (Vertrag). Die Satzung muss aussagen, was mit den Spendeneinnahmen geschieht, wenn der Betrag nicht zur Zielerreichung ausreicht. Die Satzung muss gesetzeskonform sein, dann darf der Verein in diesem Rahmen handeln.
Wer sagt, Ihnen, dass dieser Verein über die Weihnachtszeit nicht 1.000.000 Euro an Spendengeldern einnimmt? Ein Lottogewinn über eine Million Euro ist auch utopisch. Trotzdem glauben viele Millionen Mitbürger daran – und spenden ihren Einsatz über Lotteriegesellschaften ohne Zweckbindung dem Staat.
So gesehen ist der Staat auch ein Verein/Zweckverband (siehe hierzu BGB, Titel 2, Untertitel 1: Vereine; StGB, 25. Abschnitt, strtafbarer Eigennutz (§§ 284 bis287: Glücksspiel )).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang König
Die Kirche will nicht, Herr König. Es ist so, würden Sie hier Spendengelder sammeln mit dem Versprechen, es Herrn Lukaschenko zu schicken, der damit die Diktatur in Weißrussland beendet.
Hallo, Herr Dzubilla,
ob die Kirche notariell/ vertraglich an einen Verein oder an einen Investor verkauft oder vermietet , wäre dieser doch egal. Beide möglichen Interessenten müssten sich nach dem Denkmalschutz richten. Und wenn die Kirche dann nicht verkaufen kann, muss sie mit dem Preis runtergehen oder selber die Immobile nach Vorgaben erhalten. Wie viele Unternehmen haben schon für einen Euro den Eigentümer gewechselt?
Frau Merkel hat mehr Chancen, in Europa so viele Milliarden zu sammeln, dass Lukaschenko nach Cypern oder nach Malta umzieht. Dort sind die Staatsbürgerschaften günstig zu haben. Waschsalons haben die beiden Inseln auch. L. hat sicherlich schon Erfahrung mit Waschanlagen. Und dann könnte der Herr ggf. auch in Ahrensburg Hartz IV beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang König
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang König.