In der nachstehenden Abbildung sehen Sie zwei Pressemeldungen. Links aus dem Abendblatt Stormarn, rechts vom Presseportal der Polizei. Es geht dabei um eine Großhandelsfirma im Kreis Stormarn, wo illegal Ausländer in Schwarzarbeit beschäftigt worden sind. Und in beiden Meldungen gibt es ein identisches Foto, auf dem laut Abendblatt zu sehen ist, wie das Hauptzollamt Kiel gerade die betreffende Stormarner Firma nach einem anonymen Hinweis kontrolliert.
Im Beitrag vom Abendblatt Stormarn erfährt der Leser nicht mehr, als die Polizei in ihrer Pressemeldung veröffentlicht hat. Doch halt! Da ist ein zusätzlicher Absatz, wo der Abendblatt-Leser erfährt:
“Um welche Firma es sich handelt und in welcher Stadt sie sich befindet, teilte das Hauptzollamt auf Nachfrage unserer Redaktion aus datenschutzrechtlichen Gründe(n) nicht mit. Laut einem Sprecher handelt es sich um ein Großhandelsunternehmen, das unmittelbar an der Stadtgrenze zu Hamburg ansässig ist, aber nicht in Reinbek oder Glinde.”
So, lieber Leser, nun dürfen Sie raten: Um welche Firma an der Stadtgrenze zu Hamburg könnte es sich handeln könnte, die nicht in Reinbek oder Glinde ist? Ein weiterer Hinweis zu diesem Quiz wird noch gegeben: Die Geschäftsführerin ist eine Frau.
Und damit sind alle Großhandelsfirmen im Kreis Stormarn verdächtig, die alle voranstehenden Angaben erfüllen. Das könnte möglicherweise für die eine oder andere Firma, die unschuldig ist, unangenehme Folgen haben, denn Sie wissen ja, wie schnell sich ein Gerücht verbreitet.
Welchen Wert hat ein Zeitungsbericht für den Leser, in dem nicht Roß und Reiter genannt werden? Meine Antwort: 0 (null). Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden wurde die Nennung der überführten Firma nicht grundsätzlich den Datenschutz verletzen; da muss wohl noch etwas anderes eine Rolle spielen.
In diesem Zusammenhang: Als die Schulleiterin der Stormarnschule einer Verdächtigung zufolge suspendiert worden ist, da hat die Stormarn-Redaktion auch nicht geschrieben, dass es sich um ein Gymnasium im Kreis Stormarn an der Stadtgrenze von Hamburg handelt und der Ort nicht Reinbek oder Glinde ist.
Und: Bis zum heutigen Tage wird verschwiegen, was der suspendierten Schulleiterin tatsächlich vorgeworfen wurde, das so übel ist, dass sie ihren Job verloren hat. Schweigen aus Datenschutzgründen vielleicht…?
Diese “Datenschutzgründe” – ich kann es nicht mehr hören! Was für ein feiges Argument, wenn man sich vor Verantwortung drücken oder andere WIRKLICH Verdächtige oder gar Täter schützen möchte.- Nur EIN Beispiel: Im Jahr 2020 fand in einer Stadt im Kreis Stormarn vor dem Rathaus eine genehmigte friedliche Demonstration gegen die Coronamaßnahmen statt. Es wurden etliche Reden gehalten. Immer wieder störte ein Trupp der Antifa die Veranstaltung durch wüste Beschimpfungen und Beleidigungen, dann fuhren laut hupend immer wieder die gleichen Autos am Veranstaltungsort vorbei, um zu stören.
Da der Einsatz von Hupen – außer im Notfall- verboten ist, rief eine Bekannte von mir bei der Polizei (die seinerzeit vor Ort war) an und wollte wissen, ob gegen diese Autofahrer Anzeige erstattet worden sei. Also eine ganz einfache Frage. Sie wollte nur ein JA oder NEIN hören. Der Beamte teilte ihr bemerkenswert kalt und abweisend mit, dass er ihr “aus Datenschutzgründen” das nicht sagen dürfe! Meine Bekannte fühlte sich zu Recht vera….t. – Aber bei der Schulleiterin gab es keine “Datenschutzgründe” – sie wurde sogar in der überregionalen Presse an den Pranger gestellt; ganz offensichtlich wurde aber nichts gegen sie gefunden – und seitdem schweigt die Presse – aus “Datenschutzgründen”?