Am 18. August 2026 tagt im Peter-Rantzau-Haus der Bau- und Planungsausschuss unserer Stadt. Und Punkt 16 der Tagesordnung lautet: „Bebauungsplan Nr. 109 Stadteingang West –
Aufstellungsbeschluss“. Hierbei geht es um einen 5. Bahnhof für Ahrensburg, der am Stadteingang West gebaut werden soll und der in meinen Augen genauso nötig ist, wie ein Flughafen in unserer Stadt oder ein zweites Schloss am Stadteingang West. Weil wir Ahrensburger diesen Bahnhof so gut wie garnicht benötigen, sondern hauptsächlich Menschen von außerhalb unserer Stadt.
Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters lautet wie folgt: „1. Für das Gebiet südlich der U1, nördlich der Bahnlinie Hamburg-Lübeck, östlich derHamburger Straße für die Adressen Hamburger Straße 158 sowie die ungeradenHausnummern 159 bis 175 (Flur 3, Flurstücke
74, 119, 208-211, 215, 220-226, 228, 312, 315, 317, 318, 381, 454, Gemarkung Ahrensburg), sowie für einen 10 m breiten Streifen des städtischen Friedhofs (Flurstück 453 teilweise).… wird der Bebauungsplan Nr. 109 -Stadteingang West – aufgestellt.2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
Wenn das umgesetzt wird, dann kommen auf Ahrensburg nicht nur riesige Strapazen zu, sondern auch unnötige Kosten. Sogar der Friedhof wird dabei in Mitleidenschaft gezogen, soll Raum abgeben für den Bahnhofsbetrieb. (Zwischenbemerkung: Wie ich die Evangelisch-Lutherische Kirche, der dieser Friedhof gehört, einschätze, freut man sich dort vermutlich, weil man hier mit einem toten Streifen Land bequem Kasse machen kann. 😇 ) Weiterlesen











