Am 8. April 2021, also vor neun Monaten, schrieb die BILD-Zeitung: „Ministerin feuert Schulleiterin“ und warf die Frage auf: „Kassengriff am ehrwürdigen Stormarn-Gymnasium?“ Und danach habe ich nichts mehr über den Fall gelesen. Und die Stormarnschule hat inzwischen eine neue Schulleiterin bekommen.
Nach deutscher Rechtsprechung gilt ein Mensch so lange als unschuldig, bis er nicht rechtskräftig verurteilt wurde oder ein Schuldgeständnis ablegt. Oberstudiendirektorin Dr. Michaela Witte wurde aus ihrem Amt gefeuert. Und öffentlich mit Diebstahl in Zusammenhang gebracht. Aber ein rechtskräftiges Urteil ist bis heute nicht bekanntgeworden. Und ein Schuldgeständnis?
Die Schuldirektorin eines renommierten Gymnasiums ist eine Person der Öffentlichkeit. Darum haben die Bürger von Ahrensburg und speziell die Eltern und Schüler der Stormarnschule ein Recht darauf zu erfahren, warum die Schulleiterin aus ihrem Amt entfernt worden ist. Meinen Sie nicht auch?
Üble Nachrede = Par. 186 StGB
Mit dem Vorwurf der üblen Nachrede wäre ich vorsichtig. Das Verfahren scheint noch nicht abgeschlossen. Ein Zeitungsartikel, der lediglich den Sachverhalt beschreibt, gehört jedenfalls nicht dazu. Und die neue Schulleiterin ist auch nur kommissarisches Schulleiterin, was ebenfalls darauf hindeutet, dass das Verfahren (sowohl Strafverfahren als auch Beamtenrecht) nicht abgeschlossen sind. Aber weder das Kultusministerium noch die Staatsanwaltschaft lassen jemanden einfach so aus den Räumen führen, wenn es keine hinreichenden Verdachtsmomente gibt. Aktuell mahlen auch Justitias Mühlen wegen Corona sehr langsam. Wer Anwälte in seinem Bekanntenkreis hat, wird das bestätigen können. Insofern halte ich die neun Monate nicht einmal für lang, da letztlich vom Gerichtsurteil auch abhängt, ob Frau Witte aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Und wer Eltern von Stormarnschülern in seinem Bekanntenkreis hat, wird ebenfalls bestätigen können, dass durch die Schule nach dem Vorfall ein regelrechtes Aufatmen ging. Es gibt in Ahrensburg denn eben nicht nur unfähige Bauamtsleiter, sondern auch Schulleiterinnen.