In der Tagesordnung für die nächste Stadtverordneten-Versammlung, die am kommenden Montag im Marstall stattfinden wird, steht unter TOP 15 Folgendes: „Anfrage der FDP-Fraktion zur zukünftigen Zustiftung der Schlossstiftung unter Berücksichtigung der Genehmigung des Haushalts 2014“. Und das Merkwürdige daran: Der Bürger findet dazu auf der Homepage der Stadt keine Anlage, um zu erfahren, was denn wohl der Hintergrund dieser Anfrage sein könnte.
Beim Blogger Dzubilla erweckt so etwas Neugier, zumal dieser Bürger ohnehin von Natur aus neugierig ist (Tierkreiszeichen Zwillinge!). Was also lag näher, als dass ich mich darüber informiere, was die FDP denn wohl am Montag in ihrer Anfrage fragen wird. Und weil vielleicht die Eine oder der Andere von Ihnen genauso neugierig ist wie ich – bitte, hier ist die Anfrage von Thomas Bellizzi, Fraktionschef der FDP in der Ahrensburger Stadtverordneten-Versammlung:
“Anfrage der FDP-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung
In der Stadtverordnetenversammlung vom 26. August 2013 wurde von einigen Fraktionen der Vorschlag gemacht, neben der Bezuschussung des laufenden Betriebes auch an der Zustiftung der Schlossstiftung festzuhalten. Die FDP hat diese Idee grundsätzlich vor dem Hintergrund der schlechten finanziellen Ausstattung begrüßt. Zusätzlich hat die FDP-Fraktion darauf hingewiesen, dass das Innenministerium Zustiftungen nur unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushaltes genehmigt. Dies ist bis dato nicht der Fall, darauf hatte die FDP-Fraktion ausdrücklich hingewiesen. Der Bürgermeister hat daraufhin der FDP-Fraktion völlige Unwissenheit vorgeworfen und sich auch im Ton vergriffen. Dazu wird der Bürgermeister sinngemäß in der Stormarn-Ausgabe des Hamburger Abendblattes zitiert, dass die rechtlichen Bedenken von Fraktionschef Thomas Bellizzi unnötig seien.
Tatsächlich hat das Innenministerium als kommunale Aufsicht im Zusammenhang mit der Genehmigung des Stadthaushaltes 2014 Anfang März des Jahres ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung für eine Zustiftung nicht in Aussicht gestellt wird (§ 89 Absatz 3 Ziffer 3 Gemeindeordnung), solange die Stadt nicht für drei aufeinanderfolgende Jahre einen ausgeglichenen Haushalt aufweist und den Bürgermeister eindringlich ermahnt sicherzustellen, dass sie nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Wie ist der Bürgermeister zu seiner rechtlichen Einschätzung gelangt und hat er diese mit dem Stadtjustiziar rückgekoppelt?
2. Welche Konsequenzen zieht der Bürgermeister aus seiner offenkundig falschen rechtlichen Einschätzung (einschließlich persönlicher Fortbildung)?
3. Wie wird der Bürgermeister künftig mit Hinweisen bzw. Warnungen aus den Reihen der Stadtverordneten umgehen?
4. Wie soll die Schlossstiftung nach Ansicht der Verwaltung jetzt auf gesunde Füße gestellt werden?
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Vertragslage hinsichtlich der Zustiftungen vor dem Hintergrund der Aussage des Innenministeriums?
6. Welche Maßnahmen wird der Bürgermeister ergreifen, um die – nicht nur – für eine Zustiftung notwendigen ausgeglichenen Haushalte (für drei Jahre in Folge) zu realisieren?
7. Beabsichtigt der Verwaltungschef, seine unglücklichen öffentlichen Einlassungen gegenüber einem Stadtverordneten (s.o.) in angemessener Form zurückzunehmen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?“
Da diese Anfrage von Thomas Bellizzi dem Bürgermeister bereits vorliegt, hat Michael Sarach noch bis zum Montag ausreichend Zeit, über eine Antwort nachzudenken.
Kann es wirklich sein ?
Kann es sich bei dem Vorgang tatsächlich um den Ansatz von Kontrolle des Verwaltungschefs durch Stadtverordnete handeln ? Es wäre mal was Neues.
Die Stadt will “den Vorgang rechtlich prüfen” : Etwa durch den bekanntlich findigen Stadtjustiziar T. Reich ? (oben links im Bild).
Oder durch die Aufsichtsbehörde im Innenministerium, die der Verwaltungschef bereits erfolgreich arglistig getäuscht hat ? (zu häufig nicht im Bilde).
Die jährlichen Folgen der “Zuwendungsvereinbarungen” für das (unterfinanzierte Schloss) waren seit 2007 bekannt. Die Beträge hätten also auf der nicht existierenden Prioritätenliste ganz weit oben fixiert werden müssen.
Statt des Schlosses wurden, bzw. werden jedoch (bis zur Fastpleite meiner Nachbarstadt) allerlei Hallen bezuschusst: Beispielsweise für Schützen, Tennis- und Hockeyfreunde.
Hermann Jochen Lange, Ammersbek