Szene Ahrensburg
Szene Ahrensburg
Quod erat demonstrandum
Vorab bitte lesen: „Rolf Schälike auf Twitter“!
Eine Rechtsanwältin aus Ahrensburg habe ich zum Valentinstag ein Geschenk geschickt, damit der alten Dame beim ständigen Geifern nicht das Gebiss herausfallen soll. Meine gute Gabe ist angekommen. Trotzdem schickte die Beschenkte die Haftpolster zurück. Dazu schreibt die Anwältin ein paar bezaubernde Worte, die ich meinen Lesern einfach nicht vorenthalten kann. Die Stellungnahme der Fachanwältin für Familienrecht spricht wieder einmal mehr für ihren persönlichen Umgangsstil:
„Anliegend übersende ich Ihnen Ihre Haft-Polster, die Sie offensichtlich verschrieben erhielten, weil Sie sie brauchten. Ich benötige sie allerdings nicht.
Ich bin mit Ihnen geduldig gewesen. Es waren mehrere Leute hier, die Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollten, um sich gegen Ihre Internet-Verleumdungen zu schützen. Diesen Leuten habe ich gesagt, sie sollten Sie geifern lassen. Sie seien nach meiner Auffassung psychisch krank und es habe keinen Zweck, gegen borderline-Persönlichkeiten anzugehen. Nun heißt das allerdings nicht, daß ich es unbegrenzt hinnehmen würde, wenn Sie mich weiterhin behelligen. Ich werde es sorgfältig abwägen, ob ich Ihrer in meinen Augen kranken Persönlichkeitsstruktur ein Forum liefere, damit Sie sich produzieren können.“
Antwort: Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin – wenn Sie mit Ihrem sorgfältigen Abwägen fertig sind, dann wäre es sehr nett von Ihnen, würden Sie mir verraten, um welche „Verleumdungen“ meinerseits es sich handeln soll. Ich bin mir nicht bewusst, irgendwann mal irgendjemand hier bei Szene Ahrensburg verleumdet zu haben, was ja ein Strafbestand gem. § 187 StGB wäre. Oder ist Ihr boshafter Kommentar bloß die Fortsetzung Ihrer üblen Nachrede, mit der Sie mich seit Jahren verfolgen...?
Donnerstag, 17. Februar 2011