Wiedervorlage: 15.000 Euro aus der Stadtkasse gezahlt ohne abgeschlossene Prüfung auf Rechtmäßigkeit

Die Stadt Ahrensburg hat 15.000 Euro an die Firma ft-management gezahlt in Sachen “Ahrensburger Musiknacht” – siehe das Symbolbild rechts! Die Frage, die sich mir stellt: War es eine freigiebige Zuwendung der Stadt an eine Privatfirma? Oder war es die Verpflichtung zur Auszahlung im Notfall? Bei meinen Recherchen darüber bin ich auf merkwürdige Tatsachen gestoßen, die ich hier noch einmal festhalte, weil 15.000 Euro kein Pappenstiel sind.

Die Geschichte beginnt mit einem Schreiben der Firma ft-management an die Stadt Ahrensburg in Sachen “Musiknacht” mit folgendem Antrag: “Wir beantragen den Zuschuss oder eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 15.000 Euro.”

Daraufhin hat die der Bürgermeister einen “Antrag auf Zuwendung für die Musiknacht 2024” in die Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2023 gegeben wie in der Abbildung links nachzulesen ist. Und daraus erfolgte der “Beschlussvorschlag” des Bürgermeisters an die Stadtverordnetenversammlung und also lautend:

“Dem Veranstalter FTmanagement wird für die Musiknacht am 25.05.2024 eine Zuwendung in Höhe von 15.000 € gewährt. Entsprechende Mittel sind im PSK 28105.5318000 in 2024 bereitzustellen.”

Was erkennen wir daraus? Ich erkenne: Der Bürgermeister hat noch vor den Stadtverordneten selber entschieden, dass es ein “Zuschuss” an die Firma ft-management sein soll und keine “Ausfallbürgschaft”, die von der Stadt nur für den Notfall hätte übernommen werden müssen. Und das Abstimmungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung lautete: 22 dafür, 1 dagegen, 2 Enthaltungen.

Weiter im Text: Im Programmheft der “Musiknacht” hat Bürgermeister Eckart Boege danach in seinem Vorwort geschrieben: “Mein Dank gilt … den Stadtverordneten, die eine finanzielle Beteiligung der Stadt beschlossen haben.” Und im selben Programmheft schrieb die Veranstalterin Felizitas Schleifenbaum: “Bedanken möchten wir uns sehr bei der Stadt Ahrensburg, die für uns eine Ausfallbürgschaft bereitgestellt hat. Wir hoffen sehr, dass wir so viele Gäste begrüßen zu dürfen, dass wir diese nicht in Anspruch nehmen müssen.”

In der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2024 habe ich dem Bürgermeister folgende Frage gestellt: “Im September 2024 wurde mir mitgeteilt, dass die Auszahlung von 15.000 Euro aus Steuermitteln an die Firma ft-management erfolgt ist, ohne dass die rechtliche und sachliche Prüfung durch den Fachdienst und das Rechnungsprüfungsamt abschließend erfolgt ist. Ist diese Prüfung inzwischen erfolgt und die Auszahlung in voller Höhe tatsächlich rechtmäßig passiert?”

Die Antwort es Bürgermeisters im Januar 2025: Wie bereits im September 2024 mitgeteilt, wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2023 über die Vorlage 2023/120 ein Bewilligungsbescheid gemäß der gültigen Dienstanweisung Bewilligungsbedingungen für die Zuwendungen in Höhe von 15.000 € an Frau Schleifenbaum erteilt und nach Anforderung ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis wurde fristgerecht vorgelegt, wurde vom Fachdienst und Rechnungsprüfungsamt jedoch bis dato nicht abschließend geprüft. Der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss wird über das Prüfergebnis in Kenntnis gesetzt, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.”

Und was müssen Fachdienst und Rechnungsprüfungsamt prüfen? Sie müssen im Finanzierungsplan der Firma ft-management prüfen, ob das “mathematische Defizit” von 14.509 € auch ein tatsächliches Defizit von mindestens 15.000 € ist, die von der Stadt bereits gezahlt worden sind – siehe die Abbildung rechts! Und dieser “Finanzierungsplan” ist eine Rechnung, über die der Blogger nur schmunzeln kann, weil sie in seinen Augen eine Rechnung mit ziemlich vielen Unbekannten – sprich Fragezeichen – ist. 😉

So, und nun habe ich zwei Fragen an Sie, meine lieben Mitbürger, und also lautend: 1. Warum wurde der Betrag von 15.000 € ausgezahlt, bevor die Prüfung abschließend erfolgt ist? Und Frage Nr. 2: Warum dauert die Prüfung bereits über ein halbes Jahr…?

 Fazit: Ich werde auf dieses Thema immer wieder zurückkommen, bis ich das “Endresultat” vom Leiter der Stadtverwaltung vorliegen habe und auf Szene Ahrensburg veröffentlichen werde. Denn was die Stadt gezahlt hat, das zahlen wir alle, auch wenn wir garnicht auf der “Musiknacht” gewesen sind. Und somit haben wir alle das Recht zu erfahren, was mit unserem Steuergeld passiert.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 11. Februar 2025

2 Gedanken zu „Wiedervorlage: 15.000 Euro aus der Stadtkasse gezahlt ohne abgeschlossene Prüfung auf Rechtmäßigkeit

  1. Die Krähe vom Rathausplatz

    Erschreckend, wenn nicht sogar peinlich ist die Tatsache, dass allen Beteiligten anscheinend der Unterschied zwischen Ausfallbuergschaft und Zuschuß nicht klar ist. Aber egal, in beiden Fällen musste hier gezahlt werden. Ein Skandal ist es aber, dass die Zahlung ohne Prüfung des Verwendungszweck geleistet wurde. Erlaubt sei die Frage, ob eine solche Veranstaltung, die schon in der Planung von einem hohen Defizit ausgeht, überhaupt öffentliche Mittel erhalten sollte

  2. Frank Fuchs

    Eine Ausfallbürgschaft und ein Zuschuss unterscheiden sich schon erheblich.
    Eine Ausfallbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft,
    bei der ein Bürge vom Gläubiger erst in Anspruch genommen
    werden kann, nachdem er dem Bürgen den Nachweis erbracht
    hat, dass der Schuldner leistungsunfähig ist.
    Das scheint nach dem vorliegenden Finanzierungsplan
    wohl der Fall zu sein.
    Der Bürge tritt nur in diesem Fall für den Ausfall ein.
    Bei einem Zuschuss steht von vornherein fest, dass
    das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt fließt, ohne
    das es den Beweis einer Zahlungsunfähigkeit bedarf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)