Folgender Tatbestand: In der Ahrensburger Innenstadt gibt es zwei Grundstücke. Das eine liegt am Bahnhof neben dem Parkhaus Alter Lokschuppen und gehört einer Investmentfirma. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Edeka-Markt mit Parkplatz. Und es gibt ein anderes Grundstück, nämlich die Alte Reitbahn, die der Stadt Ahrensburg gehört und ein wichtiger Parkplatz für die Bürger ist.
Nun will der Eigentümer vom Grundstück am Bahnhof dort einen Kinopalast mit fünf oder sechs Vorführsälen für über 700 Besucher bauen und daneben statt eines dafür benötigten Parkhauses ein Wohnhaus mit Kleinwohnungen errichten. Und deshalb müsste der Edeka-Markt dort verschwinden.
So weit, so gut. Denn jeder Investor hat das Recht, sein Grundstück zu bebauen wie er möchte, wenn er damit städtische Bedingungen einhält. Der Grundstückseigentümer am Bahnhof will aber noch etwas anderes, nämlich das städtische Grundstück Alte Reitbahn erwerben, um dorthin den Edeka-Markt zu verlegen und Wohnungen zu bauen, um damit Geld zu verdienen. Auch dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, aaaaaaber: Weiterlesen