Ahrensburg: Kennen Verwaltung und Polizei den Roten Punkt nicht?

Einleitung: Seit Wochen und Monaten wird ein Transporter mit HH-Kennzeichen auf dem öffentlichen Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße abgestellt. Der Wagen hat keine Zulassung, behindert Fußgänger und Radfahrer und blockiert einen Parkplatz. Ich habe die Stadtverwaltung schon vor längerer Zeit auf diesen Zustand hingewiesen. Antwort aus der Verwaltung: “Der Wagen hat eine abgelaufene Plakette; und deshalb hat die Verwaltung das der Polizei gemeldet, weil die dafür zuständig ist.” Das Resultat: Der Wagen steht dort nach wie vor – siehe Fotos von heute! Und einen Roten Punkt habe ich an dem Fahrzeug nicht feststellen können, sondern nur ein rotes Bändchen mit Polizeiaufschrift.

Damit komme ich zur Frage, die ich in der Überschrift gestellt habe: Kennen Verwaltung und Polizei den Roten Punkt nicht? Dieser Rote Punkt wird von einer Behörde oder der Polizei an ein Fahrzeug angebracht, das ich in der Einleitung beschrieben habe. Damit wird der Fahrzeughalter aufgefordert, sein Fahrzeug binnen eines Monats aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Falls er das nicht tut, wird das Auto von den Behörden als Gefahrengut und Abfall eingestuft, sodass die Polizei die Beseitigung veranlassen kann.

Kosten für Abschleppung und Beseitigung muss der Fahrzeughalter tragen. Außerdem werden in Einzelfällen sogar Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt. Und das alles habe ich mir nicht ausgedacht, sondern Sie können es hier ausführlich nachlesen.

Und ich frage mich, ob Ahrensburg vielleicht ein rechtsfreier Raum ist, wo sowohl die Verwaltung als auch die Polizei die Augen zudrückt und dem Bürger signalisiert: Lass uns doch in Ruhe mit solcher Arbeit!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. September 2024

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