Mit meiner Überschrift nehme ich Bezug auf meinen Blogeintrag vom 26. September 2026, wo ich darüber berichte, dass eine Hamburger Rechtsanwältin von drei Ahrensburger Stadtverordneten der WAB nicht etwa beauftragt worden ist, auf Szene Ahrensburg eine Gegendarstellung zu verlangen, sondern der Autor soll lediglich einige seiner kritischen Vokabeln streichen und nicht wiederholen, weil die Worte bei den besagten drei Ahrensburger Politikern auf Missfallen stoßen. Worte, die zumeist schon seit dem Jahr 2022 (!!!) unbeanstandet auf Szene Ahrensburg stehen.

HDZ gezeichnet von Bulo
Das Schreiben der Rechtsanwältin im Auftrag ihrer Ahrensburger Mandanten Dr. Detlef Steuer, Peter Egan und Detlef Levenhagen bekam ich per E-Mail im ICE auf meiner Fahrt von Hamburg nach Leipzig am Mittwoch, dem 23. September 2026. Und dazu noch einmal per Post in Ahrensburg am 26. September 2026. Und bis Freitag, dem 25. September 2026, sollte ich die von der Anwältin beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Warum so kurzfristig? Nun, weil die Juristin, wie sie mir mitgeteilt hat, sich den 25. September 2026 „notiert“ hat.
Ich habe der Rechtsgelehrten am 27. September 2026 geantwortet, dass ich mir den 10. Oktober 2026 für meine Stellungnahme notiert habe. Und weil dieses Datum heute auf dem Kalender steht, liebe Leser, darum erhält die Advokatin Verena Haisch heute wie vereinbart eine E-Mail, mit der ich auf meine Stellungnahme hier auf Szene Ahrensburg hinweise und also lautend:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin –
wie angekündigt beziehe ich heute Stellung zu Ihrem Schreiben vom 23. September 2026, dessen Inhalt Sie unter Urheberrechtsschutz gestellt haben, sodass ich es Ihrer Meinung nach nicht veröffentlichen darf. Und um es gleich vorab festzuhalten: Ich werde die von Ihnen gewünschte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Weiterlesen












