Hätte es noch eines letztlichen Beweises bedurft, um deutlich zu erkennen, dass die Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Ahrensburg von den Kirchenfürsten verschaukelt wird, so steht dieser Beweis heute in der Stormarn-Beilage. Im Rahmen eines Interviews mit Propst Buhl sagt der Mann etwas, was ich als ungeheuerlich empfinde: Selbst wenn der Förderverein St. Johannes es schaffen würde, Spendengelder für den Erhalt des Gotteshauses zu akquirieren, so wird die Kirche diese Gelder nicht allein in St. Johannes stecken sondern nach eigenem Gusto verwenden.
Wenn ich das Interview mit Propst Buhl geführt hätte, dann hätte meine Frage an dieser Stelle gelautet: Und wenn die Kirche die Gemeinde auffordert, Geld für „Brot für die Welt“ zu spenden, wird ein Teil dieser Spendengelder dann auch dazu verwendet, um die Gärten der Pastorate zu pflegen…?
Interessant ist auch das gewählte Beispiel für ein ‘aussergewöhnliches’ Gebäude. Ganz offensichtlich fällt dem Bischof bei Ahrensburg nicht die Schlosskirche ein. Ist diese womöglich auch nicht gesichert? …
Zweckgebundene Spenden sind, wie der Name schon sagt, an einen bestimmten Zweck gebunden. Lässt sich dieser Zweck nicht erreichen, sind diese Spenden zurückzuzahlen/ zurückforderbar. Fremdverwendung ohne Zustimmung des Spenders dürfte Unterschlagung sein. Wann werden die Spenden-Konten mit der Zweckbindung “Erhalt St. Johannes” bekanntgegeben? Ach, ja, ich wollte schon immer einmal nachfragen. ob meine zweckgebundene Spende für eine neue Heizanlage im Schloss auch von der Umbaukosten-Rechnung abgezogen wurde. Im Markt wurde zwar für diese zweckgebundene Spende geworben, aber ich habe nie etwas darüber gelesen, in welcher Höhe dieser Spendenaufruf erfolgt ist und ob diese Spenden wirklich der Heizung und nicht der staatssubventionierten Innenarchitektur zugeflossen sind. Ich musste ja schon mehrfach um eine Spendenbescheinigung für meine unauffälligen und immer nachvollziehbaren 99,99 Euro für die Heizungsanlage bitten.
Wolfgang König
Die Schlosskirche ein außergewöhnliches Gebäude?
Ich würde laut lachen. wenn sich herausstellen würde, dass weder Schloss, noch Schlosskirche, Gottesbuden noch Mühle unter Denkmalschutz gestellt sind. Offenkundig wurden die Torhäuser, die alte Brennerei, das Sägewerk, die Poststelle, der Gutshof, der Forsthof Waldgut Hagen, die alte Gendamerie, alte Bauernhöfe an der Großen Straße und bei VW-Warncke, die Strohkate im Waldgut neben der Kirche, das Fachwerkhaus (Schmiede) wo sich heute Penny befindet, die Schmiede Ahrensfelde, Kopfsteinpflaster Dorfstraße, Kopfsteinpflaster Dänische Chaussee, die Bagatelle mit umfangreichen Umbauten, die alte Schlossschule usw. usw. auch nicht unter Denkmalschutz gestellt und wurden plattgemacht. Wo war da der Denkmalschutz? Dafür ist durch unsere Stadt von sich aus die Griesenberg-Fassade als erhaltenswert beurteilt worden (anders als bei der älteren Schlossschule). Und unsere schon in der Vergangenheit sehr agile Denkmalschutzbehörde (siehe oben) stellt nun unser unansehliches Rathaus unter teuren Denkmalschutz. In Hamburg sind bereits über 3.000 ( in Worten: dreitausend) Gebäude der letzten 60 Jahre nun vorbeugend unter Denkmalschutz gestellt worden. Wer soll das bezahlen? Haben wir zu viele Denkmalschützer? Wo waren die, als unsere wirklich alten Gebäude abgerissen wurden?
Die Schlosskirche dürfte das mit großem Abstand von den Betriebs- und Erhaltungskosten her teuerste Kirchenbauwerk Ahrensburgs sein. Dieses Bauwerk wird die Kirche niemals los. Da bringt auch eine Entwidmung nichts. Das Bauwerk ist nicht zu vermarkten und nicht abreißbar.
Hat sich eigentlich schon jemand bei der Denkmalschutzbehörde darum bemüht, die Kirche St. Johann unter Denkmalschutz stellen zu lassen oder sind solche Verlautbarungen nur Denkblasen?
Wolfgang König
Sehr geehrter Herr König,
die oberste Denkmalschutzbehörde in Kiel ist wohl selber aktiv geworden, die St. Johanneskirche unter Schutz zu stellen. Ob jemand vorher einen Tip gegeben hat, weiß ich nicht. Möglicherweise sogar der Kirchengemeinderat. Jedenfalls hat der Initiativkreis St. Johannes und neuderdings der Förderkreis St. Johannes das Vorhaben begrüßt . Nach einem Anhörungsverfahren, das am 03.06. beendet wurde, ist jetzt mit einer Entscheidung zu rechnen, die wahrscheinlich positiv für die St. Johanneskirche ausfällt. Bis heute ist ungeklärt, was mit der Kirche geschehen soll, wenn sie bereits am 30.06. vom KGR geschlossen wird.
mit freundlichen Grüßen
K. Tuch , für den Förderverein St. Johannes (www. st-johannes-ahrensburg.de)
Wenn unser Rathaus unter Denkmalschutz gestellt werden soll, dann hat die St- Johanneskirche es ja wohl dreimal verdient.