In die politischen Ausschüssen der Stadt Ahrensburg kommen nicht nur Anträge aus dem Rathaus, sondern auch Beschlussvorschläge der Verwaltung, die unterzeichnet sind mit: “Eckart Boege Bürgermeister”. Und darunter gibt es auch Beschlussvorschläge, dass ein Sachverhalt von den Politikern zur Kenntnis genommen wird. (Dass ich dabei an einen Song von Reinhard Mey denke, wo der Dichter und Sänger von einem “Antrag für den Antrag eines Antragformulars” singt, erwähne ich nur des Spaßes halber.)
In diesem meinen Blog-Eintrag zeige ich einen Beschlussvorschlag, und zwar zur Kenntnisnahme der Beschlussvorlage, die der Bürgermeister an den Bau- und Planungsausschuss gerichtet hat. Und das tue ich, weil ich damit den Antrag an die Bürger stelle, dass sie ´diese Beschlussvorlage zum Beschlussvorschlag auch zur Kenntnis nehmen sollen – wenn Sie bitte mal auf die Abbildung klicken wollen!
Und nun zur heiteren Frage: Ein Vorschlag ist kein Antrag, sondern ein Vorschlag ist mehr oder weniger nur eine Anregung. Was ist, wenn die Mehrheit der Teilnehmer im Bau- und Planungsausschuss dieser Anregung nicht folgt und erklärt: “Wir nehmen diese Anregung des Bürgermeisters nicht zur Kenntnis!” – was dann, liebe Mitbürger? 😉
Postskriptum: Auf meinem “Tagesspruchkalender” steht heute ein Beschlussvorschlag für Teilnehmer an politischen Sitzungen: