Über die bürgermeisterliche Kompetenz, die eigenen Hände in Unschuld zu waschen

Wenn der Meister der Bürger von Ahrensburg mit seiner Verwaltung mal wieder Mist gebaut hat, dann pflegt Michael S. sich dahingehend zu rechtfertigen, dass mangelhafte Resultate seiner Arbeit nicht in seiner Verantwortung lägen, sondern einzig und allein aus der Entscheidung der Stadtverordneten resultieren, denn diese wären dafür zuständig. Der Bürgermeister selber ist ja bloß das ausführende Organ, sprich: Diener seiner Herren.

Auf diese Weise kann der Bildschirmfoto 2015-01-09 um 18.16.22Bürgermeister jedwede Verantwortung von sich schieben und dann, wenn ein Kind mal wieder in den Brunnen bzw. vom Muschelläufer gefallen ist, genau das tun, was schon der alte Pontius Pilatus anno dunnemals getan hat, nämlich seine Hände in Unschuld waschen – siehe Abbildung! Und deshalb schlage ich vor, dass auf dem Tisch des Bürgermeisters in der Stadtverordneten-Versammlung stets eine Waschschüssel stehen soll mit Wasser und Seife. Das Handtuch kann ihm dazu der Hohepriester Thomas R. reichen, der seinen Platz zur linken Hand des Bürgermeisters hat.

Ich bin zu diesem Thema durch einen Kommentar von Jochen Proske gekommen, dem Stadtverordneten der SPD, den ich zu den fähigen und besonnenen Mitgliedern seiner Fraktion zähle. Proske schrieb seinen Meinungsbeitrag auf Szene Ahrensburg, und zwar auf den Kommentar eines Lesers, der den Bürgermeister von Hamburg gelobt hatte, weil dieser in der Hansestadt für genügend geförderten Wohnraum gesorgt hat. Dazu die Antwort von Jochen Proske, die ich hier noch einmal in voller Länge wiederhole:

“Der Blick nach Hamburg ist naheliegend und verlockend. Aber die Vergleichbarkeit ist eben nicht gegeben. Olaf Scholz ist Erster Bürgermeister der Stadt und bekleidet damit ein politisches Amt (wie Ministerpräsidenten oder die Kanzlerin). In der kommunalen Verfassung in Schleswig-Holstein sehen die Dinge anders aus. Hier ist der Bürgermeister Chef der Verwaltung und bekleidet kein politisches Amt. Gerne können Sie die entsprechenden Paragraphen in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein nachlesen. Und diese Paragraphen gelten im Übrigen für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, egal ob sie der SPD oder der CDU oder gar keiner Partei angehören.

Ein zweiter entscheidender Unterschied zu Hamburg: In Hamburg hat die Partei des Bürgermeisters die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft. So ist es möglich, dass die SPD ihre Wahlversprechen eins zu eins umsetzen kann und Hamburg sehr entscheidend vorangebracht hat. In Ahrensburg hingegen hat die SPD keine absolute Mehrheit in der Stadtverordntenversammlung, sie ist sogar ziemlich weit davon entfernt. Wenn wir als SPD-Fraktion also die Stadt so voranbringen wollen wie wir das wollen, dann brauchen wir jedes mal eine oder zwei andere Fraktionen, die unseren Anträgen zur Mehrheit verhelfen. Und dann kann Herr Sarach genau diese Beschlüsse umsetzen.

Zum Erlenhof: der Bürgermeister muss jeden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umsetzen, egal ob er diesen Beschluss als Fehler ansieht oder nicht. Nur wenn der Beschluss rechtlich nicht zulässig wäre, kann er Einspruch einlegen. Von daher geht es nicht darum, ob der Bürgermeister aus dem Fehler Erlenhof gelernt hat, sondern ob die Stadtverordneten aus diesem schlechten Kompromiss gelernt haben.

Zum Thema Investoren: Beim Lindenhof-Grundstück haben sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SPD auf eine Bebauung des städtischen Grundstücks verständigt und die entsprechenden Beschlüsse durchgesetzt – die Verwaltung ist nicht irgendwelchen Investoren hinterhergelaufen, sondern sie musste sich mit Hochtief etc. befassen weil es die Mehrheit aus CDU und Grünen so wollte.

Abschließend: Natürlich können Sie Bürgermeister Sarach gut finden oder auch nicht. Wir leben schließlich GottseiDank in einem freien Land. Und selbstverständlich können Sie Kritik an Entwicklungen in der Stadt äußern (da wären wir dann schon zu zweit). Aber trotzdem ist es wichtig, die Fakten, rechtlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten klar auseinander zu halten.”

So weit der Kommentar von Jochen Proske, den man natürlich so stehen lassen könnte. Aber dann war da noch ein dritter Leser, der den Beitrag des Stadtverordneten wie folgt kommentiert hat:

“Lieber Jochen Proske,

ich lese häufig, dass der Bürgermeister in Ahrensburg gar nichts entscheidet, sondern alle Entscheidungen treffen die Politiker und letztendlich diejenigen, die in der Stadtverordneten-Versammlung abstimmen. Ich frage mich aber: Worüber stimmen die Politiker ab? Und ich denke: Sie stimmen ab über die Anträge der Verwaltung, sprich: des Bürgermeisters. Und wenn dieser nur gute Anträge stellt, können die Stadtverordneten zwar “nein” dazu sagen, aber sie können aus guten Anträgen nicht schlechte Anträge machen und denen dann zustimmen. Oder können sie das doch….?

Mit freundlichen Grüßen
K. T., Ahrensburg”

Die Meinung von K. T. habe ich selber schon öfter zum Ausdruck gebracht, weil ich sie teile. Eine Antwort des SPD-Abgeordneten Proske ist darauf (noch) nicht gekommen. Und deshalb schneide ich dieses Thema an dieser Stelle noch einmal an, damit sich der Bürger sein eigenes Bild machen soll, ob unser Bürgermeister tatsächlich nur eine Marionette der Politiker ist oder doch derjenige, der im Hintergrund die Strippen ziehen kann, an denen unsere Politiker letztendlich hängen.

Wer kann dazu sachdienliche Angaben machen…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. Januar 2015

5 Gedanken zu „Über die bürgermeisterliche Kompetenz, die eigenen Hände in Unschuld zu waschen

  1. Thomas H.

    Hallo Herr Dzubilla,

    Die Gemeindeordnung ist eine wunderbare Sache. Leider spielt sie in der Praxis oft überhaupt keine Rolle. Demnach müssten die Stadtverordneten dem Wählerauftag gemäß handeln und die Verwaltung kontrollieren.

    Die Wahlkampfprogramme sind aber in der Regel derart allgemein gehalten , dass sich daraus jede Art von Wählerauftrag ableiten lässt. Und kommen wir zum Punkt Kontrolle: Diese Kontrolle findet so gut wie überhaupt nicht statt, zumindest nicht in Ahrensburg. Die Stadtverordneten interessieren sich in der Regel nur dann für Bürgerbelange, wenn die eigene Mehrheit im eigenen Wahlbezirk gefährdet sein könnte.

    Lieber Herr Dzubilla, Sie wollen wissen, wer hier wen kontrolliert. Dazu ein Beispiel aus den letzten Jahren : Die Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag zwischen den CCA-Investoren und der Stadt Ahrensburg. Die Stadtverordneten haben den Vertrag, der durch die Verwaltung ausgearbeitet worden war, weitgehend abgenickt. Der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Beyrich stellte vor der Abstimmung noch die Frage, ob der Justiziar der Stadt, Herr Reich, den Vertrag überprüft hätte. Dies wurde bejaht, und so stimmte die CDU zu. Tatsächlich war aber gerade der Justiziar der Stadt zusammen mit der übrigen Verwaltungsspitze dafür verantwortlich , dass die Klaus-Groth-Straße an die Investoren verschachert wurde, damit die Einfahrt zur jetzigen Tiefgarage mitten in diese Straße gelegt werden konnte – ohne irgendeine Gegenleistung an die Stadt Ahrensburg zu erbringen. Zum Vergleich: Die SIG darf demnächst an der Manhagener Allee mehr Wohnungen bauen als nach § 34 BauGB erlaubt wäre – wiederum ohne Gegenleistung, versteht sich.

    Seither wird von allen Parteien der Mantel des Schweigens über die Angelegenheit mit der Tiefgarageneinfahrt gelegt. Von Aufarbeitung kann bis zum heutigen Tag nicht die Rede sein. Lediglich von der SPD war wohl hinter vorgehaltener Hand zu hören, dass man sich beim Bau des CCA über den Tisch ziehen ließ. So hat es zumindest die Stormarnbeilage berichtet. Schade, dass es in Ahrensburg keine mutigen Politiker gibt, die hier endlich einmal den Mund aufmachen. Es wäre schön, wenn Herr Proske hier zu einem Gesinnungswandel innerhalb der SPD beitragen könnte. Die Tatsache, dass die SPD der anstehenden Bebauung des Lindenhofparkplatzes die Zustimmung verweigert hat, lässt ein Fünkchen Hoffnung zu.

    Sonntägliche Grüße

    Thomas H.

  2. hermann Jochen Lange

    Ich Herr Dzubilla, ich versuche es mal:

    Einerseits hat der (mutig-bemühte) Herr Proske (SPD) Recht:
    Der Bürgermeister M. Sarach (SPD) bekleidet tatsächlich kein polititsches Amt –
    andererseits macht auch Herr Sarach (in Fortsetzung von BGM Pepper / SPD) weit mehr und (negativ) nachhaltig wirkende Politik, als die dafür per Gesetz vorgesehenen PolitikerInnen.

    Selbstverständlich weiß auch Herr Proske, dass in aller Regel der Verwaltungsleiter, also der Bürgermeister, gemäß Gemeindeordnung Beschlussvorlagen den Stadtverordneten vorzulegen hat, zu denen diese vielfaches Vertrauen voraussetzen müssten – es aber aus aller Erfahrung nicht dürften, um unbedarft ja oder nein entscheiden zu können. Das ist in Ahrensburg ein Dauer-Problem.

    Herr Proske kennt auch die anderen Beschlussvorlagen der Verwaltungsleitung, des Bürgermeisters:
    a) Die “grottenschlechten” Vorlagen (O-Ton einer führenden GRÜNEN).
    b) Die vorgeblich “alternativlosen” und die Vorlagen, die aus Gründen “fehlender Zeit” unbedingt sofort entschieden werden müssten sowie die Vorlagen, die entschieden werden müssten, weil andernfalls sog. “Fördergeld” aus anderen Pleitetöpfen verloren ginge und deshalb müsste Ahrensburg aus dem eigenen überschuldeten Topf die Hälfte dazu bezahlen.
    c) Die alternativlos pressenden Vorlagen aus “Berlin”: Zwang zum Kita-Bau.
    d) Die von der Verwaltung vergessenen Vorlagen: Entsprechend dem inzwischen verschimmelten “Altenplan” – noch in Pepperzeiten bezahlt .
    e) Die schrägen Vorlagen: 2008 wurde die Scheinlegalität der “Fußgängerzone” in der Rampengasse nach allen gesetzwidrigen Regeln der Bürgermeisterinnenkunst den “zähneknirschenden” Stadtverordneten abgepresst (ein Straftatbestand).
    f) Die von der Verwaltungsspitze unterschlagenen Vorlagen: Erlenhof-Selbstvermarktung durch die Stadt hätte weite Acker für “bezahlbaren Wohnraum” aufgezeigt.
    g) Die unvollständig informierenden und die schlicht falschen Vorlagen.
    h) Und es gibt die gefassten Beschlüsse, die hinterher nicht umgesetzt werden: Z.B. die Versetzung des Muschenläufers
    usw. und so weiter –

    Herr Proske: “Ihr” Ahrensburg benötigt ehrlichen Dialog mit den beauftragenden und alles bezahlenden Bürgern, mutige Aufarbeitung, neues Spitzenpersonal und kreative Berater.

    HJL

  3. Thomas H.

    Hallo Herr Lange,

    Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie mit der “unterschlagenen Vorlage” zur Erlenhof-Vermarktung meinen . Könnten Sie das bitte etwas genauer erläutern?

    Beste Grüße

    Thomas H.

  4. hermann Jochen Lange

    Hallo Thomas H.,
    ein Verwaltungsleiter muss in seinen Beschlussvorlagen gegebene Alternativen pflichtgemäß und immer umfassend darstellen – also ggf. auch in umfassend kaufmännischer Hinsicht.
    Das ist meines Wissens für das Neubaugebiert “Erlenhof” nicht erfolgt.
    Es stand lediglich zur Auswahl: Ja zum Bauträgermodell (wie dann praktiziert) oder nein, die Stadt bezahlt stattdessen einige Millionen Euro, um an die Möglichkeit der Selbstvermarktung zu gelangen (und dann aber Denkschluss).
    Die Altrnative etwa nach dem Modell Bargteheide: Maklergewinn für die Einzelgrundstücke in den städtischen Haushalt + Renditeabschöpfung für den Bauträgerjob. Stattdessen Generalübernehmer für die Gebäude oder/und private Planung jedes Einzelinteressenten = “bezahlbarer Wohnraum” usw.
    Die Stadt hätte lediglich, bzw. gegebenenfalls Honorar für ein Fachbüro zubezahlen müssen – alles vereinfacht ausgedrückt.
    Diese Alternative wurde zwar vereinzelt mündlich angesprochen, aber eine o.a. umfassende Darstellung dieser Sachlage durch die Verwaltung gab es nicht – diese Vorlage wurde “unterschlagen”.

    Die zu diskutierenden Summen sind den aktuellen Anzeigen für den “Erlenhof” fast direkt abzulesen oder etwa von den Preisen auf dem “Alten Klinikgelände” (mindestens / bis 750.000 Euro pro Wohnung – je nach dem).

    Gegenbeispiel: Hort neben ST. Johannes – oder Container neben Schule – in einer Vorlage.

    HJL

  5. Hermann Jochen Lange

    Richtigstellung / Klarstellung:
    1.
    Herr “Thomas H.” hat in seinem obigen ersten Kommentar
    einen ursächlich rechtlichen Zusammenhang zwischen dem nördlich der Klaus-Groth-Straße gelegenen “CCA” und den inzwischen umgangssprachlich sog. “Rampen” in der “Rampengasse” hergestellt, bzw. unterstellt unbewusst suggeriert.
    Diesen Zusammenhang gibt es nicht.
    Richtig ist vielmehr:
    Die Verträge für die “Rampen” sind ursächlich rechtlicher Bestandteil der Baugenehmigung für den inzwischen umgangssprachlich sog. “Terrakottaklotz” auf der Südseite der Straße (mit Penny-Markt).
    AZ der Baugenehmigung: IV.2-19b-00239-05 v. 13.10.2005 / Seite 1 Pkt. a),
    erteilt durch Frau BGM Pepper, SPD.
    2.
    Diese Baugenehmigung verstößt gegen § 31 Abs. 2 BauGB – nachgewiesen durch den Gutachter urbanus (Herr Luft).
    Die Baugenehmigung verstößt deshalb zugleich gegen die Festsetzungen des B-Planes Nr. 43 / 5. Änderung (siehe o.a. Genehmigung Seite 2 Mitte). Insofern wurden Rampen wie Terrakottaklotz illegal errichtet.
    3.
    3.1 Auf Nachfrage des Blogvaters Dzubilla während einer Einwohnerfragestunde (Stadtverordnetenversammlung) hat der jetzige BGM Sarach (SPD) ebenfalls den in Rede stehenden Zusammenhang zwischen “CCA” und “Rampen” in vertuschender Absicht behauptet (meiner Erinnerung nach neben seinem nicht eingreifenden Stadtjustiziar T. Reich sitzend).
    3.2 Diesen falschen Zusammenhang hat BGM Sarach in seinen Schr. v. 17.4.12 (S. 1 Abs. 3 / S. 2 Abs. 2) und v. 5.12.12 (durchgängig) auch gegenüber seiner Kieler Aufsichtsbehörde behauptet – wider besseres Wissen = vorsätzliche arglistige Täuschung vonseiten eines Amtsträgers.
    Schlimmer geht´s nimmer.
    3.3
    Auch die Stadtverordneten werden entsprechend und bis heute getäuscht.
    Diese haben gleichwohl die entsprechenden Information vorliegen,
    unternehmen aber nichts. Daraus ergibt sich:
    4.
    4.1 Ein weiterer Fall von spezieller Ungleichbehandlung:
    Der Stadtverordnete Herr Schubbert-von Hobe (GRÜNE) wird im HA Stormarnbeilage v. 02.07.2014 so zitiert: “Wir wollen Susanne Philip nicht diskreditieren, sondern lediglich davor bewahren, dass sie in eine Situation kommt, die sie in Verlegenheit bringt.”
    Die ehemalige Stellvertretende Bürgermeisterin (CDU) wurde mit 18 gegen 13 Stimmen (von CDU und FDP) abgewählt.
    4.2 Ergebnis:
    Eine stellv. BGM wird schon im Vorfeld eines gegebenenfalls verwerflichen Handelns abgewählt.
    Die damalige BGM Pepper erfreut sich dagegen ihrer Pension.
    Der derzeitige BGM Sarach hofft noch auf seine Pension – hat aber jüngst den nächsten BGM-Wahlkampf eröffnet.
    Der verbeamtete Stadtjustiziar T. Reich wartet auf Anweisungen seines Dienstherrn BGM Sarach – oder auch umgekehrt.
    Zwei externe Dauergutachter warten auf die nächsten Aufträge (Herr Luft, Herr Schürmann).
    HJL

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