In jeder Zeitung und Zeitschrift gibt es einen Pflichteindruck, das sogenannte Impressum. Hier werden die verantwortlichen Mitarbeiter der Redaktion aufgeführt, insbesondere desjenigen Redakteurs, der für den Inhalt verantwortlich ist im Sinne des Pressegesetzes. Im Allgemeinen ist das der Chefredakteur.
Wer die Verantwortung für den Inhalt eines Blattes trägt, kann für Fehler der Redaktion zur Verantwortung gezogen werden und gegebenenfalls sogar inhaftiert werden. Dieses geschah sehr häufig in der Kaiserzeit in Deutschland. Und weil ein Verlag damals immer Angst haben musste, aufgrund von Majestätsbeleidigungen inhaftiert und damit aus der Redaktion entfernt zu werden, setzte man einfach den Namen eines weniger wichtigeren Mitarbeiters an die Stelle für die Verantwortung des Inhalts. Scherzhaft bezeichnete man diese Person als “Sitzredakteur”. Und manchmal war das auch gar kein Mitarbeiter der Redaktion, sondern ein Arbeitsloser, der sich ein wenig Geld verdient hat, indem er seinen Namen hergab, um dafür gegebenenfalls eingelocht zu werden. Weiterlesen