Stormarn-Beilage: neue Mutmaßungen von mutmaßlichen Praktikanten

Bildschirmfoto 2013-11-06 um 08.49.56Heute durften die Praktikanten der Stormarn-Beilage mal wieder frei auf der Titelseite des Abendblatt-Supplement fabulieren. Damit wollen  sie ein unglaubliches Wissen dokumentieren, nämlich mehr als die Polizei erlaubt.

Da ist zunächst einmal ein Mord an einem Russen in Barsbüttel. Schlagzeile der Stormarn-Beilage: “Barsbütteler ersticht 38-Jährigen”. Diese Aussage zeigt von Mehrwissen der beiden Schreiber, denn für die Polizei gibt es lediglich einen Tatverdächtigen, wie man im nachfolgenden Text erfährt; und weitere Personen sind wegen der Tat vorläufig festgenommen worden. Aber die Stormarn-Beilage weiß schon, dass der Mörder ein Barsbütteler ist. Auch hat die Polizei nicht, wie die Stormarn-Beilage schreibt, ein Zelt am Tatort aufgestellt, sondern es ist ein Baldachin, wie man auf dem Foto deutlich sichtbar erkennt.

Zweiter Aufmacher der Titelseite: “Wer zieht ins Lokal am Rondeel?” Richtig ist: Bis jetzt ist dort noch gar kein Lokal im Sinne von Gastronomie, sondern ein potentielles Geschäftslokal. Hier wird zur Zeit umgebaut, und die Redaktion der Stormarn-Beilage hat bei der Baufirma geschnüffelt, um zu erfahren, was denn dort wohl entsteht. Und von ihrem ergebnislosen Ergebnis informieren die Schreiber sogar ihre Leser – donni, donni aber auch! Und die in der Überschrift gestellte Frage der Stormarn-Beilage wird in dem Beitrag gar nicht beantwortet. Nur eine Mutmaßung, für die die Redaktion keine Bestätigung bekommen hat.

Und so mutmaße ich mal, dass die Damen und Herren so verzweifelt nach Themen aus Ahrensburg suchen, dass sie sich diese quasi aus den Fingern saugen und Mutmaßungen statt Tatsachen drucken müssen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 6. November 2013

5 Gedanken zu „Stormarn-Beilage: neue Mutmaßungen von mutmaßlichen Praktikanten

  1. M. Meckelein

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,

    mit Vergnügen lese ich immer wieder Ihre Betrachtungen über die Praktikanten-Redaktion. Heute muss ich aber mal widersprechen. Ist das möglich? Danke. Natürlich haben Sie in der Beurteilung des Textes über das Tötungsverbrechen Recht. Die zusammengetragenen Informationen und Mutmaßungen rechtfertigen keinen Aufmacher, ausschlaggebend scheint wohl eher die Fotolage gewesen zu sein. Und natürlich ist die Zeile falsch. Immerhin behauptet das Abendblatt die Täterschaft eines Mannes, die doch erst ermittelt werden soll. Und es ist richtig, dass Sie darauf hinweisen. Dabei ist Ihnen aber selbst ein Fehler unterlaufen: Soweit hat sich nicht mal das HA rausgehängt: Nämlich zu behaupten, dass es sich bei der Tat um einen Mord handelt – das tun Sie. Und noch etwas: Sollte der Polizeisprecher sich wirklich so geäußert haben, bzw eben gerade nicht geäußert haben, sind auch seine Leistungen ausbaufähig, nicht nur die der Autoren.

  2. Harald Dzubilla Artikelautor

    Natürlich kann es auch Selbstmord gewesen sein, wenn der Mann sich selbst erstochen hat. Aber wie der Begriff schon sagt: Selbstmord, also Mord. Oder sollte der Mann tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben sein, weil ein spitzer Gegenstand vom Himmel gefallen ist…? Übrigens: Ich sehe zwischen Mord und Totschlag keinen Unterschied in der Sache, lediglich in der Juristerei. Es ermittelt ja auch die Mordkommission und nicht die Totschlagskommission, die es nicht gibt.

    Als Nachtrag noch eine Frage: Woher wissen Sie, dass es ein “Tötungsverbrechen” ist…?

    1. M. Meckelein

      Ich dachte eher an Totschlag. Vielleicht stellt sich sogar raus, dass es Notwehr war. Im Artikel gibt es zum Tathergang schließlich keinen Hinweis. Mal schauen, ob ein Haftbefehl ergeht und wenn ja – warum.

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