Szene Ahrensburg

 

Kennen Sie eine „Ahrensburger Zeitung“?

 

Jede Publikation muss ein Impressum haben, wo u. a. die Angaben über Verlag und Redaktion zu finden sind. Das dient vornehmlich dazu, die für den Inhalt presserechtlich Verantwortlichen zu dokumentieren. Die Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften ist in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Ein Impressum muss schnell zu finden und leicht zu erkennen sein. Und der Inhalt muss wahr sein, logo.


Im Hamburger Abendblatt findet man zwei Impressa: Einmal für das Hamburger Abendblatt. Und einmal für eine „Ahrensburger Zeitung“, die angeblich täglich außer sonntags im Hamburger Abendblatt erscheint.  Das Komische daran ist: Eine sogenannte „Ahrensburger Zeitung“ erscheint schon lange nicht mehr im Hamburger Abendblatt. Und das obige Impressum von einer „Ahrensburger Zeitung“ fand ich in der Stormarn-Beilage. Damit macht die Zeitung meiner Meinung nach eine presserechtlich unzutreffende Angabe.


Apropos: Wer heute die Stormarn-Beilage zur Hand nimmt, um abseits der Sport-Seite etwas Neues über Ahrensburg zu erfahren, der muss lange suchen. Um dann eine 10-Zeilen-Meldung zu finden, wo berichtet wird, dass der Imkerverein einen Kursus für angehende Imker anbietet. Na toll.


Ist es nicht schön, dass es in Ahrensburg, der größten Stadt im Kreis Stormarn,  keine Probleme gibt!?

Mittwoch, 31. August 2011

 
 
Erstellt auf einem Mac

Weiter >

< Zurück