Für Werbung in Deutschland gelten die Richtlinien vom Zentralausschuss der Werbewirtschaft e. V. (ZAW). Gegen diese Richtlinien hat die Stadt Ahrensburg verstoßen und hier in Person des Bürgermeisters Michael Sarach als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes für das sogenannte “Rathaus Journal”.
Im „Rathaus Journal“ der Stadt Ahrensburg ist seitenweise Werbung abgedruckt, die redaktionell gestaltet ist. Hierzu hat der ZAW eindeutige Richtlinien festgelegt, dass diese Anzeigen auch deutlich mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sein müssen, damit der Leser nicht irregeführt wird. Hierum schert sich Sarach nicht die Bohne, lässt Werbung mit „Verlagspromotion“ umschreiben, was ohne jeden Zweifel unzulässig ist.
Auch in Pressegesetzen der Länder heißt es unmissverständlich: „Hat der Verleger oder der Verantwortliche (§ 8 Abs. 2 Satz 4) eines periodischen Druckwerks für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so muss diese Veröffentlichung, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist, deutlich mit dem Wort “Anzeige” bezeichnet werden.“
Aber Verstöße der Ahrensburger Verwaltung gegen bestehende Gesetze sind ja kein Einzelfall, sondern eher die Regel.
Hallo! Gibt es im Rathaus keinen Pressesprecher, der sowas doch wissen muss?
Im Rathaus gibt es einen
MaurerTischlerZimmermann, der diese Arbeit macht – angeblich. Ich selber habe davon bis heute noch nichts gespürt.Wenn jetzt so einer dieser berüchtigten Abmahnvereine kommt und die Stadt diesbezüglich abmahnt — wer trägt dann die Kosten?